NRW:2012-09-11 - Protokoll Arbeitskreis Kommunalpolitik Consolidation

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Piratenpartei Gelsenkirchen (last edit: Sordid)
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Organisation

AK Consolidation, erstes Treffen 4.9.2012 im Bikini, Gelsenkirchen-Buer:

Tagesordnung:

  • Begrüßung / Vorstellung
  • Interessenten für Themenbereiche erfassen entsprechend der Ausschüsse (20) vom Rat der Stadt Gelsenkirchen
  • Erste Erörterung des Wahlprogramms zur Kommunalwahl 2014
  • Nachbereitung GEMA- Event
  • Sammlung einzelner aktueller Themen in der Stadt GE und ggf. Aufgabenverteilung
  • Erarbeitung Satzung zum AK
  • Ggf. Vorschläge zur Mitgliederversammlung am 16.9.
  • Verschiedenes
  • Neuen Termin festlegen



Satzung des AK Kommunalpolitik Leverkusen

NRW:2012-08-28- Protokoll Arbeitskreis Consolidation Protokoll zur 1. Arbeitssitzung des AK Consolidation

  • Eckdaten
    • Datum: Donnerstag, 4.9.2012
    • Ort: Cafe Restaurant Bikini, Russellplatz, 45894 Gelsenkirchen
    • Zeit: 19:00 Uhr – 22:00 Uhr
  • Organisatorisches
    • Teilnehmer

Anwesende Mitglieder

  • Andreas Gilles (Mitglied der Piratenpartei, kein Mitglied des AKs) Andreas Gilles
  • Hartmut Klein (Mitglied der Piratenpartei, kein Mitglied des AKs)
  • Ruth Stutzinger (Mitglied der Piratenpartei)

Abwesende Mitglieder

  • Georg T. (Mitglied der Piratenpartei)

Ablauf

Begrüßung

  • Erarbeitung und Verabschiedung der Satzung des AK Consolidation. Die Satzung wurde einstimmig angenommen.
  • Zur besseren Kennenlernen der Kommunalpolitik in Gelsenkirchen wird der nächste Sitzungstag des Rats der Stadt am Donnerstag, den 27. September 2012 ab 16.00 Uhr besucht (Adresse: Gafög, Emscherstraße 66).
  • Thomas Weijers von den Piratenpartei in Gladbeck erreichte uns folgende Anfrage:

"Anfrage an die Stadtverwaltung und den Rat der Stadt Gelsenkirchen Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen im Stadtgebiet Sehr geehrte Damen und Herren, der Rettungsdienst im Stadtgebiet Gelsenkirchen obliegt der Aufsicht und der Durchführung der Berufsfeuerwehr. Diese hat in Teilen den Rettungsdienst und den Krankentransport an Hilfsorganisationen abgegeben. Im Verlauf der letzten 24 Monate wurden neue Rettungsmittel in den Dienst gestellt. Da seit einigen Jahren der Grundsatz der europaweiten Ausschreibungen für die Durchführung des Rettungsdienst besteht, stellt sich die Frage ob dies in Gelsenkirchen passiert ist.

  • In welchem Rahmen sind die Beauftragungen für den Rettungsdienst und den Krankentransport an die Hilfsorganisationen ergangen und seit wann?
  • Wurden die durch die Feuerwehr neu in Dienst gestellten Rettungswagen nach den Ausschreibungsvorgaben der EU vergeben?

Mit freundlichen Grüßen Piraten" Er bat die Anfrage von uns an die zuständige Stelle weiterzureichen.

  • Verschiedenes

Erörterung der aktuellen Situation der Piratenpartei in Gelsenkirchen

Durchzuführende Aufgaben bis zur nächsten Versammlung

  • Besuch der Stadtratssitzung am 27.9.2012
  • Erste Erarbeitung einer Geschäftsordnung für den nächsten Termin
  • Protokollerstellung

Michael stellt Entwurf bis zum 13.09.2012 um 17 Uhr online, dann erfolgt der Dateiupload ins Wiki.

  • Ortsfindung Süd

Abschluss und Termin

nächster Termin

was: NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik_Consolidation
wann: 26.September 2012
beginn: 19:00
ende: 21:30
wo: Gaststätte Bikini, Russellplatz 1, 45894 Gelsenkirchen

Satzung des AK Consolidation

Zuletzt inhaltlich geändert am: 4.09.2012


§ 1 Namen

(1) Der Arbeitskreis nennt sich „AK Consolidation“ im folgenden AK genannt.
(2) Der AK ist eine Organisationseinheit im Sinne der Satzung der Piratenpartei NRW §1 Abs. 1c der Strukturordnung. (Stand 09/2012)


§ 2 Aufgaben

(1) Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit der Kommunalpolitik in Gelsenkirchen und soweit von kommunalpolitischem Belang mit der Politik übergeordneter Gebietskörperschaften.
(2) Der AK strebt die Kooperation und Vernetzung mit kommunal arbeitenden Piraten in den Nachbarkommunen an.
(3) Der AK arbeitet für eine verstärkte Kenntnisnahme und Akzeptanz der Piratenpartei in Gelsenkirchen. Bevorzugt mit öffentlichkeitswirksamen Projekten.


§ 3 Kommunikation

(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Treffen auf der öffentlichen Mailingliste der Gelsenkirchener Piraten statt. Eine abweichende Kommunikationsplattform oder Mailingliste kann in der Geschäftsordnung benannt werden. Alle stimmberechtigten Mitglieder müssen Schreibrechte erhalten.
(2) Weitere Kommunikationsschnittstellen werden in der Geschäftsordnung festgelegt.


§ 4 Koordinatoren / Sprecher

(1) Der AK wählt mindestens einen Koordinator.
(2) Die Koordinatoren bereiten die Arbeit des AK organisatorisch vor und nach. Sie sind verantwortlich für den Informationsfluss innerhalb der Partei, also auch zum Landesverband.
(3) Die Koordinatoren müssen nicht die Versammlung leiten. Versammlungsleitung und Ergebnisprotokoll sind in der Geschäftsordnung organisiert.


§ 5 Mitgliedschaft / Stimmrecht

(1) a) Mitglied des Arbeitskreises ist jeder Pirat, der im Rahmen der Gründung dem Arbeitskreis beigetreten ist.
b) Dem AK kann jeder interessierte Bürger beitreten. Dieser Wunsch ist zu Beginn eines AK- Treffen zu bekunden. Sofern keine Formelle Gegenrede bis zum folgenden AK- Treffen vorgebracht wird, gilt die Person als aufgenommen. Wird eine Gegenrede vorgebracht, so ist der Beitritt mit einfacher Mehrheitsentscheidung der Anwesenden zu bestätigen oder zurückzuweisen.
(2) Die Koordinatoren führen eine offene Mitgliederliste.
(3) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des AK.


§ 6 Treffen

(1) Die Treffen des AK sollen soweit möglich eine Woche im Voraus bekannt gemacht werden. Bei der Bekanntgabe sind die bereits bekannten Themen kenntlich zu machen. Bei Themen, die nicht im Voraus bekannt gemacht wurden, entscheiden die Sitzungsteilnehmer mit einfacher Mehrheit über die Dringlichkeit.
(2) Alle Sitzungen des AK sind öffentlich. Das Rederecht wird in der Geschäftsordnung geregelt.
(3) Ergebnisse des Treffens sollen im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des AK veröffentlicht werden.
(4) Reale Treffen sollten zweimal pro Monat angestrebt werden. Hiervon sollte je ein Treffen in Buer und eines in Gelsenkirchen Zentrum statt finden.


§ 7 Beschlüsse

(1) Anträge über Satzungsänderungen müssen mit einer Frist von 2 Wochen öffentlich über die Mailingliste bekannt gegeben werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des AK.
(2) Mitglieder des AK können mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden aus dem AK ausgeschlossen werden.
(3) Sollten Mitglieder des AK mehr als 6 Monate keinem Realen Treffen des AK beiwohnen und sich von diesen Treffen auch nicht entschuldigen, dann kann eine Bereinigung der Mitgliederliste mit einfacher Mehrheitsentscheidung durch die Anwesenden durchgeführt werden.
(4) Sonstige Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des AK.


§ 8 Auflösung

(1) Der AK kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auflösen. Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich über die Mailingliste bekannt gemacht werden.
(2) Der AK löst sich automatisch auf, wenn in fünf aufeinander folgenden Monaten keine Sitzung zustande gekommen ist.


§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Punkte der Satzung ungültig sein, so bleibt die Satzung in den anderen Punkten davon unabhängig bestehen. Eine Heilung der Satzung hat in angemessenem Zeitrahmen zu geschehen.



So, das war es. Rechtschreibfehler dürfen gerne berichtigt werden, wenn inhaltlich Essenzielles fehlt, bitte ergänzen. Bei Unklarheiten bitte die Diskussionsseite für Nachfragen nutzen.

Protokoll erstellt von:
Protokoll abgezeichnet von: