§6b - Der Landesvorstand
Ist
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SÄA026
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(13) Der Landesvorstand
- a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt,
- b) veröffentlich seine Geschäftsordnung mindestens auf der NRW-Organisationsliste, der NRW-Info Mailingliste und seiner Internetpräsenz,
- c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
- d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen mindestens auf der NRW-Organisationsliste und seiner Internetpräsenz,
- e) hält seine Beschlüsse mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest,
- f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste ein,
- g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und
- h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.
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(13) Der Landesvorstand
- a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt,
- b) veröffentlich seine Geschäftsordnung
mindestens auf der NRW-Organisationsliste, der NRW-Info Mailingliste und seiner Internetpräsenz nach den Vorgaben von Anhang D,
- c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
- d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen
mindestens auf der NRW-Organisationsliste und seiner Internetpräsenz nach den Vorgaben von Anhang D,
- e) hält seine Beschlüsse
mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest,
- f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf
auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste nach den Vorgaben von Anhang D ein,
- g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und
- h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.
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§19 - Begriffe
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SÄA026
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SÄA027
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(2) Die NRW-Organisationsliste ist eine Mailingliste der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Sie dient nicht der Diskussion, sondern einzig dem Informationsaustausch und der Koordination der Organisationseinheiten. Die NRW-Organisationsliste ist unmoderriert, wird archiviert und ist öffentlich lesbar.
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(2) -
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(2 oder 4) Organisationseinheiten können Untergruppen (UG) gründen und auflösen. Mitglieder einer Untergruppe müssen auch Mitglied der übergeordneten Organisationseinheit sein. Untergruppen sind von der Pflicht zur Dokumentation und Kommunikation befreit, da dies von der übergeordetet Organisationseinheit übernommen werden muss.
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§20 – Transparenz
Ist
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SÄA026
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(2) Jede Organisationseinheit unterhält im Piraten-Wiki eine Internetpräsenz und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere
- a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
- b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
- c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
- d) das Entscheidungsmodell sowie
- e) Protokolle der Treffen.
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(2) Jede Organisationseinheit unterhält im Piraten-Wiki eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere
- a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),
- b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann,
- c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,
- d) das Entscheidungsmodell sowie
- e) Protokolle der Treffen.
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Ist
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SÄA016
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SÄA026
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SÄA024
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(3) Treffen sind zu protokollieren
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(3) Treffen sind nach den Vorgaben in Anhang E zu protokollieren
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und zeitnah auf der NRW-Organisationsliste zu veröffentlichen
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und zeitnah auf der NRW-Organisationsliste mach Anhang D zu veröffentlichen
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a) bei der Gründung,
b) bei der Planung von Aktionen,
c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern,
d) wenn Entscheidungen getroffen werden.
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a) bei der Gründung,
b) bei der Planung von Aktionen,
c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern,
d) wenn Entscheidungen getroffen werden.,
e) die Organisationseinheit sich auflöst oder aufgelöst wird.
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Ist
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SÄA012
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SÄA026
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(5) Arbeitskreise verfassen Ergebnisberichte und veröffentlichen diese zeitnah auf der NRW-Organisationsliste wenn eine thematische Position beschlossen wurde.
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(5) Arbeitskreise verfassen Ergebnisberichte und veröffentlichen diese zeitnah auf der NRW-Organisationsliste nach Anhang D wenn eine thematische Position beschlossen wurde.
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§21 – Gründung einer Organisationseinheit
Ist
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SÄA026
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SÄA016
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SÄA028
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(1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe
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(1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, bzw. einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe
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(1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises bzw. einer Arbeitsgruppe Servicegruppe
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ist auf der NRW-Info Mailingliste und mit einer Frist von 7 Tagen auf der NRW-Organisationsliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen.
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ist auf der NRW-Info Mailingliste und mit einer Frist von 7 Tagen auf der NRW-Organisationsliste nach Anhang D mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen.
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§22 - Entscheidungsmodell und Arbeitsstruktur
Ist
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SÄA023
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SÄA026
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(5) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit einen Koordinator. Der Koordinator ist verpflichtet die NRW-Organisationsliste und NRW-Info Mailingliste zu lesen und seiner Organisationseinheit wichtige Informationen zusamengefasst mitzuteilen.
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(5) Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit einen Koordinator. Der Koordinator ist verpflichtet die NRW-Organisationsliste und NRW-Info Mailingliste seinem Organisationseinheiten Typ zugeordneten Kommunikationskanäle nach Anhang D zu lesen und seiner Organisationseinheit wichtige Informationen zusamengefasst mitzuteilen.
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§23 - Mitgliedschaft in Organisationseinheiten
Ist
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SÄA026
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(3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen aussprechen. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Internetpräsenz und auf der NRW-Organisationsliste zu veröffentlichen. Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt aus der Organisationseinheit.
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(3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, wenn sich mindestens doppelt so viele ihrer Mitglieder dafür wie dagegen aussprechen. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Internetpräsenz und auf der NRW-Organisationsliste nach Anhang D zu veröffentlichen. Mitglieder, die drei Mal in Folge den Treffen der Organisationseinheit unentschuldigt fernbleiben, bekunden damit ihren Willen zum Austritt aus der Organisationseinheit.
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Ist
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SÄA026
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ANHANG D:Veröffentlichung von Dokumentationen
(1) Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen betreibt selbst oder durch die Piratenpartei Deutschland mehrere Mailinglisten sowie eine Internetplattform.Diese Mailinglisten sind öffentlich lesbar, werden archiviert und dienen nicht der Diskussion. Sie unterscheiden sich in moderierte Mailinglisten die ausschließlich der Infomation dienen und unmoderiert Mailinglisten die zusätzlich der Koordination dienen.
- a) moderierte Mailinglisten:
- 1. NRW-Info
- b) unmoderierte Mailinglisten:
- 1. NRW-Kommunalpolitik
- 2. NRW-Landespolitik
- 3. NRW-Servicegruppen
- 4. NRW-Verbände
- 5. NRW-Organisationsliste
- c) Die Internetplattform ist das Piraten-Wiki
(2) Der Landesvorstand veröffentlich
- a) auf seiner Internetpräsenz
- 1. die Geschäftsordnung
- 2. die Dokumentation seiner Sitzungen
- b) auf der Mailingliste "NRW-Organisationsliste"
- 1. die Geschäftsordnung
- 2. die Dokumentation seiner Sitzungen
- 3. Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen
- c) auf der Mailingliste "NRW-Info"
- 1. Die Geschäftsordnung
- 2. Einladungen zu außerordentlichen Sitzungen
(3) Organisationseinheiten veröffentlichen
- a) auf ihrer Internetpräsenz
- 1. die Protokolle ihrer Treffen
- b) auf der Mailingliste "NRW-Organisationsliste"
- 1. die Protokolle ihrer Treffen
- 2. den Aufruf zur Gründung der Organisationseinheit mit einer Frist von 7 Tagen
- 3. die Ergebnisberichte
- c) auf der Mailingliste "NRW-Info"
- 1. den Aufruf zur Gründung der Organisationseinheit
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