NRW:Bielefeld/Kreisverband/KPT 2012.2/Anträge

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Inhaltsverzeichnis

Anträge zum KPT 2012.2

Bitte gebt bei den Anträgen folgende Daten an:

  • Antragstyp (Satzungsänderung, Programmantrag, Sonstige)
  • Antragstitel
  • Antragsteller
  • Antragstext: Vorlage: Es wird beantragt (im Wahlprogramm zur kommenden Kommunalwahl / in der Kreisverbandssatzung Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23) ... (so und so) ... (zu ändern / zu ersetzen / (hier und dort / an geeigneter Stelle) einzufügen / zu entfernen / das und das zu tun).
  • Vorher: Bisheriger Text des zu ändernden Punktes in der Satzung (oder im Programm, welches allerdings noch nicht existiert)
  • Nachher/Neu: Neuer Text des zu änderndenden / neu einzufügenden Punktes in der Satzung (resp. Programm)
  • Antragsbegründung
  • Links zum Pad/zur Wikiseite, wo der Antrag erarbeitet wurde

Typ, Titel, Antragsteller, Antragstext und Satzungs/Programmtext sollten auf jeden Fall enthalten sein!

Anträge auf Änderung der Satzung

Anträge zu Regelmäßgen Mitgliederversammlungen

Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA001a

Antragstitel:

Jeder 3. Do im Monat Mitgliedervesammlung

Antragsteller:

Benutzer:Isabaellchen

Antragstext:

Es wird beantragt, den §7, Absatz (3) wie folgt zu ändern:
Alt:
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.
Neu:
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt regelmäßig am 3. Donnerstag des Monats, aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt bei nicht regelmäßig stattfindenden Kreisparteitagen darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.

Begründung:

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA001b

Antragstitel:

Alle zwei Monate 1. Do im Monat Mitgliedervesammlung

Antragsteller:

Benutzer:Isabaellchen

Antragstext:

Es wird beantragt, den §7, Absatz (3) wie folgt zu ändern:
Alt:
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.
Neu:
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt regelmäßig am 1. Donnerstag eines geraden Monats, aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt bei nicht regelmäßig stattfindenden Kreisparteitagen darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.

Begründung:

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA001c

Antragstitel:

Alle zwei Monate 3. Do im Monat Mitgliedervesammlung

Antragsteller:

Benutzer:Isabaellchen

Antragstext:

Es wird beantragt, den §7, Absatz (3) wie folgt zu ändern:
Alt:
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.
Neu:
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt regelmäßig am 3. Donnerstag eines geraden Monats, aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt bei nicht regelmäßig stattfindenden Kreisparteitagen darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.

Begründung:

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA001d

Antragstitel:

Regelmäßig stattfindende Mitgliederversammlung

Antragsteller:

Benutzer:Isabaellchen

Antragstext:

Es wird beantrag, den §7, Absatz (3) wie folgt zu ändern:
Alt:
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.
Neu:
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt regelmäßig in einem durch einen Beschluss vom Kreisparteitag festgelegten Turnus, aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt bei nicht regelmäßig stattfindenden Kreisparteitagen darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.

Begründung:

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA001e

Antragstitel:

Ständige Mitgliederversammlung

Antragsteller:

Benutzer:Frankenfeld

Antragstext:

Es werden die bisherigen Stammtischtermine beibehalten (jeder erster und dritter Donnerstag im Monat). An diesen Terminen wird vor dem informellen Stammtisch routinemässig eine Mitgliederversammlung einberufen. Der informelle Stammtisch findet nach der Mitgliederversammlung statt. Es findet alle 3 Monate ein "Tag der politischen Arbeit" statt. Die Satzung soll folgendermaßen geändert werden:
§7: Alt:(3)
Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt darüber hinaus eine Einladung in Schriftform.
Neu:(3)
Der Kreisparteitag tagt verbindlich an jedem ersten und dritten eines Monats. Ausserordentliche Einberufungen erfolgen aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Versammlungsort und die Tagesordnung werden mindestens 14 Tage vorher auf der Wiki-Seite des Kreisverbandes durch den Kreisvorstand bekanntgegeben. Zusätzlich findet vier mal im Jahr ein Kreisparteitag in Form eines Tags der politischen Arbeit statt.

Begründung:

Wenn wir alle 14 Tage eine regelmässige Mitgliederversammlung haben, dann "verselbstverständlichen" wir die basisdemokratischen Entscheidungen. Grössere Abstände zwischen beschlussfähigen Mitgliederversammlungen ermöglichen kein schnelles reagieren auf bestimmte Erfordernisse. Mitgliederversammlungen sollten für uns Piraten keine Ausnahme, sondern der Normalfall sein. In der Praxis sieht es so aus, dass die offizielle Mitgliederversammlung gegebenenfalls nach 5 Minuten geschlossen wird, wenn keine relevanten Punkte zu beschliessen sind. +Diese Praxis wird zum Beispiel vom Kreisverband Oldenburg (sogar wöchentlich, nennt sich dort Hauptversammlung http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Oldenburg/Hauptversammlung#Protokolle_der_Hauptversammlungen) gemacht. Akkreditierungen sind meines Erachtens nicht notwendig (das sollte aber noch einmal geprüft werden) Falls doch eine notwendig ist, so kann dies sicher schnell und unbürokratisch erfolgen, es muss nur immer ein "Akkreditierungsberechtigter" anwesend sein, der ggf. nachschauen kann. Für gewöhnlich wird es aber keine Abstimmungen geben. In jedem Fall wird sich sehr schnell eine Routine ergeben. Der "Tag der politischen Arbeit" dient dann in einer längeren Sitzung dazu, aus den Arbeitskreisen zu berichten und Programmpunkte oder Positionspapiere zu beschliessen, die zeitlich keine höchste Priorität haben.

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA001f

Antragstitel:

Änderung bzgl. des Kreisparteitages

Antragsteller:

Benutzer:Abraham

Antragstext:

Es wird beantragt, den § 7 Abs 3 wie folgt zu ändern:
Vorher
(3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt darüber hinaus eine Einladung in Schriftform. Sofern die textliche Einladung im konkreten Fall nicht elektronisch bestätigt wurde, ist das betreffende Mitglied in Schriftform einzuladen.
Nachher
(3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal monatlich an einem vom Kreisparteitag durch Beschluss festzulegenden Tag. Die Einberufung weiterer Kreisparteitage erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Zu Kreisparteitagen auf Kreisparteitagsbeschluss lädt der Kreisvorstand jedes Mitglied mindestens eine Woche vorher in Textform ein. Zu weiteren Kreisparteitagen erfolgt die Einladung mindestens zwei Wochen vorher. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern eine E-Mail-Adresse bekannt ist und das Mitglied dieser Versandart nach schriftlicher Ankündigung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht widersprochen hat.

Begründung:

Monatliche Parteitage sollten nach Satzung stattfinden, um ständige Beteiligung der Basis sicherzustellen. Die Frist für diese Parteitage sollte jedoch kurz sein – da die Daten im Voraus bekannt sind, ist eine frühzeitige Einladung nicht notwendig. Die Einladungsfrist für sonstige Kreisparteitage beträgt zwei Wochen, was auf kommunaler Ebene relativ schnelle Handlungsfähigkeit bei ausreichend Vorbereitungszeit ermöglicht. Die Einladung sollte grundsätzlich elektronisch zugestellt werden können und nur auf ausdrücklichen Wunsch postalisch erfolgen müssen.

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA001g

Antragstitel:

Änderung bzgl. des Kreisparteitages

Antragsteller:

Benutzer:Abraham

Antragstext:

Es wird beantragt, den § 7 Abs 3 wie folgt zu ändern:
Vorher
(3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, innerhalb derer der Empfänger dazu aufgefordert wird, sich über einen Link dazu zu erklären, ob er die Einladung bekommen hat und auf eine Einladung in Schriftform verzichtet. Tut er dies nicht, so erfolgt darüber hinaus eine Einladung in Schriftform. Sofern die textliche Einladung im konkreten Fall nicht elektronisch bestätigt wurde, ist das betreffende Mitglied in Schriftform einzuladen.
Nachher
(3) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal im Quartal. Die Einberufung eines Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisparteitagsbeschlusses, eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Zu Kreisparteitagen auf Kreisparteitagsbeschluss lädt der Kreisvorstand jedes Mitglied mindestens eine Woche vorher in Textform ein. Zu weiteren Kreisparteitagen erfolgt die Einladung mindestens zwei Wochen vorher. Die Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern eine E-Mail-Adresse bekannt ist und das Mitglied dieser Versandart nach schriftlicher Ankündigung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht widersprochen hat.

Begründung:

Wie SÄA001f, aber mit mehr Flexibilität hinsichtlich der Terminierung

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Änderungen des Einladungsverfahrens

Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA002

Antragstitel:

Verkürzte Einladungsfrist

Antragsteller:

Benutzer:Isabaellchen

Antragstext:

Es wird beantragt §7, Absatz (3), 3. Satz wie folgt zu ändern:
Alt:
Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher in Textform ein.
Neu:
Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens zwei Wochen vorher in Textform ein.

Begründung:

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA003

Antragstitel:

Keine Einladung bei Regelmäßigkeit

Antragsteller:

Benutzer:Isabaellchen

Antragstext:

Es wird beantragt §7, Absatz (3), 3. Satz, Teilsatz wie folgt zu ändern:
Alt:
Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied...
Neu:
Bei unregelmäßig stattfindenden Kreisparteitagen, lädt der Kreisvorstand jedes Mitglied...

Begründung:

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA004

Antragstitel:

Einladungsversand zu KPT

Antragsteller:

Benutzer:Abraham

Antragstext:

Es wird beantragt, §7 Abs 3 wie folgt zu ergänzen:
Vorher
Nachher
Einladungen zu Kreisparteitagen auf Kreisparteitagsbeschluss werden ausschließlich elektronisch versand. Kreisparteitage auf Kreisparteitagsbeschluss werden mit angemessener Frist öffentlich angekündigt.

Begründung:

Zuviel totes Holz und ausgeggebenes Geld, wenn jeden Monat Post versandt wird

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Antragsfristen

Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA005

Antragstitel:

Verkürzte Frist für Satzungsänderungen

Antragsteller:

Benutzer:Isabaellchen

Antragstext:

Es wird beantragt §7, Absatz (4), 3. Satz wie folgt zu ändern:
Alt:
Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.
Neu:
Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von einer Woche vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.

Begründung:

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA006

Antragstitel:

Antragsfrist für Kreisparteitage

Antragsteller:

Benutzer:Abraham

Antragstext:

Es wird beantragt, §7 Abs 4 und §9 Abs 2. der Satzung folgendermaßen zu ändern:
Vorher
§7
(4) Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.
$9
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung oder Grundsatz- bzw. Wahlprogrammänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand eingegangen ist.

Nachher
§7
(4) Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens drei Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge zum Kreisparteitag sind mit einer Eingangsfrist von einer Woche vor der Versammlung schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand einzureichen.
§9
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung oder Grundsatz- bzw. Wahlprogrammänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand eingegangen ist.

Begründung:

Kürzere Fristen bei der Einladung erfordern auch hier kürzere Fristen

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA007

Antragstitel:

Vorgaben für Tätigkeitsbericht

Antragsteller:

Benutzer:Abraham

Antragstext:

Es wird beantragt, §6 Abs 12 wie folgt zu ändern:
Vorher
Der Kreisvorstand ist gegenüber dem Kreisparteitag rechenschaftspflichtig. Jedes Vorstandsmitglied verfasst fortlaufend einen Tätigkeitsbericht. Dieser ist in angemessener Form zu veröffentlichen. Der Kreisparteitag kann dem Vorstand ergänzende Richtlinien für die Veröffentlichung geben.
Nachher
Der Kreisvorstand ist gegenüber dem Kreisparteitag rechenschaftspflichtig. Jedes Vorstandsmitglied verfasst fortlaufend einen Tätigkeitsbericht. Dieser ist in angemessener Form und mindestens einmal im Monat zu veröffentlichen. Der Kreisparteitag kann dem Vorstand ergänzende Richtlinien für die Veröffentlichung geben.

Begründung:

Es sollte genauere Vorgaben geben. Monatliche Tätigkeitsberichte sollten Mindestanforderung sein. Alternativ kann eine solche Vorgabe über ergänzende Regelungen beschlossen werden, eine Festlegung in der Satzung sehe ich jedoch als hilfreich an.

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Satzungsänderungsantrag Nr. SÄA008

Antragstitel:

Zulassung nachträglich eingereichter Anträge

Antragsteller:

Benutzer:Abraham

Antragstext:

Es wird beantragt, §7 Abs. 7 wie folgt zu ändern:
Vorher
(5) Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt. Die Mindestfrist beträgt drei Tage.
Nachher
(5) Später aus aktuellen Anlässen zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der auf der Versammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt. Die Mindestfrist beträgt drei Tage.

Begründung:

Die aktuelle Formulierung ist zumindest missverständlich. Laut §2 Abs 3 sind alle nicht mit den Mitgliedsbeiträgen im Rückstand befindliche Mitglieder stimmberechtigt – also auch alle, die nicht anwesend sind.

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Programmanträge

Programmänderungsantrag Nr. PA001

Antragstitel:

Sozialticket

Antragsteller:

AK Stadtentwicklung und Verkehr

Antragstext:

Die Piratenpartei Bielefeld sieht ein Sozialticket als Überbrückung bis zur Einführung des fahrscheinlosen ÖPNV und unterstützt diese Maßnahme daher vorübergehend unter der Vorraussetzung einer Kostensenkung auf ein Niveau unter 21€ pro Monat und der uneingeschränkten Verfügbarkeit an allen Fahrscheinautomaten und Verkaufsstellen.

Begründung:

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Sonstige Anträge

Sonstiger Antrag Nr. B001

Antragstitel:

Finanzverfügung für den Vorstand

Antragsteller:

Benutzer:Abraham

Antragstext:

Der Kreisparteitag möge beschließen:
Vorher
-
Nachher
Der Kreisvorstand wird berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro jährlich, jedoch nicht mehr als 5 Euro pro Mitglied des Kreisverbandes, ohne gesonderte Beschlüsse des Kreisparteitages zu fassen.

Begründung:

Eine für das Tagesgeschäft ausreichende Summe, mit einer Limitierung, die dem Kreisparteitag bei größeren Summen Mitspracherecht einräumt. Bemerkung: Sollten postalische Einladungen zu jedem Kreisparteitag notwendig sein, sollte die Summen erhöht werden.

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Sonstiger Antrag Nr. B002

Antragstitel:

Unterstützung der Piratifa Unvereinbarkeitserklärung

Antragsteller:

Antonio

Antragstext:

Der Kreisverband der Bielefelder Piraten möge beschließen:
Der Kreisverband unterstützt die Pirantifa Unvereinbarkeitserklärung und will damit auch in Bielefeld ein eindeutiges Piraten-Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen.
Die Erklärung im Wortlaut:
Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.
Wer jedoch mit Ideen von Rassismus, Sexismus, Homo­pho­bie, Ableis­mus, Trans­pho­bie und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.
Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.
Die unterzeichnenden Piraten erklären das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft."
Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/Pirantifa/Unvereinbarkeitserkl%C3%A4rung

Begründung:

In Bielefeld, in Ostwestfalen-Lippe, in Nordrhein-Westfalen, in ganz Deutschland, in Europa, ja der ganzen Welt sind besorgniserregende chauvinistische, nationalistische, rechtsextremistische Tendenzen festzustellen. Die Bielefelder Piraten zeigen mit dieser Unterstützung der Unabhängigkeitserklärung der Pirantifa auch in Bielefeld klare Kante gegen totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art.

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Sonstiger Antrag Nr. B003

Antragstitel:

Veranstaltungsorte ohne Rauchbeeinträchtigung

Antragsteller:

Antonio

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Bei sämtlichen Veranstaltungsorten ist darauf zu achten, dass dieser Ort durchgängig ohne Rauchbeeinträchtigung in zu querenden Räumen zu erreichen ist.

Begründung:

eigentlich eine Selbstverständlichkeit; und nu wird das auch in NRW gesetzlich streng geregelt: http://www1.wdr.de/themen/politik/nichtraucherschutzgesetz113.html

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Sonstiger Antrag Nr. B004

Antragstitel:

Auswahl der Veranstaltungsorte

Antragsteller:

Antonio

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der KV-Vorstand wird beauftragt, unter allen Mitgliedern und soweit möglich auch interessierten Sympathisanten ein Brainstorming über mögliche Veranstaltungsorte durchzuführen. Auf dieses Basis soll danach durch eine MV eine Auswahl möglicher Veranstaltungsorte getroffen werden, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • Kostenlose Nutzung (Entgelt = von den Veranstaltungsteilnehmern ggf. getätigter Umsatz)
  • Barrierefreiheit
  • durchgängiger Nichtraucherschutz
  • ÖPNV-Erreichbarkeit

Begründung:

Abwechslung und Vielfalt machen gute Laune.

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Sonstiger Antrag Nr. B005

Antragstitel:

Wahlanalyse

Antragsteller:

Antonio

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Piratenpartei Bielefeld macht auf der Basis einer bielefeldspezifischen Wahlanalyse einen konkreten Aktionsmasterplan bezogen auf die Fixpunkte Bundestagswahl 2013 und Kommunalwahl NRW 2014. Dabei ist bei der entsprechenden ggf. auch mehrtätigen Erarbeitungveranstaltung auf eine hohe Mitglieder- & Sympathisantenbeteiligung sowie auf offenen Veranstaltungsformen wie Open space, barcamp etc. zu setzen.

Begründung:

Ziele brauchen Wege. Wege brauchen Ziele. Ein formuliertes Ziel ohne Weg ist Gelaber, ein Weg ohne Ziel reiner Aktionismus. Piratsein bedeutet zielgerichtetes Tätigsein.

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Sonstiger Antrag Nr. B006

Antragstitel:

TOP Gäste fragen, Piraten antworten

Antragsteller:

Antonio, übernommen von Ralf in geänderter Fassung

Antragstext:

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Auf jeder Mitgliederversammlung (ggf. auch Stammtisch sofern MV-Ersatz) [wird gestrichen, ersetzt durch "soll"] soll unabhängig vom Thema und anderen TOPs unmittelbar nach dem notwendig Formalem als erstes immer der TOP "Gäste fragen, Piraten antworten" behandelt. . Dies kann auch mit einer Vorstellungsrunde verbunden sein.

Begründung:

Piraten sind höfliche, gute, zuhören könnende Gastgeber.

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Sonstiger Antrag Nr. B007

Antragstitel:

Motto der MVs

Antragsteller:

Antonio

Antragstext:

Jede MV hat ein Motto und wird nach der Vorstellungsrunde/Gäste fragen ... immer mit einem Motto eröffnet. Ein Motto sollte aus der Sicht des Vortragenden immer das Piratentum verdeutlichen. Quellen z.B. können sein der Piratenkodex, Zitate, Meinungsäußerungen anderer Piraten oder piratige Sprichwörter, Aphorismen. Das Piratige festzustellen liegt im Ermessen des Vortragenden. Der Mottovortrag ist auf max 5 Minuten begrenzt. Eine max 15 minütige Aussprache kann, muß aber nicht stattfinden.

Begründung:

Fördert unsere Piratenidentität.

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