NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Glück Auf/Satzung

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Satzung des AK Kommunalpolitik Glückauf

§ 1 Namen

(1) Der Arbeitskreis nennt sich „Arbeitskreis Kommunalpolitik Glückauf“, im folgenden AK genannt.
(2) Im Landesverband NRW trägt der AK den Namen "AK Kommunalpolitik Glückauf NRW".

§ 2 Selbstverständnis, Zielsetzung und Aufgabenstellung

(1) Der AK Kommunalpolitik Glückauf ist ein Arbeitskreis nach der Strukturordnung der Satzung der Piratenpartei Deutschland des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen gem. §§ 1 ff. (insbesondere § 8). Er beschäftigt sich zielführend mit dem Thema Kommunalpolitik und soll hierbei die Politik der Piratenpartei in Gelsenkirchen koordinieren und gestalten. Er wird ab sofort aktiv.
(2) Der AK strebt die enge Kooperation und Vernetzung mit kommunal arbeitenden Piraten in den Nachbarkommunen an.
(3) Einen konkreten Zielpunkt stellt die Kommunalwahl 2014 dar. Die Arbeit des AKs soll langfristig angelegt sein, d.h. über die Erreichung des Zielpunkts hinaus.
(4) Der AK Kommunalpolitik wird gem. § 2 Abs. 4 der Strukturordnung des Landesverbandes NRW vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht gegenüber dem Vorstand abgeben.

§ 3 Kommunikation

(1) Die Kommunikation findet insb. gem. § 4 Abs. 3 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland außerhalb der Treffen auf der öffentlichen eigenen Mailingliste des AKs statt. Alle stimmberechtigten Mitglieder haben dort Schreibrecht. Diese Mailingsliste dient ausschließlich dem Informationsaustausch und ist für Diskussionen gesperrt.
(2) Der AK wird vor allem auf der durch den Landesverband zur Verfügung gestellten Internetpräsenz Veröffentlichungen gem. § 2 Abs. 2 + 3 der Strukturordnung des Landesverbandes NRW vornehmen.
(3) Die notwendige Arbeitsdiskussion der Sachthemen findet auf AK internen Arbeitspads statt. Die offizielle E-Mailadresse des AK lautet kommunales@piratenpartei-gelsenkirchen.de

§ 4 Funktionsträger

(1) Der AK wählt gem. Strukturordnung § 4 Abs. 3 des Landesverbandes NRW einen Koordinator. Dieser ist Ansprechpartner für den Vorstand und den Landesparteitag. Darüber hinaus vertritt er den AK nach innen und außen.
(2) Entsprechend gegebener Notwendigkeiten können weitere Funktionspiraten, wie im Bereich Presse, durch Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des AK gewählt werden. Primäres Ziel aller Funktionsträger ist es die Zielerreichung des AK aktiv zu unterstützen.

§ 5 Mitgliedschaft und Stimmrecht

(1) Mitglied des Arbeitskreises ist jeder, der im Rahmen der Gründung dem Arbeitskreis beigetreten ist oder später per Beschluss gem. § 7 Abs. 2 dieser Satzung aufgenommen wird. Die Mitgliederliste wird offen geführt.
(2) Der AK beschränkt seine Anzahl der Mitglieder gem. Strukturordnung § 4 Abs. 4 des Landesverbandes NRW auf zunächst 6 Personen. Neuaufnahmen sind nach Beschlussfassung der stimmberechtigen AK Mitglieder jederzeit möglich.
(3) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des AK.
(4) Nichtmitglieder können nach vorherigem einfachem Mehrheitsbeschluss gem. § 7 Abs. 2 dieser Satzung durch die Mitglieder des AKs in den AK eingeladen werden.

§ 6 Treffen

(1) Die Treffen des AK werden soweit möglich 14 Tage im Voraus bekannt gemacht. Diese sind öffentlich. In Vorbereitung dieser Treffen wird eine Agenda über die dafür eingerichteten Arbeitspads gemeinsam erarbeitet. Über die Treffen wird zeitnah ein Protokoll erarbeitet und veröffentlicht. Weitere Themen können bei Sitzungsbeginn mit einfacher Mehrheit über die Dringlichkeit (gem. § 7 Abs. 2 diese Satzung) in die Agenda eingebracht werden.
(2) Alle Sitzungen des AK sind öffentlich. Das Rede- und Stimmrecht steht grundsätzlich allen Mitgliedern des AK zu. Das Rederecht kann Gästen nur durch den Moderator oder durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder des AK (gem. § 7 Abs. 2 dieser Satzung) erteilt und entzogen werden. Gleiches gilt für Ausschlüsse aus dem AK insbesondere gem. § 6 Abs. 3 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland.
(3) Die Ergebnisse des Treffens werden im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des AK veröffentlicht.

§ 7 Beschlüsse

(1) Anträge über Satzungsänderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des AK und müssen mit einer Frist von 14 Tagen über die Mailingliste bekannt gegeben werden.
(2) Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit durch anwesende Mitglieder beschlossen.


§ 8 Etikette und Netiquette

(1) Die Grundsätze allgemein gültiger Umgangsformen sollen zu einer angenehmen, fairen und sachbezogenen Grundlage des Informationsaustausches beitragen.
(2) Alle Mitglieder des AK verpflichten sich uneingeschränkt zur Einhaltung allgemein akzeptierter Umgangsformen. Dies gilt vor allem bei öffentlichen Meinungsbekundungen und innerhalb der Mailingliste. Eine ausgewählte Übersicht ist im Dokument "Der gute Ton macht die Musik" aufgeführt.
(3) Wird zweimalig gegen die Umgangsformen verstoßen, erfolgt eine automatische schriftliche Verwarnung durch den Koordinator und/oder die Mitglieder des AKs. Die Verwarnung erfolgt per Mail über die Mailingliste zur Information an alle. Bei dreimaliger Zuwiderhandlung steht den Mitgliedern des AK die Möglichkeit per Beschluss gem. § 6 Abs. 3 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland i.V.m. § 7 Abs. 2 dieser Satzung den Ausschluss des Gerügten zu beschließen.

§ 9 Auflösung

(1) Der AK kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auflösen. Der Antrag zur Auflösung muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich bekannt gemacht werden.
(2) Der AK löst sich automatisch auf, wenn in fünf aufeinander folgenden Monaten keine Sitzung zustande gekommen ist.

§ 10 Novelle (Salvatorische Klausel)

(1) Sollten einzelne Formulierungen oder Paragraphen dieser Satzung den offiziellen Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland entgegenstehen, treten diese nach vorheriger verifizierter Ankündigung beim Koordinator dieses AKs in Verbindung mit dessen Kenntnisnahme dieser per sofort außer Kraft. Die Wirksamkeit der Satzung als solches bleibt bestehen.
(2) Die jeweilige Novellierung hat i.V.m. § 7 Abs. 1 dieser Satzung innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch beim nächsten AK zu erfolgen.


Philipp Klaas, Jürgen Hansen und Uwe Bestmann

Bearbeitungsstand: 31.07.2012