NRW:Arbeitsgruppe/Koordination Aachen/Regeln
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Regeln der AG Koordination Aachen
Die folgenden Regeln basieren auf der Satzung der PIRATEN NRW. Demnach ist eine Zweidrittel-Mehrheit erreicht, wenn bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.
Nicknames vs. Klarnamen
- In Protokollen werden nur Nicknames aufgeführt.
- Diese werden auf die entsprechende Benutzerseite verlinkt.
Termine
- Die AG Koordination Aachen (im Folgenden "AG") trifft sich regelmäßig jeden vierten Dienstag im Monat um 19:30 Uhr im Piratenbüro H24.
- Die AG kann bei Bedarf zusätzlich weitere Treffen einberufen.
Entscheidungsmodell
- Wo nicht anders erklärt, wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt.
- Die AG ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
Aufnahme von Mitgliedern
- Mitglieder der PIRATEN NRW mit Wohnsitz in der Städteregion Aachen können durch Willensbekundung Mitglied der AG werden.
- Die Willensbekundung muss auf einem Treffen der AG persönlich vorgetragen werden.
- Die AG muss zum Zeitpunkt der Willensbekundung beschlussfähig sein.
Ausschluss von Mitgliedern
- Ein Mitglied, das an drei regelmäßige Treffen der AG in Folge unentschuldigt fehlt, bekundet damit seinen Willen zum Austritt aus der AG.
- Ein Mitglied kann per 2/3-Mehrheit auch gegen seinen Willen aus der AG ausgeschlossen werden.
- Eine Abstimmung zum Ausschluss eines Mitglieds muss mit einer Frist von mindestens 14 Tagen auf der Aachener Mailingliste angekündigt werden.
- Ein auf diese Weise ausgeschlossenes Mitglied kann nicht durch einfache Willensbekundung erneut Mitglied der AG werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit 2/3-Mehrheit notwendig, die jedoch keiner Fristbindung unterliegt.
Selbstauflösung
- Die Selbstauflösung muss mit einer Frist von mindestens 14 Tagen auf der Aachener Mailingliste angekündigt werden.
- Die Selbstauflösung bedarf einer 2/3-Mehrheit.
Fusion
- Eine Fusion mit einer anderen Organisationseinheit ist nicht vorgesehen.
- Alle Abstimmungen, welche dies ändern sollen bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
Geschäftsordnung
- Die AG hält Treffen zunächst ohne Geschäftsordnung ab.
- Die AG kann eine Geschäftsordnung für Treffen erlassen, falls dies notwendig werden sollte.
Änderungen der Regeln
- Alle Regeln, die eine Abstimmung mit 2/3-Mehrheit verlangen, können ebenfalls nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden.