NRW:Arbeitskreis/Wirtschaft und Finanzen/Sonstige Papiere/Steuerabkommen Schweiz

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Eckdaten

Was: Sonstiges Papier des Arbeitskreis Wirtschaft und Finanzen
Erstellt am: 06.09.2012
Index: SP-NRW-AK-Wirtschaft und Finanzen-20120906-1

Position des AK Wirtschaft und Finanzen NRW zum Steuerabkommen mit der Schweiz

Der AK Wirtschaft und Finanzen NRW lehnt das Steuerabkommen mit der Schweiz in seiner jetzigen Form ab. Eine Besserstellung von Steuerhinterziehern durch ein Steuerabkommen mit der Schweiz gegenüber einer Selbstanzeige nach deutschem Steuerrecht, ist strikt abzulehnen.

Stattdessen fordern wir die Aufhebung der Amnestie sowie die im Vergleich zur Selbstanzeige Besserstellung durch eine geringere Steuerlast.

Ferner werden in dem Abkommen Bankfächer gar nicht berücksichtigt (Art. 2 f), durch spezielle Firmenkonstruktionen kann Art. 2 h und damit im Prinzip das gesamte Abkommen unterlaufen werden. Bis auf wenige Ausnahmen kann die Anonymität gewahrt bleiben. Auch die zahlenmäßige Begrenzung innerhalb der ersten zwei Jahre (max. 1300 Ersuchen an die zuständige Behörde) können wir so nicht akzeptieren. Das Abkommen gilt außerdem nur für Konten, die am 31.12.2012 noch bestehen. Somit gewährt das noch zu ratifizierende Abkommen weitere Gestaltungsspielräume für die Steuerhinterzieher.

Das wollen wir so nicht hinnehmen!

Durch den Ausschluss der mittelbaren oder unmittelbaren Haftung der Banken sehen wir einen weiteren Kritikpunkt.

Autoren

  • Gemeinsame Arbeit des AK

Quellen

  1. Steuerabkommen
  2. Zusatzprotokoll

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