NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/SÄA085
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA085 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Piratenschlumpf für das Schatzmeisterteam NRW | letzte Änderung: | 14.11.2013 00:17:53 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA 086 |
Antrag | |
Antragstitel: | Streichung "Anhang C: Länderfinanzausgleich" aus der Satzung |
Antragstext: | |
[[Antrag::Die Versammlung möge beschließen, den "Anhang C: Länderfinanzausgleich" aus der Satzung unseres Landesverbandes zu streichen sowie den sich auf Anhang C beziehenden §4 Absatz (1)(c) der "Finanzordnung" in der Satzung wie folgt zu ändern:
Alte Fassung "Finanzordnung" §4 Absatz (1)(c): (1) Die Finanzmittel aus [..] c) der staatlichen Teilfinanzierung werden durch den Länderfinanzausgleich gemäß Anhang C und der verbleibende Teil nach dem Schlüssel aus Anhang B verteilt. Sofern im Länderfinanzausgleich der sich aus der Bundessatzung ergibt, kein Anteil für die Bundespartei enthalten ist. Neue Fassung "Finanzordnung" §4 Absatz (1)(c): (1) Die Finanzmittel aus [..] c) der staatlichen Teilfinanzierung werden durch den Länderfinanzausgleich gemäß Bundessatzung und der verbleibende Teil nach dem Schlüssel aus Anhang B verteilt.]] | |
Antragsbegründung: | |
Der betreffende Teil der Satzung ist wirkungslos da die Bundessatzung in § 15 "staatliche Teilfinanzierung" Absatz (3) den Länderfinanzausgleich bereits anderweitig regelt.
Da der Anhang C überflüssig ist sowie im Widerspruch zur Bundessatzung steht aber von dieser "überschrieben" wird, sollte er entfernt werden um Missverständnissen vorzubeugen. Abschnitt "Finanzordnung", §4 Absatz (1)(c) Satz 1 muss entsprechend angepasst werden, damit die Satzung zu sich selbst konsistent bleibt. Abschnitt "Finanzordnung", §4 Absatz (1)(c) Satz 2 ("Sofern im Länderfinanzausgleich der sich aus der Bundessatzung ergibt, kein Anteil für die Bundespartei enthalten ist") ist unvollständig und überflüssig, weil der Länderfinanzausgleich durch die Bundessatzung abschliessend geregelt ist. Daher sollte dieser Satz entfernt werden. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Streichung des Länderfinanzausgleich aus der LV Satzung, da der Länderfinanzausgleich bereits anderweitig in der Bundessatzung § 15 Absatz (3) geregelt ist | ||
Schlagworte: | Länderfinanzausgleich, Bundessatzung, Schatzmeisterteam |