NRW:Kreis Coesfeld/Plakatierung/Nottuln

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Grundsätzliches

Wir werden zum einen die Möglichkeit die Plakatwände der Städte und Gemeinden nutzen und zum anderen werden wir auch xxx Plastikplakate 'frei' aufhängen. Dies ist uns aber nicht in allen Gemeinden erlaubt. Die Plakatierung ist daher in den nachfolgenden Tabellen getrennt organisiert. Vor allem die frei aufgehängten Plakate müssen in der Tabelle eingetragen werden, damit wir sicherstellen können, dass diese nach der Wahl zügig wieder eingesammelt werden können. Alle noch brauchbaren Plakate sollen für weitere Wahlkämpfe zur Verfügung stehen.

Frei aufgehängte Plakate dürfen übrigens - für alle die es nicht wissen sollten - auf gar keinen Fall an Verkehrs- und Straßenschildern, an Bäumen und Zäunen, sowie nicht in der Nähe von Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten angebracht werden oder wo die Sicht beeinträchtigt werden könnte. Am besten sind sie an Straßenlaternen mit einer Mindesthöhe der Unterkante von 2,2m zu befestigen. Abstand von Kreisverkehren mindestens 50 m betragen.

Plakatierungsteams

Es wird hilfreich sein, wenn sich alle Plakatierer zunächst abstimmen wer welche Bereiche übernimmt. Es wäre schön, wenn sich reichlich Ortskundige finden würden, die sich den Plakatierungsteams anschließen.

Wer hier keine Angaben zu E-Mail oder Twitter machen möchte, der kann sich zwecks Planung auch gerne über das Orga-Team auf unserer Website oder per Twitter (@BauerJup) an uns wenden.

Bitte tragt Euch hier für die Bildung von Teams ein:

Dein Name E-Mail / Twitter ortskundig in zusammen mit
Mario mario.peschke(at)piratenpartei-nrw.de Nottuln Martin
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?
Du? E-Mail/Twitter wo? mit?

Plakate in Nottuln

Gemeinde Nottuln
Ordnungswesen, Veranstaltungen
Ansprechpartner: Herr Teubner
Tel: 02502 / 942-321
Fax: 02502 / 942-224
Mail: teubner[at]nottuln(dot)de

Angaben in der Genehmigung

Plakate

  1. Grundsätzlich Plakatieren gestattet
  2. Es dürfen ausschließlich Plakatträger verwendet werden, die ohne Schadensnahme des Objektes, an dem der Träger befestigt wird, wieder entfernt werden können. Geeignet sind z.B. Hartfaserplatten, Sperrholz, Plastik etc
  3. Die Plakatträger sind so zu befestigen, dass sie sich nicht u.a. durch Wind bzw. Sturm oder durch Sogwirkung fahrender Kraftfahrzeuge lösen können und dadurch eine Gefahr für den Straßenverkehr werden.
  4. Die Plakate sind insgesamt in der Form anzubringen, dass von ihnen keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere an Einmündungen, Kreuzungen und Kreisverkehren, ausgehen.
  5. Die Unterkante der Schilder darf 2,50 m über Geländehöhe nicht unterschreiten soweit sie oberhalb von Fußwegen und Radwegen angebracht werden.
  6. Im Bereich des ruhenden und fließenden Verkehrs ist eine Mindesthöhe von 4,00 m über Gelände einzuhalten.
  7. Das Anbringen von Plakaten auf anderen Einrichtungen oder Objekten, wie Stromverteilerkästen, Bushaltestellen, Wartehäuschen etc. ist nicht gestattet.
  8. Das Verdecken/Überkleben anderer Plakatierungen ist nicht gestattet.
  9. Des weiteren ist das Anbringen von Plakaten im historischen Ortskern nicht gestattet. Zu diesem zählen folgende Straßen:
    Stiftsstraße, Kirchstraße, Kirchplatz, Burgstraße (Einbahnstraßenbereich), Stiftsplatz, Von-der-Reck-Straße, Domherrengasse, Schlaunstraße, Kurze Straße, Hagenstraße (Einbahnstraßenbereich), Tiefe Straße, Kastanienplatz, Auf der alten Breide und die Busenbaumstraße.

Plakatwänden

  1. Die Gemeinde Nottuln stellt keine eigenen Plakatwände zur Verfügung.
  2. Gegen die Aufstellung von parteieigenen Plakatwänden auf Flächen, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, bestehen seitens der Gemeinde Nottuln grundsätzlich keine Bedenken.
  3. Auch in diesem Fall gilt die Sonderregelung für den historischen Ortskern.
  4. Die jeweiligen Aufstellorte sind schriftlich zu benennen.
  5. Eine Genehmigung zur Aufstellung erfolgt unbeschadet der Rechte Dritter (Einverständnis des Eigentümers ist einzuholen).

Es darf ab sofort plakatiert werden. Abnehmen nach der Wahl (kein Zeitraum angegeben].

Infostände

keine Angabe

Plakatwände

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Nottuln
Nottuln keine Plakakatwände -.- -.- -.-

Plakatstandorte, frei aufgehängte Plakate

Stadtteil/Gemeinde Standort (Straße) / Standort (Straße) Plakatiert am Plakatiert von Plakat eingesammelt
Nottuln Schapdettener Straße/Ortsausgang -> Schapdetten 18.04.2012

Martin/Mario

15.05.2012
Nottuln Appelhülsener Straße (Aldi) 18.04.2012

Martin/Mario

15.05.2012
Nottuln Daruper Straße/Ortsausgang -> Darup/Coesfeld 18.04.2012

Martin/Mario

15.05.2012
Appelhülsen
Appelhülsen Lindenstraße (K+K) 18.04.2012

Martin/Mario

15.05.2012
Appelhülsen Weseler Straße kurz vor Ortsausgang ->Dülmen 18.04.2012

Martin/Mario

15.05.2012
Appelhülsen Münsterstraße kurz vor Ortsausgang ->Münster 18.04.2012

Martin/Mario

4 Plakate verschwunden
Appelhülsen Bahnhofstraße am Bahnhof 18.04.2012

Martin/Mario

15.05.2012
Darup
Darup - Straße/Bushaltestelle Mitte (Aldi) noch nicht plakatiert
  • Du?
Schappdetten
Schappdetten Roxeler Straße/Ortsausgang -> Münster 18.04.2012

Martin/Mario

15.05.2012
Schappdetten Roxeler Straße/Ortsausgang -> Nottuln 18.04.2012

Martin/Mario

15.05.2012