NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/PP008
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP008 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Netnrd | letzte Änderung: | 06.04.2014 15:48:00 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Freiheitlich-Demokratische Grundordnung |
Antragstext: | |
Wir bekennen uns zu den in der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung niedergelegten Prinzipien. Diese legen wir im Geiste des 21. Jahrhunderts aus. Soziale, gesellschaftliche, kulturelle und auch technologische Entwicklungen wollen berücksichtigt werden.
Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne der Legaldefinition des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) zählen:
Von nicht zeitgemäßen Begrifflichkeiten aus dem vergangenen Jahrhundert wollen wir uns lösen. Wir stehen nicht für eine Staatspolitik der Ruhe und Ordnung, sondern für eine lebendige Demokratie des Diskurses und der Meinungsfreiheit. Wir distanzieren uns von der Verwendung als politischem Kampfbegriff zur Ausgrenzung missliebiger Meinungen. Die Vermischung der Grundsätze mit dem Verfassungsschutz lehnen wir ab. | |
Antragsbegründung: | |
Als politische Partei bekennen wir uns zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung )http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung). Leider findet sich die Legaldefinition ausgerechnet im Verfassungsschutzgesetz - und in der Diskussion um den Verfassungsschutz findet sie immer wieder Anwendung.
Die hinter der FDGO stehenden Prinzipien sind selbstverständlich unveränderbar, aber die Verwendung als Totschlagargument anderen Meinungen gegenüber und als Rechtfertigung für Verfassungsschutz und Überwachung von Bürgern ist inakzeptabel. Im Wikipediaartikel und im Antrag des NRW-Vorstandes findet sich eine Referenz auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1952, in der die FDGO präzisiert wurde, und was bis heute zitiert wird. Allerdings ist dieses Urteil natürlich noch unter erheblichem Eindruck des Nationalsozialismus einerseits, aber schon im kalten Krieg andererseits entstanden. Es gibt vielfältige Kritik an diesen Aussagen, und ich denke, in einer heutigen Urteilsbegründung würde sich das sehr anders lesen. Das Bundesverfassungsgericht spricht z.B. von der Grundlage des "Willens der jeweiligen Mehrheit" und räumt Minderheitenrechten keinen Platz ein. Das Volk wird im Sinne des Staatsvolkes verwendet. Stand damals "Ruhe und Ordnung" im Vordergrund, haben wir es doch heute mit einer bunten, lebendigen Demokratie zu tun, in der der Diskurs der Meinungen ein elementarer Bestandteil darstellt. Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, in jeder Hinsicht. Auch die Rechtspechung entwickelt sich weiter - man denke nur an den "Homosexuellenparagraph" $175 StGB (http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175), welcher Homosexualität unter Männern unter Strafe stellte, und erst 1994 vollständig aufgehoben wurde. Wenn man die Rechtsprechung aus den 50er Jahren nicht in Frage stellen darf, würde dieser Paragraph heute noch gelten - zum Glück hat sich die Welt weitergedreht. Weitere Kritik an der Verwendung des Begriffs "FDGO" als Begriff der Ausgrenzung andersdenkender findet sich z.B. hier: - http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Standpunkte/Standpunkte_07-2011.pdf - Man darf also die FDGO interpretieren und auslegen - und muss das sogar. Das heißt noch lange nicht, dass man die darin zugrundegelegten Prinzipien abschaffen will. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Wir bekennen uns zu den in der FDGO niedergelegten Prinzipien. Wir stehen nicht für eine Staatspolitik der Ruhe und Ordnung, sondern für eine lebendige Demokratie des Diskurses und der Meinungsfreiheit. | ||
Schlagworte: | Demokratie, Freinheitlich-Demokratische Grundordnung, FDGO, Bundesverfassungsschutz, Bundesverfassungsgericht |