NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/PP006
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP006 |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht | ||
Autor: | Claudia73 | letzte Änderung: | 28.04.2016 17:08:45 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Tierschutz | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Exotenhaltung |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei NRW setzt sich für Regelung der Haltung von gefährlichen Tiere wildlebender Arten nach Vorbild der Gesetzgebung des Landes Berlin ein. Diese regelt mittels einer Whitelist, welche Tiere ohne weiterführende behördliche Genehmigung gehalten werden dürfen. Für alle anderen Tiere ist eine Genehmigung zu beantragen.
Die aktuelle lückenhafte gesetzliche Lage gewährleistet weder das Wohl der Tiere, noch den Schutz der Menschen. Zurzeit gibt es weder eine verpflichtende Haftpflichtversicherung um durch Exoten entstandende Schäden abzusichern, noch Vorgaben die eine artgemäße Haltung der Tiere regeln, beziehungsweise einen verbindlichen Sachkundenachweis, der entsprechenes Wissen der Halter voraussetzt. Des Weiteren fordert die Partei eine Verlegung der Zuständigkeit von der unteren Wasserbehörde zum Kreisveterinäramt. | |
Antragsbegründung: | |
Die aktuelle lückenhafte gesetzliche Lage gewährleistet weder das Wohl der Tiere, noch den Schutz der Menschen. Zurzeit gibt es weder eine verpflichtende Haftpflichtversicherung um durch Exoten entstandende Schäden abzusichern, noch Vorgaben die eine artgemäße Haltung der Tiere regeln beziehungsweise einen verbindlichen Sachkundenachweis, der entsprechenes Wissen der Halter voraussetzt. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Regelung der Haltung von exotischen / gefährlichen Tieren | ||
Piratenpad: | https://ak-nrw-tierschutz.piratenpad.de/Reptilienhaltung |