NRW:Hagen/KMV2014.1/WP-Bürgerentscheide

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Bürgerentscheide zu Sparmaßnahmen

Antragstext

Antragsteller: Christian Specht

Es wird beantragt, dass die KMV den angehängten Text als Teil des Wahlprogrammes beschließt.

„Hagen muss sparen, das ist unausweichlich. Entsprechende Maßnahmen dürfen jedoch nicht zu reinem Selbstzweck verkommen, sondern müssen dem Erhalt aller Teile Hagens als lebenswertem Wohnraum dienen und sich so immer auch an den Wünschen und Bedürfnissen der Einwohner und Bürger orientieren. Vor allem bei der Schließung öffentlicher Einrichtungen im Rahmen von Sparmaßnahmen werden diese Wünsche und Bedürfnisse jedoch allzu oft missachtet oder zu Gunsten behaupteter Notwendigkeit leichtfertig beiseite geschoben. Daher streben wir an, solche Entscheidungen künftig durch Bürgerentscheide legitimieren zu lassen. Da sinnvolle Bürgerentscheide eine breite Diskussion und Kenntnis der Faktenlage erfordern, wird so gewährleistet, dass auch widersprechenden Argumenten ausreichend Gelegenheit gegeben wird, gehört zu werden. Dies fördert auch ein transparentes Vorgehen aller Seiten. Die entsprechenden Bürgerentscheide wären als Ratsbürgerentscheide von der Notwendigkeit vorheriger Bürgerbegehren befreit und somit erheblich vereinfacht. Auf die dafür notwendigen Mehrheiten im Rat wollen wir konsequent mit allen kooperationsbereiten demokratischen Parteien hinarbeiten.“

Erläuterungen

Prinzipiell ist der Text selbsterklärend. Er bräuchte im Programm allerdings noch eine vernünftige Überschrift. Korrekt wäre "Bürgerentscheide zu Schließungen öffentlicher Einrichtungen im Rahmen von Sparmaßnahmen". Das ist natürlich viel zu sperrig.

Die Unterscheidung ist insofern wichtig um klarzustellen, dass es hier nicht um Finanzentscheidungen geht, sondern um die konkrete Frage von Schließung oder Erhaltung einzelner Einrichtungen.

Bürgerentscheide sind in §26 der GO geregelt.

Das ganze wäre etwas, das man leicht fordern, aber schwer umsetzen kann. Zwar befreit es protestierende Bürger von den lästigen und unsinnig hohen Hürden des Bürgerbegehrens (Fristen, Unterschriften...) aber es beinhaltet für uns die Hürde einer notwendigen 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, was in Hagen 39 Ratsmitgliedern entspräche.