NRW:Kommunalwahl 2014/Aufstellungsversammlung RRL
Die Kommunalwahl 2014 in Nordrhein-Westfalen fand am 25. Mai 2014 statt. Wenige Wochen danach werden auf unterschiedliche Art verschiedene regionale Vertretungen indirekt gewählt. Hier geht es um:
Landschaftsversammlung Rheinland
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
Ruhrparlament
Regionalräte für die Gebiete der Regierungsbezirke Arnsberg*, Detmold, Düsseldorf*, Köln, Münster*
(Bei den mit * gekennzeichneten Regierungsbezirken wird der Regionalrat nur für die Kreise und kreisfreien Städte gewählt, die nicht dem Regionalverband Ruhr angehören.)
Datum
08.06.2014
10:00-18:00 Uhr
Ort
Wilhelm-Hansmann-Haus
Märkische Straße 21
44141 Dortmund
Anreise
vorläufige Tagesordnung, Geschäfts- und Wahlordnung
vorläufige Tagesordnung
In Ermangelung eines "offiziellen" Vorschlages durch den einladenden Landesvorstand beantrage ich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung der Wahlkollegien
1. Eröffnung der Versammlung durch den Landesvorstand
2. Beschlußfassung über gemeinsame Versammlungsämter
3. Wahl des Versammlungsleiters
4. Wahl des Protokollführers
5. Beschluß über die Geschäftsordnung
6. Wahl des Wahlleiters
Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter für die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
6. Vorstellung der Kandidaten und Grillen
7. Wahl der Reserveliste
8. Wahl der Vertrauensleute
Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter für die Landschaftsversammlung Rheinland
9. Vorstellung der Kandidaten und Grillen
10. Wahl der Reserveliste
11. Wahl der Vertrauensleute
Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter für das Ruhrparlament
12. Vorstellung der Kandidaten und Grillen
13. Wahl der Reserveliste
14. Wahl der Vertrauensleute
Wahlversammlung zur Wahl des Vertreters für den Regionalrat Köln
15. Vorstellung der Kandidaten und Grillen
16. Wahl der Reserveliste
Gemeinsame Versammlung
17. Verschiedenes und Flausch
Mit dem Beschluss der Tagesordnung erteilt die Versammlung dem Versammlungsleiter die Ermächtigung, in Zählpausen und anderen geeigneten Momenten die jeweils nächsten Punkte vorzuziehen, insbesondere was Kandidatenvorstellungen angeht.
Mit diesem Antrag will ich vermeiden, dass wir zu Beginn ohne TO Vorschlag sind. Ich hoffe, dass wir so zu einer zügigen Versammlung kommen und noch etwas vom Sommer sehen. Hans Immanuel Herbers (Diskussion) 15:46, 6. Jun. 2014 (CEST)
Geschäftsordnung
Ich beantrage, die GO des letzten Landesparteitages unter folgenden Massgaben anzuwenden:
- Die Ermächtigung zum Vorziehen von Tagesordnungspunkten durch den Versammlungsleiter (s. Antrag zur TO) ist Teil der Geschäftsordnung.
- Redeberechtigt sind auch bei den einzelnen regionalen Wahlversammlung alle insgesamt akkreditierten Piraten.
- Anträge können in den einzelnen regionalen Wahlversammlungen nur in dieser jeweiligen Wahlversammlung Stimmberechtigte und der Versammlungs- und Wahlleiter stellen.
Ich hoffe, dass wir bei Anwedung der GO unseres letzten LPT uns lange Diskussionen zur GO sparen können, daher dieser Antrag. Hans Immanuel Herbers (Diskussion) 16:12, 6. Jun. 2014 (CEST)
Wahlordnung
Ich beantrage, die Wahlordnung des letzten Landesparteitages unter folgenden Massgaben anzuwenden:
- Gewählt sind alle, die in der Akzeptanzwahl über 50% der Stimmen erreichen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.
- Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
- Es sollen mindestens doppelt so viele Plätze auf den Reservelisten besetzt werden, wie den Piraten Sitze zustehen. Erreichen nicht genügend Kandidaten die erforderliche Zahl an Stimmen erfolgt ein zweiter und dritter Wahlgang. Kann die Liste auch nach einem dritten Wahlgang nicht in der vorgesehenen Zahl besetzt werden, dann bleibt es bei der bis dahin gewählten Anzahl.
- Besteht nicht die techische Möglichkeit mit vorgedruckten Stimmzetteln zu wählen können leere gleiche Stimmzettel verwendet werden, auf die die Namen der gewählten Kandidaten zweifelsfrei erkennbar geschrieben werden. (verstößt gegen die Geheimheit der Wahl, Wahlzettel sind vorhanden!) Michele Marsching (Diskussion) 19:58, 6. Jun. 2014 (CEST)
Auch hier hoffe ich, mit diesem Antrag das Ganze voranzubringen. Hans Immanuel Herbers (Diskussion) 16:12, 6. Jun. 2014 (CEST)
Ich möchte hiermit beantragen, die Wahlordnung so zu erweitern, das die jeweils feststehend zu besetzenden Sitze in den Versammlungen und die jeweilige 'Nachrückerliste' in getrennten Wahlgängen gewählt werden. Begründung: anders als bei allgemeinen Wahlen, bei denen je nach Wahlerfolg 0 bis x Personen einer eingereichten Liste gewählt sind, werden hier jeweils 2 (LWL/LVR/RVR) bzw. 1 (RR Köln) vorhandene Sitze durch die Wahl fest vergeben. Ob es überhaupt in Zukunft Bedarf für 'Nachrücker' aus einer Reserveliste gibt, lässt sich nicht vorhersagen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Motivationen sowohl dafür, sich als Kandidat zur Wahl zu stellen, wie auch für den Wähler. Die Kandidaten für die fest zu vergebenden Sitze müssen sofort 'einsatzbereit' sein, Kandidaten für eine 'Nachrückerliste' müssen hierzu nur eine Bereitschaft in der Zukunft haben. Frank Herrmann (Diskussion) --- Überzeugt mich, übernehme ich als Antragsteller der Wahlordnung. Hans Immanuel Herbers (Diskussion) 01:37, 8. Jun. 2014 (CEST)
Verpflegung
bitte ergänzen
Versammlungsämter
Ich bewerbe mich als Versammlungsleiter und schlage zugleich vor, die Versammlungsämter für alle formal unterschiedlichen Versammlungen einheitlich zu bestimmen. Dadurch läßt sich durch konzentrierte Nutzung von etlichen Zählpausen erheblich Zeit gewinnen. Referenz: Präzise Kenntnis der formalen Grundlagen all dieser überörtlichen Kommunalvertretungen und eine ganze Reihe von mir geleiteter Aufstellungsversammlungen z.B. in Gronau, Bielefeld, Duisburg, Märkischer Kreis ... Hans Immanuel Herbers (Diskussion) 20:17, 30. Mai 2014 (CEST)
Protokoll
Landschaftsversammlungen
allgemein
Rechtsgrundlagen
Die Landschaftsverbände haben durch Bekanntmachung vom 5.12.2013 das Verfahren veröffentlicht. Zugrunde liegt der entsprechende Runderlass des Inninministers und die einschlägigen Teile der Landschaftsverbandsordnung für NRW.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Parteiengesetzes und die Satzungen der Partei.
Wer ist wählbar?
Die Räte der kreisfreien Städte, Kreistage und die Vertretung der StädteRegion Aachen wählen Mitglieder mit Erst- und Zweitstimme. Bei der Erststimme werden vermutlich Piraten nicht zum Zuge kommen. Um das Wahlergebnis der Wahlen der Räte der kreisfreien Städte, Kreistage und der StädteRegion im Verbandsgebiet wiederzuspiegeln erfolgt nach dem Ergebnis der Zweitstimmen ein Verhältnisausgleich. Abgeordnete, die so gewählt werden, rücken über die Reserveliste ein. Über die Reservelisten der Partei sind wählbar:
- Mitglieder der Räte der kreisfreien Städte, der Kreistage und der Vertretung der StädteRegion Aachen.
- Mitglieder der Räte der kreisangehörigen Gemeinden bzw. der Gemeinden der StädteRegion Aachen,
- Beamte, Angestellte und Arbeiter der Mitgliedskörperschaften (kreisfreie Städte, Kreise und StädteRegion Aachen) und der kreis- bzw. regionsangehörigen Gemeinden, die ansonsten die Voraussetzungen des passiven Wahlrechts zur Kommunalwahl erfüllen,
- alle die auf einer Reserveliste für die Wahl der Kreistage, Räte der kreisfreien Städte oder Vertretung der StädteRegion Aachen stehen.
Es reicht nicht aus, auf der Reserveliste für einen Rat einer kreisangehörigen Gemeinde oder einer Bezirksvertretung zu stehen.
Wer darf wählen?
Alle bei einer Kommunalwahl wahlberechtigten Mitglieder der Piratenpartei mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Landesteil (Rheinland oder Westfalen/Lippe).
Rheinland
Gebiet, Anzahl, Piratensitze
Das Gebiet des Landschatsverbandes Rheinland umfasst die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal, die Kreise Kleve, Wesel, Viersen, Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss, Mettmann, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Euskirchen und Düren und die StädteRegion Aachen. Wer es räumlich auf der Karte sehen will kann das hier tun.
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat derzeit 128 Mitglieder. Aufgrund schwankender Bevölkerungszahl und durch den Verhältnisausgleich kann sich die Zahl verändern.
Voraussichtlich haben die Piraten in der neuen Landschaftsversammlung 2 Sitze. Das reicht nicht zur Bildung einer Fraktion.
Kandidatur
Wer wählbar ist und kandidieren möchte, muss die Zustimmungserklärung für die Reserveliste Rheinland ausfüllen und unterschrieben mitbringen.
Versammlungsdokumente
Über die Wahlversammlung muss eine formgerechte Niederschrift in diesem Formular erstellt und vom Landesvorstand eingereicht werden. Hinzu kommt die vom Landesvorstand einzureichende Reserveliste (die man beim LVR gern in einer Excel-Datei hätte, die ich dem Landesvorstand zuleite, Anm. Hans Immanuel Herbers (Diskussion) 19:37, 23. Mai 2014 (CEST)) und die von den Vertrauensleuten unterzeichnete Versicherung an Eides statt.
Westfalen-Lippe
Gebiet, Anzahl, Piratensitze
Das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe umfasst die kreisfreien Städte Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Münster und die Kreise Borken, Coesfeld, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gütersloh, Herford, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe, Märkischer Kreis, Minden-Lübbecke, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest, Steinfurt, Unna und Warendorf. Wer es räumlich auf der Karte sehen will kann das hier tun.
Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe hat derzeit 106 Mitglieder. Aufgrund schwankender Bevölkerungszahl und durch den Verhältnisausgleich kann sich die Zahl verändern.
Voraussichtlich werden wir 2 Piratensitze erreichen. Zur Bildung einer Fraktion reicht das nicht.
Kandidatur
Wer wählbar ist und kandidieren möchte, muss die Zustimmungserklärung für die Reserveliste Westfalen-Lippe ausfüllen und unterschrieben mitbringen.
Versammlungsdokumente
Über die Wahlversammlung muss eine formgerechte Niederschrift in diesem Formular erstellt und vom Landesvorstand eingereicht werden. Hinzu kommt die vom Landesvorstand einzureichende Reserveliste mit diesem Formular und die von den Vertrauensleuten unterzeichnete Versicherung an Eides statt.
Ruhrparlament
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Regionalverband Ruhr, erläutert durch Runderlass des Innnenministers. Es wird ergänzt durch die Verbandsordnung und die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung, die beide aber für unsere Reservelistenaufstellung irrelevant sind. .
Wer ist wählbar?
Die Räte der kreisfreien Städte und Kreistage wählen Mitglieder mit Erst- und Zweitstimme. Bei der Erststimme werden vermutlich Piraten nicht zum Zuge kommen. Um das Wahlergebnis der Wahlen der Räte der kreisfreien Städte und Kreistage widerzuspiegeln erfolgt nach dem Ergebnis der Zweitstimmen ein Verhältnisausgleich. Abgeordnete, die so gewählt werden, rücken über die Reserveliste ein.
Das Gesetz sagt in § 10, wer wählbar ist. Danach ist wählbar:
1. Mitglieder der Räte der kreisfreien Städte und der Kreistage im Verbandsgebiet,
2. Mitglieder der Räte der kreisangehörigen Gemeinden im Verbandsgebiet,
3. alle die auf einer Reserveliste für die Wahl der Kreistage oder der Räte der kreisfreien Städte stehen.
Es reicht nicht aus, auf der Reserveliste für einen Rat einer kreisangehörigen Gemeinde oder eine Bezirksvertretung zu stehen.
Wer Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes des Verbandes ist darf nicht Mitglied der Verbandsversammlung sein. .
Wer darf wählen?
Entsprechend unseren Grundsätzen werden alle Mitglieder der Piratenpartei, die zur Kommunalwahl wahlberechtigt sind und im Gebiet des Verbandes ihren Hauptwohnsitz haben, die Reserveliste wählen können.
Gebiet, Anzahl, Piratensitze und Fraktion
Das Ruhrparlament nimmt die Aufgaben der Regionalräte für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr wahr. Dieses Gebiet umfasst die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen, den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Kreise Recklinghausen, Unna und Wesel.
Bisher hat es 71 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitgliederzahl schwankt etwas aufgrund der Einwohnerzahl und aufgrund der Berechnung des Verghältnisausgleichs.
Voraussichtlich wird es 2 Sitze für Piraten geben. Das reicht zur Bildung einer Fraktion (s. § 11(6) Gesetz über den Regionalverband Ruhr).
Kandidatur
Formulare für etwaige Zustimmungserklärungen setzt der Regionalverband Ruhr nicht voraus. Jeder auf der Liste muss eine Zustimmungserklärung unterschreiben - die sollte nach dem Vorbild derer für die Landschaftsversammlungen aussehn.
Versammlungsdokumente
Eigene Versammlungsdokumente setzt der RVR nicht voraus, wir können ein eigenes Formular nach dem Vorbild der Landschaftsverbände (s.o.) verwenden. Eidesstarttliche Versicherung und Einverständniserklärungen werden benötigt.
Ausnahme: Die Bennung der Reserleiste durch den Landesvorstand soll mit diesem Formular erfolgen.
Eingangsbestätigung
Eingangsbestätigung der Reserveliste zur 13. Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr: Eingangsbestätigung (PDF)
Regionalräte
Rechtsgrundlagen
Die Bildung der Regionalrätge beruht auf dem § 6f.. Weitere Vorschriften über die Erstellung der Reserveliste gibt es nicht, es gelten im Übrigen Parteiengesetz und Satzungen der Piratenpartei. Zuständiges Organ zur Benennung der Reservelisten ist der zuständige Gebietsvorstand, bei uns also der Landesvorstand.
Eine Besonderheit ist, dass im Laufe der Amtszeit weitere Mitglieder für die Reserveliste benannt werden können.
Zu beachten ist, dass die Regionalräte nur gebildet werden aus den Teilen der Regierungsbezirke, die nicht dem Regionalverband Ruhr angehören - die Regierungsbezirke Detmold und Köln sind von dieser Regel nicht betroffen.
Wer ist wählbar?
Die Räte der kreisfreien Städte und die Kreistage wählen 2/3 der Mitglieder der Regionalräte. Ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder kommt dann über einen Verhältnisausgleich aus den Reservelisten. Für den Verhältnisausgleich ist entscheidend das Ergebnis der Gemeindewahlen im Gebiet - d.h. das Ergebnis der Wahlen zu den Räten der kreisfreien Städte und zu den Räten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Es zählt also nicht das Ergebnis der Kreistagswahlen.
Gewählt werden können im ersten Durchgang (Wahl durch Räte der kreisfreien Städte und Kreistage) alle bei Kommunalwahlen wählbare Einwohner der jeweiligen Stadt bzw. Kreises. Auf die Reserveliste kann jeder bei Kommunalwahlen wählbare Einwohner des Regierungsbezirkes (ohne Gebiete des Regionalverbandes Ruhr) gewählt werden.
Gebiet und Anzahl
Regionalrat Arnsberg
Der Regionalrat Arnsberg ist zuständig für den Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest. Die übrigen Teile des Regierungsbezirkes gehören zum Regionalverband Ruhr.
Bisher hat er 15 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitgliederzahl schwankt etwas aufgrund der Einwohnerzahl und aufgrund der Berechnung des Verhältnisausgleichs.
Auf die Piratenpartei entfällt kein Sitz. .
Regionalrat Detmold
Der Regionalrat Detmold ist für den gesamten Regierungsbezirk zuständig, anders gesagt für ganz Ostwestfalen-Lippe.
Er hat bisher 20 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitgliederzahl schwankt etwas aufgrund der Einwohnerzahl und aufgrund der Berechnung des Verhältnisausgleichs.
Die Piratenpartei wird im Regionalrat Detmold nicht vertreten sein. .
Regionalrat Düsseldorf
Der Regionalrat Düsseldorf ist für die kreisfreien Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal, den Rhein-Kreis Neuss und die Kreise Kleve, Viersen und Mettmann. Die übrigen Teile des Regierungsbezirkes gehören zum Regionalverband Ruhr.
Er hat bisher 58 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitgliederzahl schwankt etwas aufgrund der Einwohnerzahl und aufgrund der Berechnung des Verhältnisausgleichs.
Die Piratenpartei wird im Regionalrat Düsseldorf nicht vertreten sein.
Regionalrat Köln - Sitz für Piraten
Der Regionalrat Köln ist für den gesamten Regierungsbezirk Köln zuständig.
Er hat bisher 41 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitgliederzahl schwankt etwas aufgrund der Einwohnerzahl und aufgrund der Berechnung des Verhältnisausgleichs.
Auf die Piratenpartei entfällt im Regionalrat Köln 1 Sitz.
Regionalrat Münster
Der Regionalrat Münster ist für die kreisfreie Stadt Münster und die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf. Die übrigen Teile des Regierungsbezirkes gehören zum Regionalverband Ruhr.
Er hat bisher 17 stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitgliederzahl schwankt etwas aufgrund der Einwohnerzahl und aufgrund der Berechnung des Verhältnisausgleichs.
Die Piratenpartei wird im Regionalrat Münster nicht vertreten sein. .
Wer darf wählen?
Da die Wahl der Reservelisten bei Mitgliederversammlungen für das jeweilige Wahlgebiet geplant ist, können alle kommunalwahlberechtigten Mitglieder der Piratenpartei im Wahlgebiet mitwählen.
Kandidatur
Es gibt für Regionalräte keine speziellen Formulare für eine Zustimmungserklärung. .
Versammlungsdokumente
...sind nicht erforderlich. .