NRW:2012-07-14 - Protokoll Arbeitskreis Tierschutz
Dies ist ein Protokoll und sollte nicht mehr verändert werden. Kleine Veränderungen wie Rechtschreibfehler, Layout-Anpassungen, etc. können natürlich weiterhin durchgeführt werden. Dieses Protokoll ist nicht maßgeblich, da es nicht unterschrieben ist. Hinweise auf Veränderung liefert die Versionsgeschichte. |
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Was: Arbeitskreis Tierschutz Wann: 14.07.2012 ab 11:00 Uhr Wo: TdpA Köln
Organisatorisches
- Datum: 14.07.2012
- Sitzungsbeginn: 11.00 Uhr
- Ort: mumble:Nordrhein-Westfalen/AK Tierschutz
- Versammlungsleiter: Claudia Hagenschulte
- Protokollant: Claudia Hagenschulte
Teilnehmer
anwesende Teilnehmer
Gäste
Themen
Tagesordnung: Aufgrund der beengten Raumsituation haben wir uns im Treppenhaus zusammengefunden (Anmerkung: Arschkalt.....)
Satzung
Vorschlag zur Satzungsergänzung (Übernahme aus der Satzung des AK Kommunalpolitik Bochum)
§ 5 Änderung der Satzung, Gültigkeit
(1) Für eine Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von mindestens Zweidrittel der stimmberechtigten Mitglieder nötig. (2) Diese Satzung ist mit ihrem Inkrafttreten unbefristet gültig. Für ihre Außerkraftsetzung gelten die gleichen Regeln wie für ihre Änderung. Antrag: Übernahme in die Satzung des AK Tierschutz NRW: Dafür: Claudia, Julia, Anja Dagegen: Enthaltung: Antragstatus: einstimmig angenommen
Ergänzung zu §1 Treffen
1.2 Die ordentlichen, regelmäßigen Treffen werden im Wiki und im Protokoll bekanntgegeben. Die Änderung des Termins bedarf einer einfachen Mehrheit. 1.3 Außerordentliche Sitzungen werden durch den AK Sprecher nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens drei AK Mitgliedern mit einer Einladungsfrist von mindestens sieben Tagen anberaumt. Die Durchführung einer außerordentlichen Sitzung setzt zwingend die Anwesenheit des AK Sprechers voraus. Antrag: Übernahme in die Satzung des AK Tierschutz NRW: Dafür:Claudia, Julia , Anja Dagegen: Enthaltung: Antragstatus:einstimmig angenommen
§3 Beschlussordnung
3.1 Der Arbeitskreis ist beschlussfähig ab 3 Mitgliedern. 3.2 Treffen bezüglich der Abstimmungen von Wahlprogramm-, Parteiprogrammanträgen und Beschlüssen zu Positionspapieren, benötigen eine Einladungsfrist von mind. 7 Tagen. Diese Einladungen haben durch den AK Sprecher zu erfolgen. 3.3 Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt. 3.4 Eine 2/3 Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen. 3.5 Wahlprogramm- und Parteiprogrammmodule benötigen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 3.6 Positionspapiere benötigen eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Antrag: Übernahme in die Satzung des AK Tierschutz NRW: Dafür:Claudia, Julia , Anja Dagegen: Enthaltung: Antragstatus:einstimmig angenommen
§4 Mitgliedschaft
4.1 Jeder kann die Mitgliedschaft in diesem Arbeitskreis formlos beantragen. Hierbei wird eine Übereinstimmung mit den Zielen und dem Selbstverständnis des AK vorrausgesetzt. 4.2 Der Arbeitskreis entscheidet mit einfacher Mehrheit auf ihrem nächsten AK-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit. 4.3 Der Eintritt in einen Arbeitskreis wird mit dem nächsten Treffen gültig. 4.4 Jedes Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem AK-Treffen aus diesem Arbeitskreis austreten. 4.5 Dreimaliges aufeinanderfolgendes, unentschuldigtes Fehlen bei AK-Treffen wird als Austritt eines Mitglieds aus dem AK gewertet. 4.6 Sollte einem Mitglied generell eine Teilnahme an den Mumblesitzungen nicht möglich sein, kann auf Antrag des Mitglieds und mit 2/3 Mehrheit eine Ausnahmeregelung zu dem vorangegangenen Punkt getroffen werden. Diese Ausnahmeregelung kann begründet mit 2/3 Mehrheit auch widerrufen werden (z.B. Verstoß gegen §4.1, fehlende aktive Mitarbeit o.ä.) 4.7 Der Austritt aus einem Arbeitskreis wird mit sofortiger Wirkung gültig. Antrag: Übernahme in die Satzung des AK Tierschutz NRW: Dafür:Claudia, Julia , Anja Dagegen: Enthaltung: Antragstatus:einstimmig angenommen
Formulierung eines Grundsatzes
Gemäß unserer Gesetzeslage gelten Tiere als Lebewesen, deren Leben und Wohlbefinden zu schützen sind und denen niemand ohne vernünftigen Grund Schmerz, Leid oder Schaden zufügen darf. In der Realität wird diesen gesetzlichen Vorgaben häufig nicht ausreichend nachgekommen. Tiere werden vielfach noch immer als "Gebrauchsgegenstände" wahrgenommen, ihre Bedürfnisse werden häufig missachtet. Der AK Tierschutz versteht sich als Stimme der Tiere. Unser Anliegen ist es, ihre Situation zu verbessern und da, wo es notwendig ist, stärkere gesetzliche Regelungen zu ihrem Schutz zu erarbeiten. Das Leid von Tieren soll soweit wie möglich reduziert werden. Dort, wo die Nutzung von Tieren für das Gemeinwohl notwendig ist, sollen die Bedingungen so gut wie möglich sein. Auch in der privaten Tierhaltung setzen wir uns für die artgerechte Haltung ein. Keinesfalls dürfen persönlich niedere Interessen über das Recht der Tiere auf körperliche und seelische Unversehrtheit gestellt werden. Dafür:Claudia, Julia , Anja Dagegen: Enthaltung: Antragstatus: einstimmig angenommen
Änderung Mumbletermin =
Die Sitzungen sollen in Zukunft am Sonntag um 20:30 Uhr statt um 19:00 Uhr stattfinden. Dafür:Claudia, Julia , Anja Dagegen: Enthaltung: Antragstatus:einstimmig angenommen
Viehtransporte
Grobe Diskussion über die Dauer und die Bedingungen, unter denen Transporte stattfinden sollten. Im Idealfall sollten die Transporte nicht mehr als max. 8 Stunden dauern - Pausen inklusive. Dies würde auch die von uns gewünschte Stärkung der lokalen Betriebe unterstützen.
Exotenhaltung / Haltung gefährlicher und giftiger Tiere
Vorstellung des Prinzips des modularen Sachkundenachweises, die Tiere werden je nach Haltungsanforderungen und Gefährungspotential in verschiedene Klassen eingeteilt, für den Erwerb dieser Tiere muss / sollte ein entsprechender Sachkundenachweis erfolgen. Die Haltung giftiger Tiere kann bei Entweichen der Tiere erhebliche Folgekosten auslösen => Kobra in Mülheim a.d. Ruhr. Damit in diesem Fall die Kosten nicht an der Allgemeinheit hängen bleiben, wäre es zwingend erforderlich, den Erwerb eines solchen Tieres mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu verknüpfen.
Ende der Sitzung
17:21 Uhr
nächster Termin
was: Arbeitskreis Tierschutz Beginn: 14.07.2012 ab 20:30 Uhr Wo: Mumble
So, das war's. Rechtschreibfehler dürfen gerne berichtigt werden, wenn inhaltlich Essenzielles fehlt, bitte ergänzen. Bei Unklarheiten bitte die Diskussionsseite für Nachfragen nutzen.
Protokoll erstellt von:
Protokoll abgezeichnet von:Claudia Hagenschulte
Julia von der Ahe