NRW:Arbeitskreis/Tierschutz/Wildtiere
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Wildtiere
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LPT 2012.2 Dortmund
- Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben
Wir unterstützen das Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben.
Begründung: Es ist nicht möglich, Wildtiere innerhalb eines reisenden Zirkusbetriebes artgerecht zu versorgen und den besonderen Ansprüchen an Haltung, Pflege, Ernährung und Betreuung gerecht zu werden.
Anmerkungen: Die Bezeichnung "Wildtier" bezieht sich nicht darauf, ob das Tier in der Wildnis geboren wurde, da die arteigenen Bedürfnisse, auch in der Obhut des Menschen erhalten bleiben.
Zu den Wildtieren zählen alle nicht domestizierten Tierformen. Die Bezeichnung umfasst auch Folgegenerationen von Wildfängen.
Zirkus ist ein Kulturgut, dass auch unter dem Verzicht auf Wildtiere weiter existieren kann. Hier sei auf den weltbekannten Cirque du soleil verwiesen.
In Griechenland beispielsweise wurde ein Verbot für alle Tiere im Zirkus ausgesprochen.
Da eine Auswilderung in den allermeisten Fällen nicht möglich ist, wird eine Unterbringung in entsprechenden dafür vorgesehenen Einrichtungen, wie Tierparks und Wildgehegen nötig sein. Beispielhaft sei hier der Bärenpark "Vier Pfoten" in Müritz erwähnt.
Der Bundesrat hat sich 2011 für ein Wildtierverbot in Zirkussen ausgesprochen, im Parlament wurde es dann von CDU und FDP abgelehnt.