NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/PP002
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Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP002 |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | Karl Schäfer | letzte Änderung: | 13.11.2013 23:44:18 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Gleichberechtigung und Chancengleichheit„Gleichberechtigung und Chancengleichheit“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Bauen und Verkehr, Bildung, Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie, Bürgerdatennetze, Drogenpolitik, Familien- und Geschlechterpolitik, Gesundheit, Inneres und Justiz, Kunst und Kultur, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeNRW“. | Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Alle Bewerber sind vor dem Gesetz gleich! |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
Wir, die Piraten, fordern die Landesregierung auf: Stellen Sie bitte unverzüglich die Praxis, dass bestimmte Personenkreise bei Einstellungen bevorzugt werden, ein. Vor allem fordern wir, dass dies nicht mehr in den Stellenausschreibungen postuliert wird. | |
Antragsbegründung: | |
Art3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
" Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen." |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Derzeit schreibt das Land NRW die Bevorzugung von Frauen ausdrücklich in seine Stellenausschreibungen. Leider kollidiert dies mit Art.3 des GG (Gleichheitsgrundsatz). | ||
Liquid Feedback: | https://lqpp.de/nw/initiative/show/155.html |