NRW:Crew/Seidenstadt-Piraten/Crewordnung
Crewordnung der Crew Seidenstadt-Piraten
§1 - Die Crew
- Die Crew besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.
 - Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat. Ausnahmen hiervon (z.B. Urlaubszeit) sind durch Crewbeschluss möglich.
 - Innerhalb der Crew werden Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen eines Crewtreffens durch die anwesenden Crewmitglieder getroffen.
 - Innerhalb der Crew werden zwei Crewsprecher für einen Zeitraum von drei Monaten gewählt
 - Diese Crewordnung wird durch Mehrheitsbeschluss durch die Crewmitglieder genehmigt und verabschiedet.
 - Änderungen an der Crewordnung bedürfen der mehrheitlichen Genehmigung durch die Crewmitglieder.
 
§2 - Crewtreffen 
- Die Crewtreffen sind öffentlich. Gäste sind zugelassen und erwünscht.
 - Bei jedem Crewtreffen werden Termin und Ort des nächsten Crewtreffens festgelegt. Wird das Crewtreffen durch kein Crewmitglied wahrgenommen, legen die Crewsprecher einen neuen Termin fest.
 - Jedes Crewtreffen muss mindestens folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
- Genehmigung des Protokolls des letzten Crewtreffens,
 - Eingänge und Mitteilungen,
 - Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Crewtreffens.
 
 - Die Gäste eines Crewtreffens haben Rede- aber kein Stimmrecht.
 - Die Übertragung von Stimmrechten innerhalb der Crew ist ausgeschlossen.
 - Die Crew ist beschlussfähig, wenn 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder der Crew, anwesend sind.
 
§3 - Protokolle der Crew-Treffen 
- Das Protokoll muss enthalten:
- Ort und Termin des aktuellen Treffens,
 - Namen der anwesenden, entschuldigten und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder,
 - Genehmigung des letzten Protokolls oder gegebenenfalls Korrekturen,
 - Geldausgaben,
 - Aufnahme neuer Crewmitglieder,
 - Austritte von Crewmitgliedern,
 - Ort und Termin des nächsten Treffens,
 - Wahl der neuen Crewsprecher, wenn nötig.
 
 - Protokolle werden im Wiki der Piratenpartei und per Mailingliste der Crew veröffentlicht.
 - Das Protokoll wird spätestens 1 Woche vor der nächsten Crewsitzung veröffentlicht.
 
§4 - Crewsprecher 
- Die beiden Crewsprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:
- Lesen der Crewsprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte,
 - Information der Crewsprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew,
 - erstellen eines Protokolls über die Sitzung,
 - Sicherstellung der Veröffentlichung der Protokolle.
 
 - Mind. einer der Crewsprecher sollte am monatlichen RegioMumble teilnehmen.
 - Einer der beiden Crewsprecher leitet die Crewsitzung.
 - Die Crewsprecher erstellen vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht und geben diesen gegenüber dem Vorstand ab.
 
§5 - Mitgliedschaft in der Crew 
- Jedes Mitglied der Piratenpartei kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.
 - Die Crew entscheidet auf ihrem Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller ohne Begründung mit.
 - Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig.
 - Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.
 
§6 - Auflösung der Crew 
- Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an die für die Crew zuständige nächste vorhandene übergeordnete Gliederung der Piratenpartei.