Der Kreisparteitag möge beschließen:
Die "Vorschläge der Piratenpartei Bonn zur Konsolidierung des Stadthaushaltes" werden durch Hinzufügung des nachfolgenden Textes an geeigneter Stelle ergänzt.
Einführung Bettensteuer
Der Verwaltungsvorschlag zur Bettensteuer hätte längst kommen müssen. Wir haben nicht vergessen, dass vor einigen Jahren die Hoteliers ein Schwarz-Gelbes Steuergeschenk bekamen.
Die Bettensteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, wie zum Beispiel auch die Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer. Aufwandsteuern sind Steuern auf die durch Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende besondere Konsumfähigkeit oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Besteuert werden dürfen bei der Bettensteuer allerdings nur die privat veranlassten Übernachtungen. Teilnehmende an Kongressen und Tagungen sind davon befreit.
Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Übernachtung aufgewendete Betrag einschließlich Mehrwertsteuer. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat einen Steuersatz von 5 % von der vorgenannten Bemessungsgrundlage zu empfehlen. Bei einem durchschnittlichen Übernachtungspreis von 80 EUR/Nacht würden 4 EUR Bettensteuer anfallen.
Die Bettensteuer soll zum 01.07.2015 eingeführt werden und wird voraussichtlich in 2015 zu einer Einnahme von 524.400 EUR führen. Die Verwaltung geht für ein ganzes Jahr von einem Aufkommen von 1.048.800 EUR aus.
Zusatzeinnahmen 1,5 Millionen