NRW:Köln/Kreisverband/Fahrscheinlos
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Diese Berechnungen für den fahrscheinlosen ÖPNV in Köln ist noch Arbeitsstand!
In ihrem Programm fordern die Piraten einen fahrscheinlosen öffentlichen Nahverkehr.
Dieser darf aber nicht mit der Forderung nach einem kostenlosen ÖPNV verwechselt werden, denn der fahrscheinlose ÖPNV soll durch eine Umlage in Form von kommunalen Abgaben gemeinschaftsfinanziert werden
http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/leistungsdaten/geschaeftsbericht.html
Berechnung fahrscheinloser ÖPNV in Köln STAND 31.12.2011
Die KVB hat im Jahr 2011 durch Fahrgelderträge 193,911 Mio. € eingenommen. Hinzu kommen die Ausgleichsbeträge vom Land NRW in Höhe von 14,578 Mio. € für reduzierte Tarife für Auszubildende, Schüler und Studenten (gem. §45 a PBeFG + 6a AEG) sowie den kostenlosen Transport von Schwerbehinderte (145 ff. SGB IX).
Des Weiteren erhielt die KVB im Jahr 2011:
- periodenfremde Verkehrserlöse in Höhe von 141.000 €
- sonstige Verkehrserlöse in Höhe von 14,055 Mio. €
- übrige Verkehrserlöse in Höhe von ca. 360.000 € ( hier ohne dem erhöhten Beförderungsentgelt)
Zusammen ergibt dies einen Ertrag in Höhe von 14,556 Mio. €
In wie weit diese Erträge in die Berechnung mit einfließen können, wird durch den Arbeitskreis Verkehr gesondert überprüft.
Die sonstigen Umsatzerlöse ergaben sich aus Reklameerlöse, Erstattung der Kosten für U-Bahnhaltestellen durch die Stadt Köln und Erlöse aus Leistungen für Dritte. Eine detaillierte Auflistung der periodenfremden sind im Lagebericht der KVB nicht aufgeführt.
Die übrige Verkehrserlösen in Höhe von 2,997 Mio. € setzen sich aus dem erhöhten Beförderungsentgeld ( Anteil ca 88 Prozent) und den Sonder- sowie Gelegenheits-verkehrseinnahmen ( Anteil 12 Prozent) ca 360.000 Euro zusammen.
Diese Berechnung wurde nur auf der Grundlage der Fahrgelderlöse und den Ausgleichbetrag durch das Land NRW durchgeführt.
2011 belief sich der Verlust auf 72.951.658 € (aufgerundet 72.952 Mio. €). Die Verluste werden durch die Stadtwerke Köln GmBH (SWK) zu 90% und durch die Stadt Köln zu 10% ausgeglichen. Insgesamt muss eine Summe in Höhe von ca. 281.441 Mio. € gegenfinanziert werden.
Berechnung der Gegenfinanzierung
In Köln lebten am 31.12.2011 insgesamt 1.036117 Menschen (Anhang 1).
Wenn jeder einen gleichen Anteil hierzu zahlen soll, wären das pro Person jährlich 271,63 € und monatlich 22,64 €.
Zu überlegen wäre, bestimmte Bevölkerungsschichten hiervon auszunehmen und andere hinzu zu rechnen.
Minderjährige:
Man könnte Familien entlasten, indem man Minderjährige nicht zu einem Kostenanteil heranzieht. In 2011 lebten in Köln 159.964 Minderjährige (Anhang 2). Damit blieben noch 876.153 Personen übrig, die eine Nahverkehrsabgabe leisten müssten. Diese würde sich auf 321,22 € jährlich und 26,77 € monatlich belaufen würde.
Studenten:
Es gab im Wintersemester 2010/2011 in Köln 44,656 Studierende (Anhang 3). Studenten zahlen mit den Semestergebühren für ihr regionales Semesterticket eine jährliche Pauschalgebühr für den VRS-Bereich in Höhe von 209,80 €. Zusätzlich können Studenten das NRW-Ticket halbjährlich für 42,80 € erwerben. Das NRW-Ticket gilt nicht nur in NRW, sondern ist auch in Osnabrück (Niedersachsen) gültig. Wie viele Studenten in Köln ihren festen Wohnsitz haben, konnte nicht festgestellt werden. Aufgrund dieser Zahlen dürfte sich eine Nichtberücksichtigung der Studierenden bei der Nahverkehrsabgabenpflicht nur geringfügig auf den monatlichen Anteil des einzelnen auswirken, so dass dieser hier vernachlässigt werden kann.
Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger:
Eine monatliche Abgabe in Höhe von ca. 26,77 € pro volljährigen und nicht studierenden Einwohner Kölns ist nicht unsozial. Das MobilPass-Ticket für den VRS-Bereich Köln (Cityticket 1b) kostet für einkommensschwache Personen monatlich 35,80 €. Somit ist die Nahverkehrsabgabe für Einkommensschwache ca. 9.- Euro günstiger.
Schwerbehinderte:
Im Jahr 2010 betraf das einen Personenkreis von 83.358 (Stand 31.12.2011) von denen 2031 Personen minderjährig waren (Quelle IT.NRW). Es verbleiben also noch 81.327 zahlungspflichtige Schwerbehinderte. Wenn man diese weiterhin von einem finanziellen Beitrag zum ÖPNV befreien möchte, blieben nur noch 794.826 Zahlungspflichtige übrig, die mit einem jährlichen Beitrag von ca. 354,10 € und monatlich ca. 29,50 € beteiligt werden.
Berufspendler:
Dieser Betrag könnte wieder reduziert werden, indem man die Berufspendler zu einer solchen Abgabe verpflichtet, die dann über deren Arbeitgeber mit Firmensitz in Köln eingezogen werden könnte. 2011 sind insgesamt 295347 sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigte in die Stadt Köln zum Arbeiten eingependelt (Quelle IT.NRW). Wenn man diesen Personenkreis, der den ÖPNV in Köln noch nicht einmal durch Steuerzahlungen in Köln mitfinanziert, ebenfalls zu einer Nachverkehrsabgabe heranziehen würde, könnte diese dann von ca. 1.090173 Personen finanziert, dadurch würde die jährliche Abgabe auf ca. 258,16 € und die monatliche auf ca.21,51 € sinken.
Es wäre sinnvoll für diese Gruppen unter persönlichen und ökologischen Gesichtspunkten hier die bestehenden Stellflächen für Fahrräder/ Motorräder entsprechend auszubauen bzw. neue Fläche zu erschließen.
Wenn sich nun die Autofahrer beschweren und sagen, sie nutzen den ÖPNV der KVB Köln nicht und sollen jetzt trotzdem dafür zahlen, so kann als Argument entgegen gehalten werden, dass sie heute den ÖPNV mitfinanzieren. Jeder der 475258 Steuerpflichtigen (Anhang 5) hat im Jahr 2011 ca. 153,50 € (monatlich ca. 12,79 €) aus Steuermitteln zur Verlustfinanzierung der KVB AG Köln beigetragen - und das ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, denn Fahrkarten mussten sie noch zusätzlich bezahlen. Für eine zusätzliche Leistung in Höhe von 8,72 € könnte dieser Personenkreis die KVB AG im Bereich Köln ohne weitere Kosten nutzen. Bereits ein Tagesticket nur für den Stadtbereich Köln kostet für Erwachsene 7,80 €.
Schwarzfahrer:
Kosten die derzeit noch bei Polizei/Justiz für die Verfolgung und Verurteilung von Schwarzfahrern entstehen Diese würde es beim fahrscheinlosen System des ÖPNV Bereich KVB Köln nicht mehr geben, da es per Definitionen keine Schwarzfahrer mehr gibt. Analog entfällt der entsprechende Verwaltungsbereich der KVB Köln AG.
Fahrscheinautomaten
Die KVB hat über 900 Fahrscheinautomaten im Betrieb. Bei Einführung eines fahrscheinlosen ÖPNV entfallen die hohen Betriebs- und Instandhaltungskosten. Die KVB plant in den nächsten Jahren die Fahrscheinautomaten auszutauschen. Kostenpunkt: ca. 14 Mio €. ( Anhang 6)
Entschuldung Kölns:
Der Stadthaushalt wird entlastet, da hierdurch eine Verlustübernahme durch die Stadt Köln nicht mehr nötig ist. Die Verluste der KVB AG werden durch die Stadt Köln zu 10% und durch die Stadtwerke Köln GmbH zu 90% übernommen.
Ergebnis:
Neben den sozialen und ökologischen Gewinnen, die ein Modell des fahrscheinlosen, umlagefinanzierten öffentlichen Nahverkehrs für die Stadt Köln bringen würde, würden die Bürger nicht über Gebühr belastet und sogar zu einem großen Teil entlastet, wenn sie für ca. 21,50,- € im Monat den Nahverkehr in Köln fahrscheinlos nutzen könnten.
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Sonstiges:
Der Vorstand mit seinen 4 Vorstandsmitgliedern erhielt im Jahr 2011 zusammen 1,327 Mio. €.
1) und 2) http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistisches_jahrbuch_k__ln_2012.pdf
3) http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2011/index.html
4) http://asta.web.fh-koeln.de/semesterticket/regionales-semesterticket
5) http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/leistungsdaten/index.html
6) http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/ticket-automaten-kvb-will-keine-scheine,16341264,12520736.html
Berechnung der Gegenfinanzierung
In Köln lebten am 31.12.2010 insgesamt 1.027.504 Menschen (Anhang 1).
Wenn jeder einen gleichen Anteil hierzu zahlen soll, wären das pro Person jährlich 277,65 € und monatlich 23,14 €. Zu überlegen wäre, bestimmte Bevölkerungsschichten hiervon auszunehmen und andere hinzu zu rechnen.
Minderjährige:
Man könnte Familien entlasten, indem man Minderjährige nicht zu einem Kostenanteil heranzieht. In 2010 lebten in Köln 158.870 Minderjährige (Anhang 2). Damit blieben noch 868.634 Personen übrig, die eine Nahverkehrsabgabe leisten mässten, die sich dann auf 328,43 € jährlich und 27,37 € monatlich belaufen würde.
Studenten:
Es gab im Wintersemester 2009/2010 in Köln 40.834 Studierende (Anhang 3). Studenten zahlen mit den Semestergebühren für ihr regionales Semesterticket eine jährliche Pauschalgebühr für den VRS-Bereich in Höhe von 204,60 €. Zusätzlich können Studenten seit 2010 das NRW-Ticket halbjährlich für 40,80 € erwerben. Das NRW-Ticket gilt nicht nur in NRW, sondern ist auch in Osnabrück (Niedersachsen) gültig. Wie viele Studenten in Köln ihren festen Wohnsitz haben, konnte nicht festgestellt werden. Aufgrund dieser Zahlen dürfte sich eine Nichtberücksichtigung der Studierenden bei der Nahverkehrsabgabenpflicht nur geringfügig auf den monatlichen Anteil des einzelnen auswirken, so dass dieser hier vernachlässigt werden kann.
Hartz IV- und Grundversicherungsempfänger:
Eine monatliche Abgabe in Höhe von ca. 27,37 € pro volljährigen und nicht studierenden Einwohner Kölns ist nicht unsozial. Das MobilPass-Ticket für den VRS-Bereich Köln (Cityticket 1b) kostet für einkommensschwache Personen monatlich 31,80 €. Somit ist die Nahverkehrsabgabe für Einkommensschwache günstiger.
Schwerbehinderte:
Im Jahr 2010 betraf das einen Personenkreis von 80.663 (Stand 31.12.2009, nächste Erhebung 2011), von denen 1.975 minderjährig waren (Quelle IT.NRW). Es verbleiben also noch ca. 78.688 zahlungspflichtige Schwerbehinderte. Wenn man diese weiterhin von einem finanziellen Beitrag zum ÖPNV befreien möchte, blieben nur noch 789.946 Zahlungspflichtige übrig, die mit einem jährlichen Beitrag von ca. 361,14 € und monatlich ca. 30,09 € beteiligt werden.
Berufspendler:
Dieser Betrag könnte wieder reduziert werden, indem man die Berufspendler zu einer solchen Abgabe verpflichtet, die dann über deren Arbeitgeber mit Firmensitz in Köln eingezogen werden könnte. 2010 sind insgesamt 289.678 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in die Stadt Köln zum Arbeiten eingependelt (Quelle IT.NRW).
Wenn man diesen Personenkreis, der den ÖPNV in Köln noch nicht einmal durch Steuerzahlungen in Köln mitfinanziert, ebenfalls zu einer Nachverkehrsabgabe heranziehen würde, könnte diese dann von ca. 1.007.119 Personen finanziert, dadurch würde die jährliche Abgabe auf ca. 264,24 € und die monatliche auf ca.22,02 € sinken.Es wäre sinnvoll für diese Gruppen unter persönlichen und ökologischen Gesichtspunkten hier die bestehenden Park & Ride-Möglichkeiten entsprechend auszubauen bzw. neue Fläche zu erschließen. Gesonderte Stellflächen für Motorräder/Fahrräder sollten dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Des Weiteren ist eine bessere Taktung der Bus- und Straßenbahnlinien bereits ab 04:30 Uhr werktags wünschenswert.
Wenn sich nun die Autofahrer beschweren und sagen, sie nutzen den ÖPNV der KVB Köln nicht und sollen jetzt trotzdem dafür zahlen, so kann als Argument entgegen gehalten werden, dass sie heute den ÖPNV mitfinanzieren. Jeder der 462.582 Steuerpflichtigen (Anhang 5) hat im Jahr 2010 ca. 187,91 € (monatlich ca. 15,65 €) aus Steuermitteln zur Verlustfinanzierung der KVB AG Köln beigetragen - und das ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, denn Fahrkarten mussten sie noch zusätzlich bezahlen. Für eine zusätzliche Leistung in Höhe von 6,35 € könnte dieser Personenkreis die KVB AG im Bereich Köln ohne weitere Kosten nutzen. Bereits ein Tagesticket nur für den Stadtbereich Köln kosten 7,50 €.
Schwarzfahrer:
Kosten die derzeit noch bei Polizei/Justiz für die Verfolgung und Verurteilung von Schwarzfahrern entstehen Diese würde es beim fahrscheinlosen System des ÖPNV Bereich KVB Köln nicht mehr geben, da es per Definitionen keine Schwarzfahrer mehr gibt. Analog entfällt der entsprechende Verwaltungsbereich der KVB Köln AG.
Entschuldung Kölns:
Der Stadthaushalt wird entlastet, da hierdurch eine Verlustübernahme durch die Stadt Köln nicht mehr nötig ist. Die Verluste der KVB AG werden durch die Stadt Köln zu 10% und durch die Stadtwerke Köln GmbH zu 90% übernommen.
Ergebnis
Neben den sozialen und ökologischen Gewinnen, die ein Modell des fahrscheinlosen, umlagefinanzierten öffentlichen Nahverkehrs für die Stadt Köln bringen würde, würden die Bürger nicht über Gebühr belastet und sogar zu einem großen Teil entlastet, wenn sie für ca. 22,- € im Monat den Nahverkehr in Köln fahrscheinlos nutzen könnten.
Sonstiges:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Jahr 2010 140,4 Tsd. €. Der Vorstand mit seinen 5 Vorstandsmitgliedern erhielt im Jahr 20120 zusammen 1,161 Mio. €. Ob und in welcher Größenordnung bei einem fahrscheinlosen ÖPNV KVB ein Aufsichtsrat bzw. ein Vorstand in der zurzeit bestehenden Personalstärke erforderlich wäre, sollte gesondert geprüft werden.
1) und 2) (http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/koeln_in_zahlen_-_einwohner_2011.pdf)
3) http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2010/pres_091_10.html
4) http://asta.web.fh-koeln.de/semesterticket/regionales-semesterticket