NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/SÄA054
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA054 |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | MacGyver1977 i.A. PG Orange Submarine NRW | letzte Änderung: | 27.06.2016 11:49:33 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Verwaltung des LV-Budget |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen in §4 Absatz 1 Punkt d der Finanzordnung den Text
" und können für Aktivitäten auf Antrag per Vorstandsbeschluss zugewiesen werden" zu streichen und "sog." durch "sogenannten" zu ersetzen. Sowie in §4 Absatz 3 Punkt c der Finanzordnung den Text: "bedürfen der Zustimmung des Landesvorstandes" in: "können auf Antrag per Vorstandsbeschluss genehmigt werden" zu ändern. | |
Antragsbegründung: | |
1. Die Finanzordnung §4 Absatz 3 Punkt c
("Das LV-Budget ... wird zwischen den Landesparteitagen vom Landesvorstand verwaltet. ...") sagt bereits aus das das LV-Budget vom Vorstand verwaltet wird und ist somit in Absatz 1 Punkt d überflüssig. 2. "per Vorstandsbeschluss" in Absatz 1 Punkt d widerspricht der einfachen "Zustimmung des Landesschatzmeisters" bis 250 € nach §4 Absatz 3 Punkt c der Finanzordnung. 3. "Auf Antrag" ist in Absatz 3 Punkt c von der Logik her besser aufgehoben. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Wiederspruch und Doppelte Punkte bei Verwaltung des LV-Budget | ||
Liquid Feedback: | https://lqpp.de/nw/initiative/show/492.html |