NRW:DuisburgGeschäftsordnung

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Diese Geschäftordnung wurde am 13. August 2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Geschäftsordnung des Piratenbüro vKV Duisburg

Abschnitt I: Gültigkeit

§ 1 Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen für den vKV Duisburg

§ 2 Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung des vKV Duisburg mit Zweidrittelmehrheit angenommen und geändert werden. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der abgegebenen Nein-Stimmen.

§ 3 Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung mit einer Frist von 5 Tagen im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des vKV-Duisburg und per E-Mail allen Mitgliedern öffentlich bekannt zu machen.

§ 4 Diese Geschäftsordnung kann durch die Kreismitgliederversammlung des vKV Duisburg mit 2/3 Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.

§ 5 Diese Geschäftsordnung und somit das Piratenbüro tritt automatisch außer Kraft, wenn keine Büropiraten mehr für das Piratenbüro tätig sind.

Abschnitt II: Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

§ 6 Aufgabe des Piratenbüro

1. zur Mitgliederverwaltung,
2. in finanziellen Angelegenheiten und
3. als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit.
4. die administrative Bearbeitung auf lokaler Ebene z,b. Anmeldung von Infoständen.

§ 7 Rechte des Piratenbüros

(1) Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben zu beantragen. Hierunter fallen:
1. Sachkosten;
2. Fahrtkostenerstattungen.

§ 8 Handlungsvollmacht

(1) Das Piratenbüro handelt nur auf
1. auf Anweisung des Landesvorstandes NRW.
2. auf Anweisung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung der vKV Duisburg.
3. aufgrund der ihm in dieser Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben und Rechte.

Abschnitt III: Büropiraten

§ 9 Definition der Büropiraten

(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach betraut sind, heißen Büropirat.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Jeder Büropirat muss ein volljähriges und geschäftsfähiges Mitglied der Piratenpartei Deutschland sein.
(4) Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl auf der Kreismitgliederversammlung der vKV Duisburg vergeben und durch den Landesvorstand NRW bestätigt.
(5) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand NRW unterstellt.
(6) Der Landesvorstand NRW ist:
1. gegenüber dem Piratenbüro weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung NRW festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes NRW berührt.
2. berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden., sofern sie in den Weisungsbereich seines Wirkungskreises fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
(7) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber der MV der vKV Duisburg und dem Landesvorstand NRW.
(8) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch:
1. die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresbericht
a. im Wiki des Landesverbandes -NRW’
b. Auf der vKV Duisburg bei regulärer Beendigung der Amtszeit nach §11 Abs 1 Satz 1.

§ 10 Wahl des/der Büropiraten

(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl.
(3) Gewählt ist wer 1 Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.
(4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt der Büropiraten nach §11 Abs 1 Satz 1. beendet ist.
(5) Die Kreismitgliederversammlung kann vor der Wahl der Büropiraten Vorgaben beziehungsweise Einschränkungen für die Aufgaben der einzelnen zu wählenden Büropiraten festlegen. Diese Vorgaben umfassen
1. Regionalen Zuständigkeiten;
2. Aufteilung der Funktionen nach Abschnitt IV: Funktionen der Büropiraten ;
3. Vertreterregelungen;
4. die maximale Anzahl von Büropiraten.

§ 11 Ende der Amtszeit

(1) Das Amt der Büropiraten endet:
1. nach 24 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung zur Büropiraten Wahl, nach der Wahl der Büropiraten.
2. durch Amtsverzicht;
3. durch einen Widerspruch zu den in §12 festgelegten Bedingungen;
4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes;
5. vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Kreismitgliederversammlung oder
6. mit Auflösung des Piratenbüros
7. Die Mitgliederversammlung hat die Büropiraten zu entlasten.

§ 12 Datenschutz

(1) Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland
1. des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
2. oder einer höheren Parteigliederung,
sofern noch nicht vorhanden, unterzeichnen, an den vorgeschriebenen Belehrungen teilnehmen und sich entsprechend dieser und der geltenden Gesetze datenschutzkonform verhalten.