NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/SÄA087
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA087 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Darkwind | letzte Änderung: | 27.06.2016 11:52:20 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Anteil des Landes am Länderfinanzausgleich |
Antragstext: | |
Es soll folgender Text im § 4 der Finanzordnung eingefügt werden. Vorschlagsweise als (1a).
"Der Landesvorstand hat jährlich, rechtzeitig vor dem Zeitpunkt, der in der Bundesfinanzordnung § 15 (3) benannt ist, die Festsetzung des Landesanteils am Länderfinanzausgleich gegenüber dem Bundesvorstand anzuzeigen. Dabei ist ein diesbezüglicher Beschluss eines Landesparteitags über die Höhe des Anteils bindend, bei einem Anteil höher als der Regelbetrag verpflichtend. Die Anzeige ist im Vorfeld mit Begründung zu veröffentlichen." | |
Antragsbegründung: | |
Die Mitglieder und der Vorstand sollen sich aktiv Gedanken dazu machen und auf dieser Grundlage auch die Entscheidung treffen, wie hoch der Anteil des Landesverbandes am Länderfinanzausgleich sein soll.
Dabei soll vor allem auf die finanzielle Lage des Landesverbandes im Folgejahr Rücksicht genommen werden können. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Festlegung des Anteils am Länderfinanzausgleich. | ||
Schlagworte: | Länderfinanzausgleich |