NRW:Bonn-Rhein-Sieg/AV2025.2/2025-04-27 - Protokoll Aufstellungsversammlung Bonn
![]() |
Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte. |
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Begrüßung
Bernhard Smolarz eröffnet die Versammlung um 15:55 Uhr und begrüßt die Anwesenden.
TOP 2 Formalia
Bernhard fragt, ob Zweifel an der Wahlberechtigung eines akkreditierten Teilnehmenden bestehen. Das ist nicht der Fall.
TOP 2.1 Wahl der Protokollführung
Christoph Grenz wird vorgeschlagen und einstimmig mit 4 Stimmen gewählt.
TOP 2.2 Wahl der Versammlungsleitung
Bernhard Smolarz wird vorgeschlagen und ein einstimmig mit 4 Stimmen gewählt.
TOP 2.3 Bestimmen von Zeugen der Versammlung
Franz Veit und Bernhard Smolarz stellen sich zur Verfügung und werden einstimmig mit 4 Stimmen gewählt.
TOP 2.4 Festlegen der GO
Christoph stellt die Geschäftsordnung vor. Sie wird in der vorgestellten Form abgestimmt (siehe Anhang). Sie wird einstimmig mit 4 Stimmen beschlossen.
TOP 2.5 Wahl der Wahlleitung
Bernhard stellt sich zur Verfügung und wird einstimmig mit 4 Stimmen gewählt.
TOP 3 Wahlen
TOP 3.1 Wahl der DirektkandidatInnen für die Wahlkreise
Christoph stellt den GO-Antrag auf gemeinsame Wahl der Wahlkreise 01, 03, 04, 05, 07, 09, 10,11, 12, 13, 21, 23, 24, 25, 31 und 42. Der GO-Antrag wird einstimmig angenommen.
Bernhard eröffnet die Kandidatenlisten für die Wahlkreise 01, 03, 04, 05, 07, 09, 10,11, 12, 13, 21, 23, 24, 25, 31 und 42 um 16:02.
- Christoph Grenz schlägt Martin Knoop für Wahlkreis 01 (Bonn-Zentrum) vor.
- Christoph Grenz schlägt Jochen Hunold für Wahlkreis 03 (Innere Nordstadt) vor.
- Christoph Grenz schlägt Martin Knoop für Wahlkreis 04 (Südstadt) vor.
- Christoph Grenz schlägt Kemal Kaygusuz für Wahlkreis 05 (Neu-Tannenbusch/Buschdorf) vor.
- Christoph Grenz schlägt Roland John für Wahlkreis 07 (Tannenbusch) vor.
- Christoph Grenz schlägt Thomas Seth für Wahlkreis 09 (Endenich I) vor.
- Christoph Grenz schlägt Klaus Benndorf für Wahlkreis 10 (Poppelsdorf) vor.
- Jens Heitmann schlägt sich selbst für Wahlkreis 11 (Kessenich) vor.
- Christoph Grenz schlägt sich selbst für Wahlkreis 12 (Dottendorf/Gronau) vor.
- Christoph Grenz schlägt Felix Kopinstki für Wahlkreis 13 (Äußere Nordstadt) vor.
- Nadja Grenz schlägt sich selbst für Wahlkreis 21 (Friesdorf) vor.
- Franz Veit schlägt sich selbst für Wahlkreis 23 (Plittersdorf/Hochkreuz) vor.
- Christoph Grenz schlägt Carsten Euwens für Wahlkreis 24 (Bad Godesberg-Mitte) vor.
- Christoph Grenz schlägt Michael Wisniewski für Wahlkreis 25 (Heiderhof/Muffendorf) vor.
- Christoph Grenz schlägt Dominique Dirk Brassel für Wahlkreis 31 (Beuel-Zentrum) vor.
- Christoph Grenz schlägt Ronny Bittner für Wahlkreis 42 (Duisdorf/Finkenhof/Lengsdorf) vor.
Bernhard schließt die genannten Kandidatenlisten um 16:06.
Bernhard fragt, ob es Bedarf zur Vorstellung der Kandidaten gibt. Keiner der Anwesenden hat Bedarf. Alle anwesenden Kandidaten geben an, dass sie ausreichend Zeit zur Vorstellung hatten.
Bernhard stellt fest, dass es keine konkurrierenden Kandidaturen um einen Wahlkreis gibt und dementsprechend alle zusammengefassten Wahlkreise auch mit einem gemeinsamen Wahlgang gewählt werden können.
Bernhard erklärt das Wahlverfahren und eröffnet Wahlgang 1 um 16:07 Uhr.
Bernhard schließt den Wahlgang 1 um 16:10 Uhr.
Ergebnis:
Alle Kandidaten jeweils mit 4 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen gewählt.
- Jens Heitmann nimmt die Wahl an.
- Christoph Grenz nimmt die Wahl an.
- Nadja Grenz nimmt die Wahl an.
- Franz Veit nimmt die Wahl an.
- Martin Knoop nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Jochen Hunold nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Martin Knoop nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Kemal Kaygusuz nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Roland John nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Thomas Seth nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Klaus Benndorf nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Felix Kopinstki nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Carsten Euwens nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Michael Wisniewski nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Dominique Dirk Brassel nimmt die Wahl fernmündlich an.
- Ronny Bittner nimmt die Wahl fernmündlich an.
Für alle weiteren Wahlkreise gibt es auf Nachfrage keine Kandidaten.
Die Wahlen für die restlichen Wahlkreise werden nicht durchgeführt und auf eine spätere Versammlung vertagt.
TOP 3.2 Wahl der KandidatInnen für die Reserveliste des Stadtrats
Auf Wunsch der Versammlung wird die Wahl auf eine spätere Versammlung vertagt.
TOP 3.3 Wahl der ErsatzkandidatInnen für die Wahlkreise
Auf Wunsch der Versammlung wird die Wahl auf eine spätere Versammlung vertagt.
TOP 4 Bestimmung der Vertrauenspersonen
Bernhard Smolarz schlägt Christoph Grenz und Bernhard Smolarz als Vertrauenspersonen für alle gewählten Wahlvorschläge vor.
Einstimmig mit 4 Stimmen so beschlossen.
TOP 5 Schließung der Versammlung
Bernhard schließt die Versammlung um 16:22 Uhr
Anhang: Beschlossene Geschäftsordnung
1. Allgemeines
(1) Zur Akkreditierung zur Versammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Diese besteht aus mindestens einem Verwaltungspiraten bzw. Vorstandsmitglied oder mindestens einem entsprechend beauftragten Vertreter. Der/die akkreditierende Pirat(en) stellt/stellen fest, ob es sich bei der sich anmeldenden Person um einen Piraten mit Stimmrecht, einen Piraten ohne Stimmrecht oder einen Gast handelt und gibt entsprechend Material aus. Ein Pirat mit Stimmrecht erhält dabei eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung findet während der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nicht statt.
(2) Rederecht hat jeder Pirat. Der Versammlungsleiter kann, sofern kein Widerspruch erfolgt, auch anderen Personen das Rederecht erteilen. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für jemanden beantragen. Darüber wird abgestimmt.
(3) Ende: Ämter und Befugnisse der Versammlung enden, sofern nicht explizit anders bestimmt, mit Ende der Versammlung.
(4) Es wird ein Protokoll der Versammlung erstellt, das die Ergebnisse der Versammlung festhält. Dazu enthält es zumindest Anträge im Wortlaut, die genehmigte Tagesordnung, die Ergebnisse von Wahlen sowie Abstimmungen und deren Stimmenverhältnisse, die Anträge zur Geschäftsordnung und deren Abstimmungsergebnisse. Es ist den Piraten durch angemessene Veröffentlichung seitens des Vorstands zugänglich zu machen.
2 Versammlungsablauf
2.1 Grundsätze
(1) Zu Anfang steht die Wahl des Versammlungsleiters, des Protokollanten und des Wahlleiters an. Bei Bedarf können auch Vertreter gewählt werden. Es werden zwei Personen, die die Versicherung an Eides statt für die Versammlung abgeben, gewählt. Pro Wahlvorschlag wird eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson gewählt. Diese Aufgabe kann auch für mehrere Wahlbezirke zeitgleich übernommen werden. Die jeweiligen Aufgaben werden weiter unten definiert.
(2) Der Versammlungsleiter stellt die vorläufige Tagesordnung und eventuelle Änderungen vor. Stimmberechtigte Piraten können Änderungsanträge zur Tagesordnung stellen. Dabei werden Anträge über Hinzufügen oder Streichen von Tagesordnungspunkten vor Änderungswünschen bezüglich der Reihenfolge behandelt und abgestimmt. Sofern keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen wird über diese abgestimmt.
(3) Jeder Versammlungsleiter leitet die jeweilige Versammlung anhand der beschlossenen Tagesordnung.
(4) Nach Erreichen des Endes der Tagesordnung schließt der Versammlungsleiter die jeweilige Versammlung.
2.2 Versammlungsleiter
(1) Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung. Er sorgt für den ordentlichen Ablauf.
(2) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie Vertagungen an.
(3) Zur Unterstützung seiner Aufgaben kann der Versammlungsleiter Helfer ernennen, die sich freiwillig melden. Diese sind der Versammlung bekannt zu machen.
2.3 Wahlleiter
(1) Der Wahlleiter ist mit der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen betraut. Er darf kein Kandidat in einer Wahl sein, die er durchführt. Zur Unterstützung bei seinen Aufgaben sucht er sich Wahlhelfer und stellt sie der Versammlung vor. Wahlhelfer dürfen keine Kandidaten in einer Wahl sein, bei deren Durchführung sie mitwirken.
(2) Die Durchführung von Wahlen umfasst dabei:
- Hinweis auf die Modalitäten der Wahl,
- Ankündigung der Wahl unter Angabe des Beginns, der Dauer und des Endes,
- Eröffnung und Beendigung der Wahl,
- Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen zu Wahlen und Abstimmungen der Geschäftsordnung,
- Entgegennahme der Wahlzettel,
- Auszählung der Stimmen,
- Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen,
- Feststellung des Wahlergebnisses,
- Nachfrage an den Kandidaten, ob dieser die Wahl annimmt,
- Erstellung eines Wahlprotokolls.
(3) Der Wahlleiter hat ein Wahlprotokoll anzufertigen, das zum Protokoll der Versammlung gehört. Dieses enthält alle Wahlen und Abstimmungen der Versammlung sowie deren Ergebnis.
(4) Fallen dem Wahlleiter Unregelmäßigkeiten auf oder werden ihm solche zugetragen, so muss er der Versammlung unverzüglich darüber Bericht erstatten.
2.4 Vertrauenspersonen
(1) Die von der Versammlung gewählte Vertrauensperson und deren Vertreter halten die Kommunikation mit dem Wahlbüro. Sie haben das Recht gegen Entscheidungen des Wahlleiter beim Wahlbüro Einspruch zu erheben und müssen angehört werden.
(2) Die Vertrauenspersonen werden darüberhinaus zum Wahlausschuss eingeladen und dürfen dort für die Partei sprechen.
(3) Sie haben das Recht Entscheidungen zu den Wahlvorschlägen zu treffen.
2.5 zusätzlich benötigte Unterschriften
(1) Es werden zwei Personen von der Versammlung zur Versicherung an Eides statt gewählt.
(2) Diese beiden von der Versammlung gewählten Personen geben ihre Versicherung an Eides statt ab, dass die Wahl der Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt und den Bewerbern Gelegenheit gegeben worden ist, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
3 Wahlen und Abstimmungen
3.1 Grundsätze
(1) Stimmberechtigt sind die Piraten, denen im Rahmen der Akkreditierung eine Stimmkarte ausgehändigt wurde.
(2) Sofern nichts anders geregelt ist, werden alle Entscheidungen der Versammlung mit einfacher Mehrheit getroffen. Einfache Mehrheit bedeutet dabei, dass die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt und nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind.
(3) Zwei-Drittel-Mehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen mindestens 2/3 der ausgegebenen Stimmkarten entspricht.
(4) Wahlen von Direktkandidaten und Listen haben geheim zu erfolgen.
(5) Auf Verlangen eines Stimmberechtigten ist auch sonst geheim abzustimmen.
(6) Wird das Ergebnis einer Abstimmung angezweifelt, entscheidet der Versammlungsleiter über eine erneute Abstimmung in gleicher Art und Weise.
3.2 Aufstellung von Direktkandidaten
Die Aufstellung von Direktkandidaten erfolgt in mehreren Schritten:
(1) Sammelphase: Von der Versammlung werden Kandidaten vorgeschlagen. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in einem zeitlichen Rahmen von 5 Minuten vorzustellen. Nachfragen über diesen Zeitrahmen hinaus sind einzuschränken. Die Wahlphase (b) beginnt erst nachdem sich alle Kandidaten vorgestellt haben.
(2) Wahlphase: Jeder stimmberechtigte Pirat hat eine Stimme, der Kandidat mit der absoluten Mehrheit wird Direktkandidat.
(3) Stichwahlphase: Sollte bei der ersten Wahl kein Kandidat die absolute Mehrheit erlangen, gibt es eine Stichwahl. Die beiden Kandidat mit den meisten Stimmen nehmen an der Stichwahl teil. Gibt es mehr als zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen (Stimmengleichheit) so findet zwischen diesen eine weitere Wahl statt. Dies geschieht so lange bis nur noch zwei Kandidaten für die Stichwahl übrig sind. In der Stichwahl erhält derjenige Kandidat mit den meisten Stimmen die Direktkandidatur.
(4) Gibt es in einer Stichwahl eine Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
Werden durch einen Geschäftsordnungsantrag mehrere Direktkandidaten gemeinsam gewählt, ändert sich der Ablauf nach der Sammelphase wie folgt:
Nachdem die Kandidatenlisten aller vom Geschäftsordnungsantrag betroffenen Wahlkreise geschlossen wurden, wird geprüft, für welche dieser Wahlkreise nur ein Kandidat auf der Kandidatenliste steht.
Über diese Kandidaten wird dann auf einem gemeinsamen Stimmzettel abgestimmt. Für jeden Kandidaten kann dabei mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden. Zudem wird kenntlich gemacht, welcher Kandidat für welchen Wahlkreis antritt.
Über die restlichen betroffenen Wahlkreise wird dann so weiter verfahren, als ob der Geschäftsordnungsantrag auf gemeinsame Wahl nicht gestellt wurde.
3.3 Aufstellen einer Liste
Die Aufstellung einer Kandidatenliste erfolgt in folgenden Schritten:
(1) Sammelphase: Von der Versammlung werden Kandidaten vorgeschlagen. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in einem zeitlichen Rahmen von 5 Minuten vorzustellen. Die Wahlphase (b) beginnt erst nachdem sich alle Kandidaten vorgestellt haben.
(2) Wahlphase: Jeder stimmberechtigte Pirat bewertet jeden Kandidaten mit Punkten von 0 bis 10, wobei 10 die beste Wertung ist und 0 einem ablehnenden Nein entspricht. Erfolgt für einen Kandidaten keine Wertung entspricht dies einer ungültigen Stimme für diesen Kandidaten.
(3) Auswertung: Um auf die Liste zu kommen muss ein Kandidat mehr Punktwertungen als Nein-Wertungen erhalten. Die erreichten Punktwertungen werden zusammengezählt und durch die abgegebenen gültigen Stimmen geteilt. So ergibt sich für jeden Kandidaten eine Gesamtpunktzahl.
(4) Reihenfolge: Die Listenreihenfolge ergibt sich aus der Reihenfolge nach der höchsten Gesamtpunktzahl. Haben Kandidaten die gleiche Gesamtpunktzahl werden die einzelnen Wertungen beginnend bei der niedrigsten Punktzahl verglichen bis ein Unterschied festzustellen ist. Der Kandidat mit weniger Wertungen der jeweiligen Punktzahl erhält den besseren Platz. Gibt es auch nach dem vergleichen keinen Unterschied entscheidet das Los.
Gibt es aufgrund eines Geschäftsordnungantrags eine beschränkte Anzahl (N) zu wählender Kandidaten für die Liste, erhalten nur die N Kandidaten mit den höchsten Gesamtpunktzahlen, die sich nach (3) qualifiziert haben, einen Platz auf der Liste. Sollten weniger Kandidaten gewählt worden sein, als Plätze verfügbar sind, und ist noch eine Wahl für spätere Listenplätze auf der Tagesordnung, wird bei folgenden Wahl über die darauffolgenden Listenplätze auch über die nicht besetzten Listenplätze der vorherigen Wahl abgestimmt. Dies hat die Versammlungsleitung der Versammlung mitzuteilen. Die Versammlung hat vor Beginn der nächsten Wahl noch die Möglichkeit Geschäftsordnungsanträge zu stellen, um das Verfahren zu ändern.
Gibt es nur einen zu besetzenden Posten für eine Listenwahl, wird anstelle einer Listenwahl eine Wahl nach dem in 3.2 (Aufstellung von Direktkandidaten) beschriebenen Verfahren durchgeführt.
4 Anträge zur Geschäftsordnung
4.1 Grundsätze
(1) Anträge zur Geschäftsordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Sie können nur von stimmberechtigten Piraten gestellt werden.
(2) Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch Heben beider Hände gestellt. Dieser ist unverzüglich zu behandeln, dabei wird jedoch ein gerade stattfindender Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung abgewartet.
(3) Gibt es keinen Widerspruch gegen den Antrag, so ist dieser angenommen. Erfolgt eine Gegenrede, so wird über den Antrag unverzüglich abgestimmt.
4.2 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind:
- (a) der Antrag auf Vertagung der Sitzung,
- (b) der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für einen bestimmten Zeitraum,
- (c) der Antrag auf Umstellung der Reihenfolge der Tagesordnung,
- (d) der Antrag auf Beendigung der Debatte und sofortige Abstimmung,
- (e) der Antrag auf Schließung der Rednerliste,
- (f) der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf zwei Minuten bzw. deren Aufhebung; die Redezeit für die Vorstellung der Kandidaten bleibt hiervon unberührt
- (g) der Antrag auf gemeinsame Wahl,
- (g) der Antrag auf Einzelwahl,
- (h) der Antrag auf Aufteilung einer Listenwahl.
Mit dem Antrag auf gemeinsame Wahl können mehrere Wahlen, bei denen jeweils ein Posten bzw. ein Kandidat für einen Wahlkreis gewählt wird, in einer gemeinsamen Wahl durchgeführt werden. Werden hiergegen Bedenken erhoben, entscheidet die Versammlung. Dieser Antrag ist nur vor Beginn des ersten Wahlgangs zu den betroffenen Posten/Wahlkreisen möglich.
Mit dem Antrag auf Einzelwahl kann die geplante gemeinsame Wahl angefochten werden oder einzelne Posten/Wahlkreise aus der gemeinsamen Wahl herausgelöst werden. Werden hiergegen Bedenken erhoben, entscheidet die Versammlung. Dieser Antrag ist nur vor Beginn des ersten Wahlgangs zu den betroffenen Posten/Wahlkreisen möglich.
Mit dem Antrag auf Aufteilung einer Listenwahl kann eine Listenwahl in mehrere Teilwahlen aufgeteilt werden. So ist beispielsweise das Herauslösen des ersten Listenplatzes und/oder der Listenplätze 2-10 möglich. Werden hiergegen Bedenken erhoben, entscheidet die Versammlung. Dieser Antrag ist nur vor Beginn des ersten Wahlgangs zu der betroffenen Liste möglich, oder im Falle eines nicht vollständig besetzten Listenteilstücks nur für die noch nicht besetzten Listenplätze vor Beginn des nächsten Wahlgangs.