NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/WP001
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP001 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Sebastian Dicke | letzte Änderung: | 27.04.2016 12:16:16 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Verbraucherschutz | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Freie Softwareinstallation |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Verbraucherschutz aufzunehmen (die drei Module konkurrieren nicht miteinander):
Freie SoftwareinstallationDie Piraten NRW streben an, für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorzuschreiben. Um weniger erfahrene Nutzer vor Schadsoftware zu schützen, muss dabei die freie Softwareinstallation im Auslieferungszustand nicht aktiviert sein. Es muss dafür jedoch eine einfache, über die Oberfläche des Betriebssystems im Auslieferungszustand zugängliche Option existieren. Frei installierte Software muss dabei auf alle Schnittstellen des Systems zugreifen können, auf die vom Systemhersteller zugelassene Software zugreifen kann. Weiterhin darf die freie Softwareinstallation nicht zu einem Verlust der Gewährleistung oder anderen Nachteilen für den Verbraucher führen. Die freie Softwareinstallation darf auch bei durch Netzbetreiber angepassten Geräten nicht eingeschränkt werden. Als "computerähnliche Geräte" sollen dabei alle digitalen informationsverarbeitenden Systeme aufgefasst werden, deren Betriebssystem grundsätzlich die Möglichkeit bietet, zusätzliche Software zu installieren.
Auf Geräten für industrielle oder sicherheitskritische Anwendungen sowie Geräte, bei denen fehlerhafte oder bösartige Software unmittelbar physischen Schaden verursachen kann, wie z. B. Autos oder Haushaltsgeräte, soll diese Regelung nur eingeschränkt gelten. Für diese Geräte kann der volle Zugriff auf alle Schnittstellen mit hohen Hürden versehen werden. Eine illegale Ansteuerung von Funkschnittstellen, z. B. mit am Betriebsort nicht zugelassenen Frequenzen, soll dabei nicht als pysischer Schaden betrachtet werden, der eine Erschwerung der freien Softwareinstallation rechtfertigen kann. Für solche Szenarien greifen bestehende Gesetze (§55 Telekommunikationsgesetz).
Wir streben eine Bundesratsinitiative an, um eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu erreichen. | |
Antragsbegründung: | |
Immer mehr Betriebssysteme erlauben die Installation weiterer Software nur über einen vom Hardware- oder Betriebssystemhersteller kontrollierten "App Store". Dies führt dazu, dass Nutzer immer mehr die Hoheit über die in ihrem Besitz befindlichen Geräte verlieren und der Hersteller eine Besorgnis erregende Marktmacht bekommt.
Der von jedem Nutzer frei programmierbare Universalcomputer ist die beste Versicherung gegen DRM, Zensur von Inhalten und heimliche Nutzerüberwachung. Er garantiert außerdem Forschung und technische Innovation, da neue, vom Systemhersteller nicht vorgesehene Anwendungen sofort eine breite Installationsbasis vorfinden. Verbrauchern wird ermöglicht, erworbene Inhalte für beliebige Endgeräte zu konvertieren und auf neue Plattformen mitzunehmen, so dass Lock-In-Effekte vermieden werden. Netzneutralität sowie ein Überwachungs- und zensurfreies Internet funktionieren nicht ohne Plattformneutralität auf den Endgeräten. Außerdem wird durch die Möglichkeit der Portierung neuerer Software auf ältere Systeme "geplante Obsoleszenz" verhindert und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Hinweis: Dieser Antrag wurde von mir zusammen mit Niklas Deutschmann entwickelt und für den BPT 2012.2 als PA551 eingereicht. Ich habe ihn leicht angepasst (vor allem auf NRW angepasst). Für den originalen Antrag gibt es einen Podcast vom Krähennest: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kraehennest/2012/11/19/372-programmantrag-pa551-freie-softwareinstallation-statt-app-store-zwang/ |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Jeder sollte das Recht haben, auf seinen Geräten die Software zu installieren, die er nutzen will. |