NRW:Landesparteitag 2011.1/SÄA
Zwei Alternativanträge!!!
Verkürzung Einladungsfrist I
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-a1
- Beantragt von
- Martin Schröder
- Betrifft
- NRW-Satzung / zw. §8.3 und §8.4
- Beantragte Änderungen
Die LMV möge beschließen:
In die Satzung wird zwischen §8.3 und §8.4 ein Absatz eingefügt:
Ist ein Beschluss des Landesparteitages zu einem besonderem, kurzfristig eingetretenem Ereignis nötig, so kann ein außerordentlicher Landesparteitag ausschließlich zu den Gründen der Einberufung einberufen werden. Abweichend von den Regelungen aus §8 (3) gilt eine Einladungs- und Veröffentlichungsfrist von einer Woche.
- Begründung
Derzeit haben wir eine Einladungsfrist für den LPT von 28 Tagen. Vorgezogene Neuwahlen auf Landes- und Bundesebene erfolgen aber innerhalb von 60 Tagen - und innerhalb dieser Zeit bräuchten wir einen LPT zur Listenaufstellung. Das ist bei 28 Tagen Einladungsfrist nicht sinnvoll hinzubekommen.
Der einzufügende Satzungsparagraph entspricht §8a(3) der Satzung des LV Hamburg.
A44(Neueinreichung) Verkürzte Einladungsfrist bei vorzeitigen Neuwahlen
- Änderungsantrag Nr.
- A44(Neueinreichung)
- Beantragt von
- Orangebay
- Betrifft
- NRW Satzung / 8 (3)
- Beantragte Änderungen
8 (3) der Satzung des Landesverbandes möge im Folgenden ergänzt werden:
Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl des Landtages oder Bundestages kann der Landesvorstand diese Frist auf eine Woche verkürzen um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich. Für diesen LPT gilt eine verkürzte Antragsfrist von zehn Kalendertagen.
- Begründung
Eine Frist von vier Wochen ist eventuell zu lang, um schnell genug auf die Erfordernisse einer Neuwahl reagieren zu können. Auf diesem Parteitag sollen aber keine anderen Beschlüsse gefasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.