NRW:Arbeitsgruppe/Koordination Aachen/Regeln

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Regeln der AG Koordination Aachen

Die folgenden Regeln basieren auf der Satzung der PIRATEN NRW. Demnach ist eine Zweidrittel-Mehrheit erreicht, wenn bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.

Nicknames vs. Klarnamen

  • In Protokollen werden nur Nicknames aufgeführt.
  • Diese werden auf die entsprechende Benutzerseite verlinkt.

Termine

  • Die AG Koordination Aachen (im Folgenden "AG") trifft sich regelmäßig jeden vierten Dienstag im Monat um 19:30 Uhr im Piratenbüro H24.
  • Die AG kann bei Bedarf zusätzlich weitere Treffen einberufen.

Entscheidungsmodell

  • Wo nicht anders erklärt, wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt.
  • Die AG ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

Aufnahme von Mitgliedern

  • Mitglieder der PIRATEN NRW mit Wohnsitz in der Städteregion Aachen können durch Willensbekundung Mitglied der AG werden.
  • Die Willensbekundung muss auf einem Treffen der AG persönlich vorgetragen werden.
  • Die AG muss zum Zeitpunkt der Willensbekundung beschlussfähig sein.

Ausschluss von Mitgliedern

  • Ein Mitglied, das an drei regelmäßige Treffen der AG in Folge unentschuldigt fehlt, bekundet damit seinen Willen zum Austritt aus der AG.
  • Ein Mitglied kann per 2/3-Mehrheit auch gegen seinen Willen aus der AG ausgeschlossen werden.
  • Eine Abstimmung zum Ausschluss eines Mitglieds muss mit einer Frist von mindestens 14 Tagen auf der Aachener Mailingliste angekündigt werden.
  • Ein auf diese Weise ausgeschlossenes Mitglied kann nicht durch einfache Willensbekundung erneut Mitglied der AG werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit 2/3-Mehrheit notwendig, die jedoch keiner Fristbindung unterliegt.

Selbstauflösung

  • Die Selbstauflösung muss mit einer Frist von mindestens 14 Tagen auf der Aachener Mailingliste angekündigt werden.
  • Die Selbstauflösung bedarf einer 2/3-Mehrheit.

Fusion

  • Eine Fusion mit einer anderen Organisationseinheit ist nicht vorgesehen.
  • Alle Abstimmungen, welche dies ändern sollen bedürfen einer 2/3-Mehrheit.

Geschäftsordnung

  • Die AG hält Treffen zunächst ohne Geschäftsordnung ab.
  • Die AG kann eine Geschäftsordnung für Treffen erlassen, falls dies notwendig werden sollte.

Änderungen der Regeln

  • Alle Regeln, die eine Abstimmung mit 2/3-Mehrheit verlangen, können ebenfalls nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden.