NRW:Kreis Siegen-Wittgenstein/Wahlkampf/BTW2017/PlakatGenehmigungen
Inhaltsverzeichnis
Wahlkreis Siegen-Wittgenstein (148)
Achtung - zum Teil noch alte Daten aus 2013 - Stand 2017-07-30 - aktuelle Daten sind mit Timestamp gekennzeichnet; Städtenamen mit ███ sind komplett
Siegen ███
angefragt 2017-07-19--Trotlf (Diskussion) 12:50, 19. Jul. 2017 (CEST), eingegangen 2017-07-22 --Trotlf (Diskussion) 17:15, 31. Jul. 2017 (CEST)
- Genehmigung mit Auflagen erteilt, Details bei reteP
- weitere Infos unter: Siegen
- Plakate aufhängen ab ? - abhängen bis 10 Tahe nach Wahltermin
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
Eine weitere Pflichtlektüre ist diese: Datei:NRW Runderlass Palkatwerbung Wahl ausserhalb.pdf
Bitte vor dem Plakatieren klären ob die Genehmigung vorliegt. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!
Freudenberg ███
angefragt 2017-07-19 --Trotlf (Diskussion) 12:53, 19. Jul. 2017 (CEST), eingengangen 2017-07-28 --Trotlf (Diskussion) 17:25, 31. Jul. 2017 (CEST)
- Sondernutzungsgenehmigung nötig, liegt vor bei reteP-),
- maximal 16 Plakate Auflagen beachten - Details bei reteP
- weitere Infos unter: Freudenberg
- Plakate aufhängen ab 2017-08-11 - abhängen bis 2017-09-25
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 11:16, 18. Jun. 2013 (CEST)--Trotlf 13:29, 6. Jul. 2013 (CEST)
Burbach ███
angefragt 2017-07-19 --Trotlf (Diskussion) 12:57, 19. Jul. 2017 (CEST), Antwort eingegangen 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 13:05, 30. Jul. 2017 (CEST)
- m.E. unklare Auskunft, auch durch pers. Nachfrage keine Konkretisierung, besser nix aufhängen vorerst --Trotlf (Diskussion) 13:05, 30. Jul. 2017 (CEST).
- weitere Infos unter: Burbach
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf (Diskussion) 13:05, 30. Jul. 2017 (CEST)--Trotlf 11:43, 18. Jun. 2013 (CEST)
Neunkirchen ███
angefragt 2017-07-19 --Trotlf (Diskussion) 13:00, 19. Jul. 2017 (CEST) erhalten: 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 17:15, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Sondernutzungsgenehmigung liegt bei reteP / Piratenbüro Siegen vor
- maximal 20 Plakate,
- weitere Infos unter Neunkirchen
- Plakate aufhängen ab 19.7. - abhängen bis 08.10.
- wegen einiger Verbotszonen Anlage zur Sondernutzungsgenehmigung beim Plakatieren mitnehmen!
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf (Diskussion) 17:15, 24. Jul. 2017 (CEST)
Wilnsdorf ███
angefragt 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 10:22, 20. Jul. 2017 (CEST); Eingang 2017-07-25 --Trotlf (Diskussion) 12:59, 30. Jul. 2017 (CEST)
- spezielle Auflagen beachten, liegen bei reteP vor - Laternenmasten: RWE-Eigentum, besondere Genehmigung erforderlich?!
- weitere Infos unter: Wilnsdorf
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf (Diskussion) 12:59, 30. Jul. 2017 (CEST)
Bad Berleburg ███
angefragt 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 10:45, 20. Jul. 2017 (CEST), Eingang 2017-08-05 --Trotlf (Diskussion) 13:23, 5. Aug. 2017 (CEST)
- keine gesonderte Erlaubnis nötig
- weitere Infos unter: Bad Berleburg
- "kleine" Sperrgebiete in der Genehmigung bei reteP
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf (Diskussion) 13:23, 5. Aug. 2017 (CEST)--Trotlf 11:55, 18. Jun. 2013 (CEST)
Bad Laasphe ███
angefragt 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 10:51, 20. Jul. 2017 (CEST) Genehmigung liegt vor: 2017-07-24 --Trotlf (Diskussion) 17:04, 24. Jul. 2017 (CEST)
- Erlaubnis liegt im Piratenbüro vor und entspricht Datei:NRW Runderlass Palkatwerbung Wahl ausserhalb.pdf
- weitere Infos unter: Bad Laasphe
- Plakate aufhängen ab 24.6. - abhängen bis 8.10.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Für Bad Laasphe gilt obige Vorschrift dementsprechend!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf (Diskussion) 17:04, 24. Jul. 2017 (CEST)
Hilchenbach ███
angefragt 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 11:39, 20. Jul. 2017 (CEST) Eingang 2017-07-27 --Trotlf (Diskussion) 12:51, 30. Jul. 2017 (CEST)
- keine Plakatierung auf öffentlichen Flächen möglich, Privatflächen unter Berücksichtigung des Straßen- und Wegegesetzes möglich.
- weitere Infos unter: Hilchenbach
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf (Diskussion) 12:51, 30. Jul. 2017 (CEST)
Kreuztal
angefragt 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 11:44, 20. Jul. 2017 (CEST)
- keine gesonderte Erlaubnis nötig
- weitere Infos unter: Kreuztal
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 6.10.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 12:29, 18. Jun. 2013 (CEST)
Netphen
angefragt 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 11:49, 20. Jul. 2017 (CEST)
- Sondernutzungsgenehmigung liegt vor bei reteP (z.B. per Mail), in der Gen. dann die genauen örtlichen Auflagen
- weitere Infos unter: Netphen
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 6.10.
- maximal 35 Plakate
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 12:32, 18. Jun. 2013 (CEST)
Erndtebrück ███
angefragt 2017-07-20 --Trotlf (Diskussion) 11:57, 20. Jul. 2017 (CEST) einegangen --Trotlf (Diskussion) 12:40, 30. Jul. 2017 (CEST)
- Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, alle speziellen Auflagen sind darin dann aufgeführt, liegt bei reteP vor --Trotlf (Diskussion) 12:40, 30. Jul. 2017 (CEST)
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf (Diskussion) 12:40, 30. Jul. 2017 (CEST)--Trotlf 12:38, 18. Jun. 2013 (CEST)