NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/PP002

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Dies ist ein Positionspapier-Antrag für den Landesparteitag NRW 2013.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Positionspapier Antragsnummer: PP002
Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Karl Schäfer letzte Änderung: 13.11.2013 23:44:18 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Gleichberechtigung und Chancengleichheit„Gleichberechtigung und Chancengleichheit“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Bauen und Verkehr, Bildung, Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie, Bürgerdatennetze, Drogenpolitik, Familien- und Geschlechterpolitik, Gesundheit, Inneres und Justiz, Kunst und Kultur, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeNRW“. Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Alle Bewerber sind vor dem Gesetz gleich!
Antragstext:
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Wir, die Piraten, fordern die Landesregierung auf:

Stellen Sie bitte unverzüglich die Praxis, dass bestimmte Personenkreise bei Einstellungen bevorzugt werden, ein. Vor allem fordern wir, dass dies nicht mehr in den Stellenausschreibungen postuliert wird.

Antragsbegründung:
Art3 Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


  • Eine Bevorzugung einzelner Gruppen ist immer die Benachteiligung aller anderen Gruppierungen.
  • Wenn bestimmte Gruppen in bestimmten Bereichen unterrepräsentiert sind, dann sind dies gesellschaftliche Probleme, die von der Politik nicht gelöst werden können. Kein Glaube an die Allmacht des Staates!
  • Einstellungen, die bisher unter solchen Kriterien vorgenommen wurden, sind evtl rechtlich anfechtbar, dar eine wesentliches Grundrecht außer Kraft gesetzt wurde.
  • „ gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ sind Gummibegriffe. Da Einstellungsprozeduren hier nicht transparent sind, ist die Frage zu stellen, wie stark das Gewicht von formalen Qualifikationen im Verhältnis zu persönlichen Eigenschaften der Bewerber gewichtet wird.
  • Artikel 3 Absatz 2 ist insofern interpretierbar, weil nicht konkretisiert wurde, was unter „bestehenden Nachteile“ zu verstehen ist. Genauso ist dies mit der Formulierung „unterrepräsentiert“ zu sehen. Ausserdem widersprechen Quotenregelungen ausdrücklich Absatz 3, welcher Bevorzugungen ausdrücklich untersagt!
  • Die Kriterien, nach denen einzelne Gruppen als zu unterstützend anzusehen sind, sind politische Prozesse. Die Einteilungen sind immer subjektiv. Ob alle benachteiligten Gruppen jemals ganzheitlich erfasst werden, ist hochfragwürdig. Somit haben stark organisierte Interessensvertreter immer einen Vorteil gegenüber schlecht organisierten Gruppierungen.
  • Eine Gesellschaft, die die Gleichberechtigung als Ziel identifiziert, muss sich von den Bewertungsschemas „Geschlecht und Herkunft“ gedanklich trennen, um Gleichberechtigung tatsächlich zu erreichen. Sobald Entscheidungsträger im Kopf diese Kriterien als relevant für ihre Entscheidungen betrachten, ist der Beweis erbracht, dass es ein gesellschaftliches Defizit immer noch vorhanden ist. D.H. wenn ich jeden Menschen ohne diese Unterscheidungskriterien unvoreingenommen beurteile, habe ich (im Kopf) die Gleichberechtigung erreicht.


Aus: https://www.stellenmarkt.nrw.de/

" Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen."


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Derzeit schreibt das Land NRW die Bevorzugung von Frauen ausdrücklich in seine Stellenausschreibungen. Leider kollidiert dies mit Art.3 des GG (Gleichheitsgrundsatz).
Liquid Feedback: https://lqpp.de/nw/initiative/show/155.html