NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/SÄA019
Der für das Attribut „ImAuftrag“ des Datentyps Seite angegebene Wert „{{{imAuftrag}}}“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA019 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Dc6jgk | letzte Änderung: | 05.04.2014 17:12:29 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Liquid Democracy | Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Konkurrenzanträge: | SÄA030 |
Antrag | |
Antragstitel: | SMV Option 2 - Totholz SMV |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschliessen, der Satzung an geeigneter Stelle einen Abschnitt "Basisentscheid und Basisbefragung" mit folgendem Wortlaut hinzuzufügen:
(Anmerkung 1: Der Text entspricht bis auf die hier durch Streichung bzw Fettschrift kenntlich gemachten Teile dem angenommenen SÄA003 (http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/SÄA003) aus Neumarkt.) (1) Die Mitglieder fassen in einem Basisentscheid einen Beschluss, der einem des Landesparteitags gleichsteht. Ein Beschluss zu Sachverhalten, die dem Landesparteitag vorbehalten sind oder eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen, gilt als Basisbefragung mit lediglich empfehlenden Charakter. Urabstimmungen gemäß §6 (2) Nr.11 PartG werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Die nachfolgenden Bestimmungen für Anträge bzw. Abstimmungen gelten sinngemäß auch für Personen bzw. Wahlen. (2) Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß §4(4) der Bundessatzung, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden. (3) Über einen Antrag wird nur abgestimmt, wenn er innerhalb eines Zeitraums ein Quorum von Teilnehmern als Unterstützer erreicht oder vom Bundesparteitag eingebracht wird. Der Landesvorstand darf organisatorische Anträge einbringen. Konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt können rechtzeitig vor der Abstimmung eingebracht und für eine Abstimmung gebündelt werden. Eine erneute Abstimmung über den gleichen oder einen sehr ähnlichen Antrag ist erst nach Ablauf einer Frist zulässig, es sei denn die Umstände haben sich seither maßgeblich geändert. Über bereits erfüllte, unerfüllbare oder zurückgezogene Anträge wird nicht abgestimmt. Der Landesparteitag soll die bisher nicht abgestimmten Anträge behandeln. (4) Vor einer Abstimmung werden die Anträge angemessen vorgestellt und zu deren Inhalt eine für alle Teilnehmer zugängliche Debatte gefördert. Die Teilnahme an der Debatte und Abstimmung muss für die Mitglieder zumutbar und barrierefrei sein. Anträge werden nach gleichen Maßstäben behandelt. Mitglieder bzw. Teilnehmer werden rechtzeitig über mögliche Abstimmungstermine bzw. die Abstimmungen in Textform informiert. (5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbstständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen (6) Das Nähere regelt die Entscheidsordnung, welche durch den Landesparteitag beschlossen wird Modul 1: Änderung der Entscheidsordnung durch den Basisentscheid Abschnitt (6) wird ersetzt durch: (6) Das Nähere regelt die Entscheidsordnung, welche durch den Landesparteitag beschlossen wird und auch per Basisentscheid geändert werden kann. Modul 2: An die Arbeit ! Regionale und kommunale Gliederungen ausreichender Größe sind aufgefordert, spätestens nach der kommenden Kommunalwahl mit der Gründung von Urnen zu beginnen. Der Landesvorstand ist aufgefordert durch Ausschreibungen (oder sofern nötig & möglich auch durch Wahlen noch auf dem LPT), entsprechendes Personal für die Organisation und Durchführung zu finden und entsprechend zu beauftragen. | |
Antragsbegründung: | |
(folgt) |
Zusätzliche Angaben | ||||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung des Antrags: | SMV Option 2 - Totholz SMV | |||||||||||||||||||||||||||||
Schlagworte: | SMV | |||||||||||||||||||||||||||||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | |||||||||||||||||||||||||||||
§? - An geeigenter Stelle einfügen
| ||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |
Diskussion |
Eine aktualisierte Version dieses Antrags mit einigen Änderungen steht unter http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Dc6jgk/S%C3%84A019-%C3%84nderung
|