NRW:Kreis Warendorf/Piratenbüro/Geschäftsordnung

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Logo Piratenpartei.svg Dies ist die beschlossene Geschäftsordnung für die Büropiraten im Kreis Warendorf.
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Geschäftsordnung Piratenbüro Kreis Warendorf

Abschnitt I: Gültigkeit

§1 Diese Geschäftsordnung klärt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der in das Piratenbüro gewählten Piraten der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für den Kreis Warendorf.

§2 Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des Kreises Warendorf mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen. Die Zahl der Ja-Stimmen muss außerdem mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen erreichen.

§3 Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von 5 Tagen im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Kreises Warendorf und per E-Mail allen Mitgliedern des Kreises Warendorf öffentlich bekannt zu machen.

§4 Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des Kreises Warendorf mit Zweidrittelmehrheit außer Kraft gesetzt werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.Die Zahl der Ja-Stimmen muss außerdem mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen erreichen.

§5 Diese Geschäftsordnung tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind. Das Piratenbüro ist damit aufgelöst.

Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten

§6 Aufgabe des Piratenbüros

(1) Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben und zwar
1. zur Mitgliederverwaltung,
2. in finanziellen Angelegenheiten,
3. der Information der Mitglieder des Kreises Warendorf über anstehende Parteiaktionen und
4. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit.

§7 Rechte des Piratenbüros

(1) Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:
1. Sachkosten und
2. Reisekosten.

§8 Handlungsvollmacht

(1) Das Piratenbüro handelt nur
1. auf Anweisung des Landesvorstandes NRW und von ihm beauftragten Piraten,
2. auf Anweisung der Mitglieder des Kreises Warendorf,
3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Abschnitt III: Büropiraten

§9 Definition der Büropiraten

(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros betraut sind, heißen Büropirat.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland sein.
(4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung des Kreises Warendorf vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt.
(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt.
(6) Der Landesvorstand der Piratenpartei NRW ist
1. gegenüber den Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung der Piratenpartei NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes der Piratenpartei NRW berührt.
2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
1. der Mitgliederversammlung des Kreises Warendorf,
2. dem Landesvorstand der Piratenpartei NRW.
(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts
a) im Wiki des Landesverbandes der Piratenpartei NRW auf der Seite des Kreises Warendorf und
b) auf der NRW-Kreis-Warendorf-Mailingliste des Landesverbandes der Piratenpartei NRW und
c) per e-Mail gegenüber dem Landesvorstand NRW,
2. die Veröffentlichung eines schriftlichen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit
a) im Wiki des Landesverbandes der Piratenpartei NRW auf der Seite des Kreises Warendorf und
b) auf der NRW-Kreis-Warendorf-Mailingliste des Landesverbandes der Piratenpartei NRW und
c) per e-Mail gegenüber dem Landesvorstand der Piratenpartei NRW und
d) auf der Kreismitgliederversammlung des Kreises Warendorf bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Absatz 1 Satz 1.

§10 Wahl der Büropiraten

(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl.
(3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.
(4) Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.
(5) Kein Büropirat darf ein höheres politisches Mandat als auf Kreisebene innehaben.
(6) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn
1. die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder
2. das Amt der Büropiraten nach §11 beendet ist.
(7) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen
1. Regionale Zuständigkeiten,
2. Aufteilung der Funktionen nach Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten;
3. Vertreterregelungen und
4. die maximale Anzahl von Büropiraten.
(8) Die gewählten Büropiraten können sich selbst Vorgaben beziehungsweise Beschränkungen geben, die über die nach Absatz 7 festgelegten Vorgaben hinausgehen.
(9) Die gewählte Aufteilung der Aufgaben nach Absatz 7 und 8 ist mit einer Frist von 7 Tagen auf der Seite des Kreises Warendorf im Wiki des Landesverbandes der Piratenpartei NRW zu veröffentlichen.

§11 Ende der Amtszeit

(1) Das Amt der Büropiraten endet
1. nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach der Wahl der Büropiraten,
2. durch Amtsverzicht,
3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen,
4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes der Piratenpartei NRW,
5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung,
6. mit Auflösung des Piratenbüros,
7. mit Übernahme eines politischen Mandats über Kreisebene.

§12 Datenschutz

(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland
1. des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen oder
2. einer höheren Parteigliederung,
sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.

Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten

§13 Verwaltungspirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
(2) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Kreises Warendorf einzusehen.
(3) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises Warendorf
1. zu Mitgliederversammlungen innerhalb des Kreises Warendorf einzuladen,
2. über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und
3. zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
(4) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises Warendorf in Textform (nach §126b BGB) zu kontaktieren.
(5) Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe
1. bei Mitgliederversammlungen und Aufstellungsversammlungen zu Wahlen innerhalb des Kreises Warendorf die Akkreditierung durchzuführen,
2. datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
3. den Termin für die Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten innerhalb des Zeitraums von 21 Tagen vor und 7 Tagen nach dem regulären Ende der Amtszeit festzulegen,
4. mindestens 15 Tage vor einer Mitgliederversammlung ohne Personenwahl einzuladen und
5. mindestens 22 Tage vor einer Mitgliederversammlung mit Personenwahl einzuladen,
6. auf schriftlichen Antrag eines Fünftels der Mitglieder des Kreises Warendorf eine Kreismitgliederversammlung einzuberufen,
7. den WAF-Request-Tracker für Anfragen per E-Mail zu moderieren und diese Anfragen an einen geeigneten Ansprechpartner weiterzuleiten.

§14 Pressepirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der passiven Betreuung der Presse betraut ist, heißt Pressepirat.
(2) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Pressemitteilungen zu veröffentlichen sofern sie
a) den Kreis,
b) die Kreisangehörigen Kommunen,
c) im Kreis ansässige Stammtische oder
d) im Kreis ansässige Organisationseinheiten nach der Satzung des Landesverbandes der Piratenpartei NRW betreffen.
(3) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe, die Pressemitteilungen auch an die pirateneigene PM-Mailingliste Piraten-PMs@lists.piratenpartei-bayern.de (https://lists.piratenpartei-bayern.de/mailman/listinfo/piraten-pms )weiterzuleiten und auch diese Liste zu lesen.
(4) Jeder Pressepirat hat das Recht Pressemitteilungen von höheren Parteigliederungen zu veröffentlichen.
(5) Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
(6) Jede Pressemitteilung sollte grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden. Die Pressepiraten dürfen
1. Rechtschreibfehler korrigieren und
2. Pressemitteilungen mit inhaltlichen Fehlern unter schriftlicher Angabe der Gründe zurückweisen.

§15 Finanzpirat

(1) Jeder Büropirat, der mit der passiven Betreuung der Finanzen betraut ist, heißt Finanzpirat.
(2) Jeder Finanzpirat hat die Aufgabe
a) Finanzanträge an den Landesvorstand zu stellen,
b) mit durch die Kreismitgliederversammlung oder den Landesvorstand NRW bewilligten Mitteln umzugehen,
c) regelmäßig, aber mindestens alle drei Monate, den Kontostand des virtuellen KV Warendorf einzusehen,
d) nach §13 Absatz 5 Punkt 2 dieser GO eine datenschutzkonforme Statistik bereit zu stellen.

Abschnitt V: Schlussbestimmungen

§16 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt durch Beschluss der Kreismitgliederversammlung Piratenpartei Deutschland Landesverband NRW Kreis Warendorf und der Bestätigung durch den Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband NRW mit Wirkung vom 17. März 2013 in Kraft.