NRW:Landesparteitag 2012.1/Kandidatengrillen/Art3GG

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FRAGE:
FRAGE: In den letzten Jahren gab es immer mal wieder Bundesratsinitiativen, den Artikel 3 des Grundgesetzes um den Diskriminierungstatbestand "sexuelle Orientierung" zu erweitern. Sollte NRW zukünftig solchen Initiativen zustimmen?

Bitte gib in deiner Antwort auch an, ob NRW eine solche Initiative selbst starten sollte.

Transparenz: Die Frage hier passte nicht zur Frage auf der Leitseite. Ich habe die Frage von der Leitseite hierher kopiert.--Kai Denker 14:49, 19. Mär. 2012 (CET)

Kai Denker 02:43, 19. Mär. 2012 (CET)

Die Kandidaten klicken bitte auf Neue Antwort, es öffnet sich ein neues Fenster, dort geben Sie bitte als Betreff Ihren Namen ein und in die Textbox die Antwort, anschließend unten auf Seite speichern klicken!


Jorgos Tsichlakis|Admiral

Zunächst denke ich, das hier Art. 6 GG eher von Bedeutung ist, als Art. 3 GG.

Zitat Art. 6 GG:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Die sich aus dem Art. 6 GG ergebenden Formulierungen und Definitionen von "Ehe" und "Familie" müßten dann in den nachgeordneten Gesetzen wie z.B. dem BGB etc. geändert bzw. ergänzt werden. Da es sich hier um eine klare Bundeszuständigkeit handelt, ist dies auf Landesbene kaum zu bewerkstelligen. Meine eigene Meinung dazu ist, das sich eine Gesellschaft immer der Veränderungen in ihrer Mitte und der gelebten Wirklichkeit bewußt sein muß und die Politik verpflichtet ist, sich solchen Veränderungen zu stellen und dann auch zum Wohle der Menschen Gesetze, Verordnungen etc. zu verändern bzw. der Realität anzupassen.

Gruß

Admiral

Felix Bosseler aka Fx Textheld

Ja und Ja.

Rainer Wiese

Diskriminierungen aller Art trifft man besser wenn 'z.B.' vorangestellt würde. Das regt zum Selberdenken an. Ich finde, daß eher Art. 6GG geändert werden sollte. Daraus ergibt sich alles andere von selbst. Aber das ist Bundesangelegenheit.

Hanns-Jörg Rohwedder

Ja, und ausdrücklich auch im Asylrechtkontext. Und ja, eine solche Initiative kann selbstverständlich aus NRW kommen.

Update: und irgendwas stimmt hier nicht, meine Antwort bezieht sich auf die Frage nach dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz "In den letzten Jahren gab es immer mal wieder Bundesratsinitiativen, den Artikel 3 des Grundgesetzes um den Diskriminierungstatbestand "sexuelle Orientierung" zu erweitern. Sollte NRW zukünftig solchen Initiativen zustimmen?"

Marc Schieferdecker, 34

Ich sehe am GG folgenden Änderungsbedarf:

§ 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

"sexueller Orientierung" hinzufügen.

§ 6

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

"Mutter" ist nicht mehr zeitgemäß.

Ulrich Scharfenort aka ulrics, Duisburg

Die Schutzrechte des GG sollten dringend aktualisiert werden, dazu gehört für mich aber nicht nur die sexuelle Orientierung. Auch die Meinungsfreiheit sollte um ungehinderten Zugang zum Internet ergänzt werden. Wobei dann nicht nur Absatz (3), sondern auch (2) angepasst werden müsste, da dieser die Geschlechterrollen auf zwei festlegt.

Richard Bertram

Ja und Ja.

Jan Dörrenhaus

Ja, zu beidem.

ulrich schumacher aka florian.turm

Solchen Initiativen ist zuzustimmen. Sofern solche Initiativen nicht aktuell anstehen,
sollen sie auch von NRW her angestoßen werden.

LordofDark

Kurz und Knapp... 10000000%ig JA und JA

Chris P. aka Paranoia

Ja und ja.

Niels-Arne Münck aka wernermuende

Na sicher.

Hendrik vom Lehn aka Henne

Kurz und knapp: Ja, ja.

Jamasi

"sexuelle Orientierung" sollte hinzugefügt werden. Das Land NRW kann dort gerne den Vorstoß machen.

Thomas Weinbrenner (37)

Ja und ja.

Robert Stein 33

Klare Aussage: Ja und nochmals ja!

Daniel Schwerd a/k/a netnrd (45)

Blog

Eine Grundgesetzänderung, die wirklich sinnvoll ist. Und dass NRW hier die Initiative starten sollte, ist eine prima Idee.

Daniel H.

Ja und ja. Das folgt für mich direkt aus Art. 3, Abs. 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”.

Als Hindernis wird hier gerne Art. 6 GG angeführt, der Schutz von Ehe und Familie. Das Problem an der Stelle ist allerdings die Definition der Ehe, die homosexuelle Partner ausschließt. Das ist zu ändern.

Sebastian Wieloch

Ja, dies halte ich für richtig und auch wichtig. Allerdings gibt es da auch noch andere Dinge zu optimieren. Und es spricht absolut nichts dagegen, dass solche Initiativen von NRW aus gestartet werden und das NRW solchen Initiativen zustimmt.

Sebastian Kroos (@de_Wastl) 37 Jahre

Ja. Ja.
Ich fände es aber sinniger, Punkte zu benennen die nicht darunter fallen sollen, als die Punkte zu erweitern. optIn/optOut ;)

Andreas Rüßel aka Ryuseru

Ja / Ja.

Klaus Hammer

Ja und Ja.

Stefan Bröse / SQAMPY

Ich sehe es immer sehr Kritisch an unserer Verfassung rumzudoktorn, eine Erweiterung von Bürgerrechten ist aber immer eine gute Sache. Die derzeitigen Formulierungen sind einfach nicht mehr Zeitgemäß, als das Grundgesetz geschrieben wurde konnte sich keiner Vorstellen wie die Gesellschaft sich entwickelt, es ist aber auch wichtig das wir nicht wie Herr Schäuble einfach sagen "Dann Ändern wir halt die Verfassung" nur weil es uns in den Kram passt, soetwas muss gut überlegt sein und es kommt da auch sehr auf den Inhalt einer Initiative an. Eine Erweiterung gegen Diskriminierung kann aber wohl wirklich niemandem schaden. Also: Dafür :)

Kirsten Eickler aka Tigrimus, 43

zu § 3 "sexuelle Orientierung" hinzufügen und in §6 das Wort Mutter duch Erziehungsberechtigte/r ersetzen.

Natürlich sollten wir einer Initiative zustimmen.

Sven Leimbach aka SvenOLei

Auf jeden Fall! Auch letzteres, da ich dieses Thema für wichtig erachte.

Marcus Rosenfeld

Natürlich! Ich denke, dass ein solcher Zusatz unbedingt notwendig ist.

Birgit Rydlewski

Ja und Ja;-) (immerhin eine Frage, die man kurz beantworten kann)

Fr. Schnitte (48 J.)

Kann man glatt drüber reden.

Noregred Hugo Hoff

ja

Klaus Benndorf

In der Sache eine klare Antwort: Diese Diskriminierung darf nicht sein. Und das muss auch klar gesetzlich geregelt werden.

Was ich aber ablehne ist, dass immer sehr schnell nach dem Grundgesetz gerufen wird. Verwendet man es inflationär, ist es irgendwann nichts mehr wert. Unsere Verfassung ist der Kern unserer Demokratie. Sie muss den Rahmen regeln, nicht die Details. Wird das Grundgesetz zu einem normalen Gesetz mit tausend Paragraphen degradiert, dann wird es unübersichtlich und hat nicht mehr die Kraft die anderen Gesetze in ihre Schranken zu verweisen.

Ich bin kein Jurist und kann den vorliegenden Fall nicht beurteilen. Wenn es nicht anders geht muss man das Grundgesetz anfassen. Dann auch gerne aus NRW heraus. Ansonsten sollte man es vermeiden.

Hans Immanuel Herbers

Mir gefällt der formelartige Begriff der "sexuellen Orientierung" nicht. Er umfasst wörtlich genommen einiges, was sicher niemand hier akzeptabel findet.

In der Sache aber stimme ich dem völlig zu. Weil etwa wer schwul oder lesbisch ist oder was immer mündige Menschen einvernehmlich miteinander lieben darf deswegen nicht benachteiligt werden.

Es spricht auch Einiges dafür, das ins Grundgesetz aufzunehmen. Allerdings warne ich vor Illusionen: Gesellschaftliches Ansehn oder Ächtung regelt sich nicht nach Gesetz und Verfassung.

Sylvia Grodde aka Bastel

Ja/ja

DanielC

Ja und ja.

JochenLobnig 54 J

Nicht jede sexuelle Orientierung ist zu tolerieren. Abgrenzungen zu Missbrauch / Strafbarkeitstatbeständen werden nicht bedacht. Eine generelle Formulierung ist also zu einfach. Die Fragestellung sollte dann doch einmal stärker differenziert werden.

Thomas Hegenbarth 47 aka thomas_heg

2 klare Ja Ich persönliche finde allerdings, wie einige Vorredner auch, dass der Begriff alleine u.U. eine zu allgemeine bzw. weitreichende Definition zuläßt.

schwarzbart aka John Martin Ungar

Und zum dritten mal hintereinander: Gleiches Recht für alle.

Torsten Gronke

Ja und Ja

Michael Levedag, 53

JA und JA

Brax59 aka Axel Braun

Die erweiterung des §3 des GG um diesen Passus wäre es Wert unterstüzt zu werden und als Bundesratsinitative einzubringen, dabei kann die Initiative auch von NRW gestartet werden.

Patrick Viola, 33, Leverkusen

Sowohl Art3, als auch Art6 sollten dringend der heutigen Zeit angepasst werden. Also Ja.

Dietmar Schilling (46)

Gleiche Antwort wie zu der Frage mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Hubert Huthmacher

Anwort: Ja

Jürgen @Ertelt

Ja.

Dirk Schatz

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Antwort auf eine weiter oben gestellte Frage (vom gleichen Fragesteller): http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2012.1/Kandidatengrillen/%C3%96ffnung_der_BGB-Ehe#Dirk_Schatz und bitte die Antwort hier entsprechend einzusetzen.

Monika Pieper

Ja, und NRW sollte da duchaus initiativ tätig werden.

André Landskron

Kurz und Knapp: ja und ja

Kai Baumann

Menschen suchen sich ihre sexuelle Orientierung genau so wenig aus wie ihre Hautfarbe. Warum also nicht. Ich bin dafür, das alles was Erwachsene Menschen Konsensuell miteinander treiben, niemanden anderes etwas an geht.

Alle meine Antworten

Holger Hennig

Ja!

Christoph Tacke

Solche Initiativen haben meine volle Zustimmung!

Lukas Lamla

Ja, eindeutig!

Daniel Düngel 36

jo und jepp

"Beate Huppertz-Herrmann aka Trinity2864"

Definitiv ja!

Andreas Graaf aka 00Wintermute00

Die Wesensgehaltsgarantie die gem. Art. 19 Abs. 2 GG sehe ich nicht als gefährdet, daher ein klares JA!!!

Hagen Hatop

Den Ansatz sehe ich als gut an und die Idee gefällt mir. Ich frage mich nur, ob es notwendig ist.

Britta Söntgerath

Die Bürger sollten nach ausreichender Diskussion abstimmen. Ich selbst wäre dafür.

Bernhard Smolarz (42) @PiratNRW

Ja.

O. J.

Art 1 GG besagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Damit ist der Art 3 GG eigentlich unnötig, da Diskriminierung extrem gegen die Würde des Menschen verstösst. Dass die sexuelle Orientierung im Art 3 GG immer noch nicht integriert wurde, ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie.

Purodha Blissenbach (Purodha) 57 Jahre

Ich bin dafür, im Grundgesetz Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ebenfalls auzuschließen. Das Land NRW sollte eine solche Initiative unterstützen oder starten.

Christian Folke

Ja

Udo Pütz aus Aachen, 36 Jahre

Ja, ich finde, NRW sollte den Antrag unterstützen bzw. selber initiieren.