NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/SÄA011
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA011 |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | DanielSan | letzte Änderung: | 14.11.2013 00:50:44 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||
Konkurrenzanträge: | SÄA010 |
Antrag | |
Antragstitel: | Einladungen zu Vorstandssitzungen Version 2 |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen in der Satzung des Landesverbandes NRW den Punkt f) des §6b Absatz 13 zu streichen. Punkt g) und h) werden jeweils nach vorne gezogen und so zu Punkt f) und g).
Betreffender Punktf) lädt mindestens 6 Tage vorher auf seiner Internetpräsenz und der Organisationsliste zu Sitzungen ein, | |
Antragsbegründung: | |
Die regulären Sitzungen erfolgen in der Regel in einem gleichbleibendem Rhytmus. Ferner wird der Termin der nächsten Vorstandssitzung in dem Protokoll der letzten Vorstandssitzung festgehalten. Insofern ist eine separate Einladung regelmäßig überflüssig, zumal eine Frist von 6 Tagen bei einem Turnus von 7 Tage ebenfalls zweifelhaft wirkt. Einladungsverfahren zu Vorstandssitzungen werden ohnehin über die Geschäftsordnung festgelegt. Daher kann dieser Punkt gestrichen werden. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Einladungen zu Vorstandssitzungen Version 2 |