NRW:Hamm/Piratenbüro/Geschäftsordnung
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Basierend auf der Geschäftsordnung des Piratenbüros Düren. Der Beschluss wurde auf dem Stammtisch Hamm gemacht.
Geschäftsordnung des Piratenbüro Hamm
Inhaltsverzeichnis
- (1) Diese Geschäftsordnung (im Folgenden GO genannt) gilt im Rahmen der Bestimmungen der Satzung der Piratenpartei Deutschland (im Folgenden Piratenpartei genannt) und der Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen (im Folgenden Landessatzung genannt).
- (2) Diese GO klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros im Kreis Hamm (im Folgenden Piratenbüro genannt).
- (3) Diese GO gilt mit Zweidrittelmehrheit der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung (im Folgenden KMV genannt) als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß sein muss, wie die der Nein-Stimmen.
- (4) Diese GO kann nur durch die KMV mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.
- (5) Diese GO ist nach Annahme öffentlich zu machen.
- (6) Diese GO ist entsprechend der Landessatzung für die gewählten Büropiraten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros
- (1) Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung, den finanziellen Angelegenheiten, der Organisation von Veranstaltungen und Wahlkampf und als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in den §§ 6, 7, 8 und 9 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.
- (2) Das Piratenbüro dient der Unterstützung der Piraten im Kreis Hamm.
- (3) Das Piratenbüro hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag der Piraten und Organisationseinheiten der Piratenpartei im Kreis Hamm gemäß der geltenden Finanzordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen beim Landesvorstand ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
- (4) Das Piratenbüro besteht in Hamm aus einem gleichberechtigten Team von 3 Piraten, die die Aufgaben selbstständig untereinander aufteilen.
§ 2 Büropiraten
- (1) Ein Pirat, der mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach § 1 betraut sind, heißt Büropirat.
- (2) Jeder Büropirat erfüllt seine*ihre Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
- (3) Jeder Büropirat muss eine geschäftsfähige Person und stimmberechtigte Pirat sein. Bei Verlust der Stimmberechtigung ruht das Amt bis zur Wiedererlangung selbiger oder Neuwahl des Piratenbüros.
- (4) Das Amt jedes Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
- (5) Ein Büropirat trifft keine Personalentscheidungen und hat keine Führungsbefugnisse.
- (6) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.
- (7) Der Landesvorstand ist
- (a) gegenüber jedem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt.
- (b) berechtigt, jeden Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern diese in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
- (8) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
- (a) der KMV,
- (b) dem Landesvorstand.
- (9) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
- (a) einen bei einer KMV vorgetragenen und protokollierten Abschlussbericht oder
- (b) einen schriftlichen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
- (10) Sollte ein Büropirat für einen Zeitraum von länger als sechs Wochen sein Amt nicht wahrnehmen,
- (a) gilt er als inaktiv;
- (b) haben die übrigen Büropiraten nach einstimmiger Entscheidung das Recht, eine Rücknahme der Beauftragung vom Landesvorstand einzufordern.
§ 3 Wahl von Büropiraten
- (1) Jeder Büropirat wird auf der KMV vorgeschlagen und auf dieser von den akkreditierten Piraten gewählt.
- (2) Gewählt wird in geheimer Wahl.
- (3) Es gilt die auf der KMV beschlossene Wahlordnung.
- (4) Ein Büropirat kann bei einer KMV erneut gewählt werden.
- (5) Das Team besteht aus Verwaltungs-, Finanz- und Orgapirat, die sich in ihren Funktionen.
- (6) Eine KMV zur Wahl von Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch die Büropiraten abgedeckt werden können.
§ 4 Ende der Amtszeit
- (1) Das Amt endet
- (a) nach etwa zwölf Monaten auf der KMV (Einberufung und Terminierung erfolgt nach § 6 Absatz 6c Satzung),
- (b) durch Amtsverzicht,
- (c) durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
- (d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
- (e) vorzeitig durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer KMV.
- (2) Die Büropiraten verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis zur Wahl einer Nachfolge und deren Bestätigung durch den Landesvorstand kommissarisch im Amt.
- (3) Endet die Amtszeit eines Büropiraten vorzeitig, so kann eine KMV entscheiden, alle Büropiratnen neu zu wählen.
§ 5 Datenschutz
Jede Büropirat muss zu Beginn der Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland, sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.
§ 6 Verwaltungspirat
- (1) Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder im Kreis Hamm betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
- (2) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht, die Mitgliederdaten der Kreise, von denen er gewählt wurde, einzusehen.
- (3) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht, die Mitglieder der Kreise, von denen er gewählt wurde,
- (a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
- (b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
- (c) zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
- (4) Jeder Verwaltungspirat hat das Recht, die Mitglieder der Kreise, von denen er gewählt wurde, in Textform zu kontaktieren.
- (5) Ein Verwaltungspirat hat das Recht, die Mitglieder auf ausstehende Mitgliedsbeiträge schriftlich oder persönlich hinzuweisen.
- (6) Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe,
- (a) bei Mitgliederversammlungen der Kreise, für die er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen,
- (b) vor dem Ende der Amtszeit zur KMV für die Neu- oder Wiederwahl des Piratenbüros einzuladen. Die Einladungsfrist für die KMV darf entsprechend der Landessatzung 14 Tage nicht unterschreiten.
- (c) auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten im Kreis Hamm eine außerordentliche KMV einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit persönlicher Unterschrift aller Antragsstellenden bei dem Verwaltungspirat zu erfolgen. Die Einladungsfrist für eine außerordentliche KMV beträgt sieben Tage.
- (d) die Verwaltung der Piraten im Kreis Hamm in ihm vom Landesvorstand beauftragtem Rahmen zu erfüllen.
- (7) Der Verwaltungspirat ist Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen innerhalb der Piratenpartei im Kreis Hamm in allen Verwaltungsangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesvorstand und den von diesem mit der Verwaltung beauftragten Personen und Organen.
§ 7 Finanzpirat
- (1) Jeder Büropirat, der mit der Erledigung der finanziellen Angelegenheiten der Piratenpartei im Kreis Hamm betraut ist, heißt Finanzpirat.
- (2) Der Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
- (3) Der Finanzpirat stellt im Auftrag des Piratenbüros Finanzanträge an den Landesvorstand. Sollten diese nicht im Umlauf beschlossen werden, hat er während der entsprechenden Landesvorstandssitzung anwesend zu sein oder für Vertretung zu sorgen.
- (4) Die in seiner Amtszeit für die Piratenpartei im Kreis Hamm gestellten Finanzanträge müssen öffentlich einsehbar sein und sind Teil seines Rechenschaftsberichtes.
- (5) Der Finanzpirat ist Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen im Kreis Hamm in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister und unterstützenden Personen und Organen.
§ 8 Orgapirat
- (1) Jeder Büropirat, der mit der Organisation von Veranstaltungen, Infoständen und der Wahlkampfkoordination der Piratenpartei im Kreis Hamm betraut ist, heißt Orgapirat.
- 2) Jeder Orgapirat hat die Aufgabe, rechtzeitig Genehmigungen für Veranstaltungen, Aktionen und öffentliche Werbung bei den zuständigen Behörden einzuholen oder diese Aufgabe an geeignete Personen zu delegieren. Behördliche Schreiben sind zu archivieren.
- (3) Jeder Orgapirat hat die Aufgabe, das im Besitz der Piraten im Kreis Hamm befindliche Inventar zu verwalten und Vorschläge für Neubeschaffung und Reparaturen zu machen.
- (4) Er ist Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen innerhalb der Piratenpartei im Kreis Hamm in allen Angelegenheiten der Organisation und Koordination von Veranstaltungen und Wahlkämpfen. Er kommuniziert zur Erledigung der Aufgaben mit dem Landesvorstand und unterstützenden Personen und Organen.
§ 9 Presseteam
- (1) Jeder Büropirat, der mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betraut ist, heißt Pressepirat.
- (2) Die Pressepiraten haben die Aufgabe und das Recht, Pressemitteilungen zu erstellen, zu redigieren und zu veröffentlichen. Außerdem koordinieren sie die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitskreise, Crews und Stammtische auf Kreisebene.
- (3) Sie bestimmen aus ihrer Mitte einen Sprecher der Piratenpartei im Kreis Hamm nach außen. Dieser führt den Titel Pressesprecher der Piratenpartei Düren und ist allein verantwortlich für die Veröffentlichungen.
- (4) Die Pressepiraten haben die Aufgabe, Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
- (5) Jede Pressemitteilung muss grundsätzlich vor Veröffentlichung im Team und von einer Person, die das entsprechende Thema an das Presseteam herangetragen hat, gegengelesen werden.