NRW:Düsseldorf/Vorstand/Geschaeftsordnung

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Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Düsseldorf
Letzte Änderung: 07.07.2021

Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung

Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist grundsätzlich an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden. Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbands Düsseldorf haben der erste und der zweite Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Der Kreisvorstand kann per Beschluss weiteren Vorstandsmitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig und unwiderruflich zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. Die Einweisung in den Gebrauch der Datenbank erfolgt in Absprache mit dem Landesvorstand NRW.

Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

Den beiden Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen und die Vorbereitung von Wahlen. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung des Schatzmeisters ist der Vorsitzende ebenfalls einzelverfügungsberechtigt.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Ordentliche Vorstandssitzungen finden grundsätzlich jede vierte Kalenderwoche statt. Zu ordentlichen wie auch außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in Textform eingeladen, die Nachricht muss explizit an die einzelnen Vorstandsmitgliedern und an die Düsseldorfer Info-Mailingliste gerichtet sein, alternativ wird die Einladung im Protokoll der vorherigen Vorstandssitzung vermerkt und der Termin an die Düsseldorfer Info-Mailingliste mit Bekanntgabe des Protokolls geschickt. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einladungsrecht. Virtuelle Vorstandssitzungen können per Mumble-Sitzung durchgeführt werden. Mit der Einladung wird eine vorläufige Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Leitung und Protokollführung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung mehrheitlich den Sitzungsleiter aus den anwesenden Mitgliedern des Vorstandes und den Protokollführer aus den anwesenden Piraten. Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung den Sitzungsleiter und den Protokollführer neu bestimmen, falls dies erforderlich wird. Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Der wichtige Grund muss dem Vorstand zuvor benannt werden. Die Benennung des wichtigen Grundes erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies beantragt. Die Teilnahme von Gästen an einer Vorstandssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfordert die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Die Anwesenheit in der Sitzung ist nur für die Dauer der Anhörung gestattet.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Auf Wunsch des Antragstellers wird der Name des Antragstellers nicht veröffentlicht. Der Antrag ist per E-Mail an duesseldorf-vorstand@piratenpartei-nrw.de zu richten. Antragsberechtigt sind Mitglieder einer Piratenpartei.

Abstimmungen

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder anwesend ist. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.

Aufnahme von Neumitgliedern

Über die Aufnahme von Neumitgliedern wird in der Regel per Umlauf spätestes in der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil abgestimmt.

Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per E-Mail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird oder schutzwürdige Daten wie Personendaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht angebracht ist. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht länger als 48 Stunden sein. Die Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse per E-Mail hinzuweisen. Umlaufbeschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Wenn einem Umlaufbeschluss vor Ablauf der gesetzten Frist mit mindestens 2/3 der Stimmen des Vorstandes zugestimmt wird, gilt er als beschlossen. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen. Dieser wird im Rahmen der Vorstandssitzung in das Protokoll übernommen. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.