NRW:Landesparteitag 2008.2
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Der Landesparteitag 2008.2 findet am 23.08.2008 statt.
Inhaltsverzeichnis
Zeitplan
- Feststellung der Stimmberechtigung
- Begrüßung
- Wahl des Moderators
- Wahl des Protokollanten/Wahlleiter
- Wahl der Wahlhelfer
- Satzungsanträge
- Aufstellung NRW-Liste
- Wahlprogramm
- Bundesparteitag
Erste Version der Datei:NRW - Präsentation zum Landesparteitag 2008.2.pdf
Kandidatenliste
Ihr werdet die Spitzenkandidaten für die kommende Bundestagswahl und die Landtagswahl. Am besten wäre noch, wenn wir euch auch zum Bundesparteitag schicken können, wo ihr euch für die Bundesliste zur Europawahl bewerbt. Wer Interesse hat, einfach eintragen:
Achtung: Wer Auf die Liste gewählt wird, muss innerhalb von vier Wochen eine Wählbarkeitsbescheinigung einholen. Ansonsten wird er wieder entfernt.
- Patrick Wolter (HAL 9000)
- Klaus Wockenfoth
- Bernhard Sommer
- Holger Furch
- du?
- du?
Satzungsänderungen
- Bitte beachtet das Verfahren zum Einreichen von Änderungsanträgen.
- Diese müssen bis Zehn Tage vor Beginn des Landesparteitags , also spätestens am 13. August, eingegangen sein. Weiteres befindet sich unter:
- Satzungs- und Programmänderung
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
Einfügen von:
(2.a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden.Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.
(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Mitgliedschaften in zwei gleichwertigen Gliederungen sind unzulässig.
Ämterhäufung
An § 4 (Rechte und Pflichten der Piraten), Absatz 3:
Wird Angefügt:
Eine Ämterkumulation ist unzulässig.
Inkonsistenzen die durch das Hinzufügen von §3 Abs 2a+2b folgen fixen.
neuer §3 Abs.(2c)
Sollte ein Pirat die Zugehörigkeit zu einer Gliederung selbst bestimmen, gilt diese Gliederung im Bezug auf das aktive und passive Wahlrecht als angezeigter Wohnsitz.
§9 LVOR Absatz 4
Ursprünglicher Absatz:
Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Diese Versammlung wird fernschriftlich, mit einer Frist von 10 Tagen, unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
Streichen der Worte "fernschriftlich," und "der Tagesordnung und" zu:
Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Diese Versammlung wird mit einer Frist von 10 Tagen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
Verteilerschlüssel
neuer Absatz (§6, Abs(4):
Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt: Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 25% Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%.
Wahlprogramm
Wir wollen auch ein Wahlprogramm aufstellen, das wird dann bei der Landtagswahl benutzt, aber wir wollen es auch zum Programmatischen Parteitag schicken.
Wir müssen diskutieren welcher Anteil der Piraten einem Wahlprogrammvorschlag zustimmen muss, damit dieser in das Wahlprogramm aufgenommen wird. Wenn man sagt, dass 2/3 zustimmen müssen, hat man dann bei den angenommenen Vorschlägen eine höhere Akzeptanz als bei der Hälfte.
Wahl und Geschäftsordnung
Vorschlag: NRW:Geschäftsordnung
Protokoll
Link zum Protokoll.