NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/SÄA091
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA091 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Solsken | letzte Änderung: | 27.06.2016 11:47:02 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Finanz- und Budgetplan für das Folgejahr |
Antragstext: | |
Die Versammlung möge beschließen, den § 5 "Verwaltung und Buchführung" in der
Satzung an geeigneter Stelle (bspw. als Ergänzung des (1) bzw. durch Einfügen eines neuen Absatzes) wie folgt zu ergänzen: Der Landesschatzmeister legt bis zum 30. November eines Jahres einen Entwurf für einen Finanz- und Budgetplan für das Folgejahr vor, der in Anlehnung an § 24 (4), (5) PartG zumindest folgende Punkte beinhaltet: Auf der Einnahmenseite: - antizipierte Mitgliedsbeiträge - staatliche Mittel Auf der Ausgabenseite: - Personalausgaben - Sachausgaben a) des laufenden Geschäftsbetriebs (v. a. Fixkosten) b) für Wahlkämpfe c) Reisekosten Die Ausgabenplanung erfolgt unter Berücksichtigung des "Anhang B" der Landessatzung. Bestenfalls beinhaltet die Vorausschau verschiedene Szenarien (z. B. best / normal / worst case). Der Landesvorstand berät diesen vorgelegten Entwurf und bescheidet selbigen spätestens bis zum 31. Januar des Jahres, für den der Finanzplan gelten soll. | |
Antragsbegründung: | |
Der Landesverband NRW verfügt über ein Budget, dass eine strategische
Finanzplanung eigentlich selbstverständlich machen sollte und als unabdingbar erachtet wird. Die Aufstellung eines Finanzplanes unterstützt nicht nur den Schatzmeister, sondern den Landesvorstand insgesamt im Rahmen seiner operativen Tätigkeit; insbesondere dabei, den Überblick über die Finanzlage zu behalten. Die Entscheidung über beantragte Gelder wird stark vereinfacht, da der Verzehr von veranschlagten Budgets leicht nachgehalten werden kann. Auch Mitgliedern wird mit Erstellung eines Budgetplans eine gute Grundlage geboten, adäquat über die Beantragung von Mitteln zu entscheiden und deren Höhe besser einschätzen zu können. Nicht zuletzt wäre die Verankerung dieses Passus im Sinne der Transparenz. Nicht zuletzt wäre eine Annahme des Antrags im SInne der Transparenz. |
Zusätzliche Angaben | |||
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