NRW:2013-01-15 - Protokoll Sitzungen-PG-Deckschrubber
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Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Was: Projektgruppe Deckschrubber
Termin: 2013-01-15, 20:30 Uhr
Ort: Mumble
Leitung: Marcel Weiler
Protokoll: alle
Anwesend
- Martin Zieroth
- Jürgen Weiler
- Marcel Weiler
- Stefan Pfeil
- Tim Nitsche ab 21:20
- Roland Wenzke verspätet
Gäste / Unbekannte Mumbler
Entschuldigt
Unentschuldigt
Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen. Abstimmungsergebnisse werden wie folgt dargestellt:
Genehmigung des letzten Protokolls
Das Protokoll vom 18.12.2012 https://rsk.piratenpad.de/-PG-Deckschrubber--20Protokoll-202012-12-18 wird einstimmig angenommen.
TOP 1 Wahl des Versammlungsleiters
TOP 2 Wahl Protokollant
Protokoll wird gemeinsam geschrieben.
TOP 3
neu einzufügender §xx Organisationseinheiten innerhalb des Kreisverbandes
§x.1 Präambel Grundlage dieser Strukturordnung ist die Erkenntnis, dass sich Arbeiten in Teams zumeist besser erledigen lassen. Für solche Gruppierungen (Organisationseinheiten) soll diese Ordnung ähnliche Voraussetzungen schaffen ohne die Individualität einer solchen Gruppe zu beschneiden.
§x.2 – Begriffe (1) Organisationseinheiten im Sinne dieser Ordnung sind
a) Arbeitsgruppen (AG), b) Arbeitskreise (AK), c) Projektgruppen (PG).
(2) Die Organisationsliste ist die RSK INFO Mailingliste. (3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Organisationsordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.
§x.3 – Transparenz (1) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich. Die Organisationseinheiten haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen. (2) Jede Organisationseinheit unterhält mindestens eine Wiki-Internetpräsenz und veröffentlicht dort zeitnah insbesondere
a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname), b) den Koordinator der Organisationseinheit, c) die Termine der Treffen sowie deren Ort, d) das Entscheidungsmodell sowie e) Protokolle der Treffen.
(3) Treffen sind zu protokollieren und zeitnah auf der Organisationsliste zu veröffentlichen
a) bei der Gründung, b) bei der Planung von Aktionen, c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern, d) wenn Entscheidungen getroffen werden.
(4) Jede Organisationseinheit gibt vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht gegenüber dem Kreisvorstand ab. Anhand dieser Berichte stellt der Vorstand die Aktivität fest.
§x.4 – Gründung einer Organisationseinheit (1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe ist auf der RSK-Info Mailingliste mit einer Frist von 7 Tagen mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen. (2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Kreisverbandes Ihren Willen dazu bekunden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Kreisvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde. (3) Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen. (4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Sie wird entsprechend mit dem Präfix „AK“, „AG“ oder „PG“ abgekürzt und hat das Suffix „RSK“. (5) Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen. Beide können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen. (6) Der Kreisvorstand und der Kreisparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen, wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.
§x.5 – Entscheidungsmodell und Arbeitsstruktur (1) Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes, basisdemokratisches Entscheidungsmodell geben, welches auf der Wiki-Internetpräsenz zu veröffentlichen ist. (2) Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit. (3) Die Organisationseinheiten benennen zu jeder Zeit mindestens einen Koordinator, der Ansprechpartner für den Kreisvorstand und den Kreisparteitag ist. (4) Die Organisationseinheit sollte sich selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheit geben.
§x.6 – Mitgliedschaft in Organisationseinheiten (1) Mitglied einer Organisationseinheit im Sinne dieser Ordnung kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte werden, Mehrfachmitgliedschaften sind erlaubt. (2) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich. (3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines anderen Mitglieds entscheiden, wenn mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Wiki-Internetpräsenz zu veröffentlichen.
§x.7 – Auflösung (1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn
a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat, b) weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Kreisverbandes sind, c) sie sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann, d) der Kreisvorstand die Inaktivität selbiger feststellt, e) Kreisparteitag oder Kreisvorstand dies mit 2/3-Mehrheit beschließen.
§x.8 – Arbeitskreis (1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW, Kreisverband Rhein-Sieg und somit zur innerparteilichen Willensbildung.
§x.9 – Arbeitsgruppe (1) Eine Arbeitsgruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein sowie die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches.
§x.10 – Projektgruppen (1) Eine Projektgruppe bearbeitet zeitlich befristet Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können zum Beispiel die Koordination von Wahlkämpfen, Aktionen und Ähnliches sein. (2) Die PG bestimmt ein Zieldatum, an dem sich die Projektgruppe automatisch auflöst. (3) Eine PG kann sich selbst in eine AG wandeln.
Begründung: Aktuell sind in der Satzung des Kreisverbandes keine Organisationseinheiten vorgesehen. Daher existiert nur die Möglichkeit, Organisationseinheiten auf Landesebene zu gründen, wofür der Landesvorstand und der Landesparteitag zuständig wären. Dies macht bei Arbeiten innerhalb des Kreises keinen Sinn, weswegen eine Anpassung auf den Kreisverband sinnvoll ist. Es handelt sich bei dem Vorschlag um die Strukturordnung des Landesverbands, die mit geringen Änderungen auf den Kreisverband angepasst wurde.
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 4
neu einzufügender §xx LQFB-Adminpirat neu einzufügender §xx LQFB-Vertrauenspirat
Die beiden Anträge werden aus folgenden Gründen nicht durch die PG Deckschrubber gestellt. Die beiden Anträge sind nur erforderlich, wenn der Kreisverband einen eigenen LQFB Server aufsetzt und die Funktionalitäten der Clearingstelle bereitstellen muss. Aufgrund der geringen Ressourcen im Kreis und der Einschränkungen, die für die Ausübung der Aufgaben vorliegen (kein Zugriff auf Mitgliederdaten des KV RSK auf Lebenszeit), halten wir dies für nicht sinnvoll.
Sollte im RSK eine eigene LQFB-Instanz betrieben werden müssen, da vom Bund/Land keine Instanz zur Verfügung gestellt wird, könnten die Anträge für den Wahl-KPT im Juni gestellt werden.
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 5
Änderung des §8 in Konkurenz zum Antrag zu TOP6 des Protokolls Verankerung einer Ortsgruppenordnung in der Satzung des Kreisverbandes
IST:
§8 Untergliederungen 1. Ortsverbände können auf Initiative von 30% der ortsansässigen Mitglieder, mindestens aber zwanzig Mitgliedern gegründet werden. Über die vorläufige Anerkennung entscheidet der Vorstand. 2. Sollte in einem Ort des Rhein-Sieg-Kreises nicht die erforderliche Anzahl von den in §8 Abs. 1 genannten Mitgliedern zur Gründung eines Ortsverbands vorhanden sein, so können die dortigen Piraten eine Ortsgruppe gründen. Hierzu ist eine Ortsmitgliederversammlung einzuberufen. Die Ortsgruppe wird vom Vorstand bestätigt. 2.1 Die Ortsgruppe wählt sich einen Sprecher. Dieser ist gegenüber dem Vorstand vertretungsberechtigt und organisiert die Kommunikation zwischen dem Vorstand und der Ortsgruppe. Desweiteren vertritt er die Ortsgruppe gegenüber der Öffentlichkeit. 2.2 Für Ortsgruppen gilt die Satzung des Kreisverbandes. 2.3 Der Sprecher der Ortsgruppe muss mindestens einmal pro Kalenderjahr neu gewählt werden. 2.4 Die Sitzungen der Ortsgruppen sind in der Regel öffentlich. 2.5 Eine Ortsgruppe hat Anrecht auf die finanziellen Mittel eines Ortsverbandes. Die Verwaltung und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister. Der Kreisschatzmeister hat die Pflicht, die satzungswidrige Verwendung von Mitteln zu unterbinden. 3. Die Untergliederungen werden durch Beschluss des Kreisparteitages endgültig anerkannt.
NEU:
§8 Untergliederungen 1. Ortsverbände können auf Initiative von 30% der ortsansässigen Mitglieder, mindestens aber zwanzig Mitgliedern gegründet werden. 2. Alternativ können mindestens 3 Mitglieder eines Ortes eine Ortsgruppe gründen. Hierzu ist eine Ortsmitgliederversammlung einzuberufen. Die Ortsgruppe wird vom Vorstand bestätigt. 2.1 Der Rahmen einer Ortsgruppenordnung ist in der Anlage "Ordnung für Ortsgruppen des Kreisverbandes Rhein-Sieg" der Kreisverbandssatzung definiert. Die Ortsgruppe kann weitergehende Regelungen beschließen. 2.2 Die Sprecher sind dem Vorstand gegenüber vertretungsberechtigt und organisieren die Kommunikation zwischen dem Vorstand und der Ortsgruppe. 2.3 Eine Ortsgruppe löst sich auf, wenn
a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einer Ortsmitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschließt, b) sie aus weniger als drei Mitgliedern besteht, c) sie sich über einen Zeitraum von 2 Monaten nicht auf 2 Sprecher verständigen kann, d) der Kreisparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.
2.4 Eine Ortsgruppe hat Anrecht auf die finanziellen Mittel eines Ortsverbandes. 3. Untergliederungen des Kreisverbands verfügen über keine selbständige Kassenführung und eigene Finanzplanung. Die Verwaltung und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister. Der Kreisschatzmeister hat die Pflicht, die satzungswidrige Verwendung von Mitteln zu unterbinden.
Begründung: Eine einheitliche Ortsgruppenordnung erleichtert neuen Ortsgruppen die Gründung und beugt einem Regelungswirrwarr in den einzelnen Orten vor. Ortsgruppen haben weiterhin die Möglichkeit, die vorgegebene Ordnung zu ergänzen bzw. zu erweitern. (siehe neuer §8.3) Dies würde einen gewichtigen Grund gegen Ortsverbände entfernen (kein Schatzmeister, kein Rechenschaftsbericht nötig, der Kosten und Probleme verursachen kann). Eine ähnliche Regelung findet sich in der Bundesatzung der Linken: "Kreisverbände sind die kleinsten Gebietsverbände mit selbständiger Kassenführung und eigener Finanzplanung."
Anlage "Ordnung für Ortsgruppen des Kreisverbandes Rhein-Sieg"
Gründung 1. Die Gründung einer Ortsgruppe erfolgt unter Bezugnahme auf §8 (2) der Satzung des Kreisverbandes Rhein-Sieg und unterliegt seiner Satzung.
Mitgliedschaft 2.1 Eine Ortsgruppe besteht aus den Mitgliedern des Kreisverbandes Rhein-Sieg der Piratenpartei NRW mit Wohnsitz im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsgebiet. 2.2 Auch Mitglieder der Piratenpartei Rhein-Sieg mit Wohnsitz außerhalb der Stadt bzw. des Ortes können nach schriftlichem Antrag Mitglied der Ortsgruppe werden, sofern keine Mitgliedschaft in einer anderen Gliederung auf Ortsebene besteht. Der Antrag ist an den Vorstand des Kreisverbands zu richten.
Arbeitstreffen 3.1 Die Ortsgruppe trifft sich im Regelfall mindestens einmal im Monat zu Arbeitstreffen. Diese können im Rahmen von Stammtischen stattfinden. Des weiteren kann es separate Arbeitstreffen geben. 3.2 Im Rahmen dieser Treffen können die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit Aktionen planen oder Anfragen und Anregungen an den Stadtrat und seine Ausschüsse beschließen sowie aktuelle Standpunkte auf Grundlage der vorhandenen Programme der übergeordneten Verbände oder Beschlüssen der Mitgliederversammlung festlegen. 3.3 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. 3.4 Darüber hinaus können Piraten oder interessierte Nichtmitglieder auf Antrag dauerhaft eine Stimmberechtigung für Arbeitstreffen erhalten, wenn die Mehrheit eines Arbeitstreffens dies beschließt. Diese Stimmberechtigung kann durch einen Beschluss eines Arbeitstreffens, einer Mitgliederversammlung oder des Kreisvorstands wieder aufgehoben werden.
Ortsmitgliederversammlung 4.1 Die Ortsmitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Mitglieder werden zu ihr mindestens 14 Tage im Voraus in Textform eingeladen. Für außerordentliche Ortsmitgliederversammlungen beträgt die Einladungsfrist 7 Tage. 4.2 Die Ortsmitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufstellung von Kandidaten zu Kommunalwahlen o.ä., Änderungen dieser Ortsgruppenordnung und beschließt örtliche Grundsatz- und Wahlprogramme sowie Positionspapiere. 4.3 Sie wählt den Sprecher der Ortsgruppe und einen gleichberechtigten Stellvertreter. 4.4 Stimmberechtigt sind alle anwesenden, akkreditierten Mitglieder nach §2 der Ordnung. 4.5 Die Mitgliederversammlung kann zu weiteren Terminen zusammen kommen, wenn einer der Sprecher oder 15% der Mitglieder dies fordern.
Die Ortsgruppensprecher 5.1 Der Sprecher und sein Stellvertreter sind gleichberechtigt. 5.2 Die Sprecher vertreten die Ortsgruppe gegenüber der Öffentlichkeit und dem Kreisverband. 5.3 Sie geben gegenüber dem Kreisvorstand und der Ortsmitgliederversammlung mindenstens halbjährlich einen Tätigkeitsbericht der Ortsgruppe ab. 5.4 Die Sprecher müssen mindestens einmal pro Kalenderjahr neu gewählt werden. 5.5 Die Sprecher verpflichten sich, zum Beginn ihrer Amtszeit an einer Datenschutzbelehrung teilzunehmen und die aktuell gültige Datenschutzverpflichtung abzugeben.
Sonstiges 6.1 Die Sitzungen der Ortsgruppe sind in der Regel öffentlich. 6.2 Arbeitstreffen und Ortsmitgliederversammlung sind beschlussfähig, wenn mindestens 3 Stimmberechtigte anwesend sind. 6.3 Arbeitstreffen und Ortsmitgliederversammlungen werden protokolliert. Die Protokolle werden im Wiki und auf der lokalen Mailingliste sowie der Infoliste des Kreisverbandes veröffentlicht. 6.4 Ein Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Ortsgruppe mit einer benachbarten Kommune ist möglich, wenn die Ortsmitgliederversammlungen beider Orte jeweils mit einer 2/3-Mehrheit zustimmen.
Begründung: Die OG-Ordnung basiert auf den aktuellen Ordnungen der Bornheimer und Siegburger OGs. Sie enthält alle wichtigen Regelungen für Ortsgruppen im Kreisverband und setzt analog zur Landessatzung NRW eine niedrige Hürde für die Mitarbeit von Nichtmitgliedern. Ortsgruppen sollen nach dem verknüpften Satzungsänderungsantrag zur Änderung des §8 weitergehende Regelungen beschließen können.
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 6
Fallback Antrag: §8 Untergliederungen in Konkurenz zum Antrag aus TOP5 des Protokolls
alt: ... 2.5 Eine Ortsgruppe hat Anrecht auf die finanziellen Mittel eines Ortsverbandes. Die Verwaltung und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister. Der Kreisschatzmeister hat die Pflicht, die satzungswidrige Verwendung von Mitteln zu unterbinden. 3. Die Untergliederungen werden durch Beschluss des Kreisparteitages endgültig anerkannt.
neu: 2.5 Eine Ortsgruppe hat Anrecht auf die finanziellen Mittel eines Ortsverbandes. 3. Untergliederungen des Kreisverbands verfügen über keine selbständige Kassenführung und eigene Finanzplanung. Die Verwaltung und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister. Der Kreisschatzmeister hat die Pflicht, die satzungswidrige Verwendung von Mitteln zu unterbinden.
Begründung: Dies würde einen gewichtigen Grund gegen Ortsverbände entfernen (kein Schatzmeister, kein Rechechschaftsbericht nötig, der Kosten und Probleme verursachen kann). Eine ähnliche Regelung findet sich in der Bundesatzung der Linken: "Kreisverbände sind die kleinsten Gebietsverbände mit selbständiger Kassenführung und eigener Finanzplanung."
Abstimmung: einstimmig angenommen
Nächster Termin
- Ort: Mumble, Raum der PG Deckschrubber
- Datum: Dienstag, 22.01.2013
- Beginn: 20:30 Uhr
Ende der Sitzung
22:55