NRW:2009-01-17 - Protokoll der LMV 2009.1

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= Protokoll des Landesparteitages des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland =

Inhaltsverzeichnis

Randdaten

  • Datum: 17.01.2009
  • Begin: 11:20
  • Ort: Langer August, Braunschweiger Straße 22, Dortmund
  • Berechtigte Teilnehmer: 19, zum späteren Zeitpunkt 20 Mitglieder
  • Besucher: 2

Wahl des Moderators

  • Richard Klees

Wahl des Protokollanten

  • Holger Furch

Wahlleitung

  • Alexander Oehl

Wahlhelfer

  • Max Schneider

Zwei Kassenprüfer

  • Bernhard Smolarz
  • Arndt Heuvel

Beschluss: Besucherzulassung

  • Einstimmig
  • *Antrag angenommen

Antrag auf Teilnehmerliste

  • Stimmen: 6
  • Gegenstimmen: 7
  • Enthaltungen: 4
  • Antrag abgelehnt


Antrag auf Abstimmung auf Satzungsänderungsanträge, die nicht mit auf die Einladungsliste mitgeführt, innerhalb der letzten 10 Tage

  • Einstimmig
  • *Antrag angenommen

Tätigkeitsbericht des Vorstandes

  • Vorsitzender: Klaus Quintern
    • Aktuelle Situation (Presse, Bundesparteitag, Landesparteitag, Unternehmungen zum Bundestagswahl)
  • Stellvertretender Vorsitzender: Raoul Bönisch
    • Letztes Jahr nach der Wahl vom Vorstand abgetreten
  • Schatzmeister: Ulrich Schumacher
    • Spende an den Landesverband
    • Aktuelle Situation (Einzugsermächtigung, Abgaben an den Bundesvorstand)
  • Politischer Geschäftsführer: Bernd Schwambach
    • Möchte sich zur Wahl zur Verfügung stellen
  • Generalsekretär: Dirk Wendt
    • Aktuelle Situation (Mitgliederverwaltung mit Bundesverband)

Diskussion: Sollen wir die Antrage von ehemaligen Mitgliedern noch berücksichtigen

Satzungsänderungen

=Erläuterungen und Fragen zu den Piratencrews

Abstimmung zur Zulassung der Piratencrews

  • Stimmen: 19
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
    • Antrag angenommen

Antrag 35: Beschluss der Crewordnung

    • Antrag angenommen

Antrag 51: Betrifft NRW / Crewordnung / §9

  • Beantragte Änderungen:
    1. Einfügen eines neuen Absatzes: (5) Die Landesmitgliederversammlung kann durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit eine Crew auflösen.
  • Stimmen: 19
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Antrag 36: Beschluss der Finanzordnung

  • Antrag angenommen

Antrag 52: Betrifft NRW / Finanzordnung / §2

  • Beantragte Änderungen
    1. Einfügen eines neuen Absatzes: (3) Die Buchführung, sowie die Verwaltung von Konten und virtuellen Konten hat möglichst transparent zu erfolgen. Das heißt, dass alle Buchungen, gegebenenfalls anonymisiert, veröffentlicht werden müssen.
  • Stimmen: 18
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 1
  • Antrag angenommen

Antrag 16: Betrifft NRW / §1

  • Beantragte Änderungen
    1. Änderung der Überschrift zu "Name, Zweck, Sitz und Tätigkeitsgebiet"
    2. Änderung Absatz Nr. 1 zu Absatz Nr. 3
    3. Änderung Absatz Nr. 2 zu Absatz Nr. 4
    4. Änderung Absatz Nr. 3 zu Absatz Nr. 5
    5. Änderung Absatz Nr. 4 zu Absatz Nr. 6
    6. Änderung Absatz Nr. 5 zu Absatz Nr. 7
    7. Einfügen eines neuen Absatz 1 und 2: (1) Die Piratenpartei ist eine politische Partei im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und nach dem Gesetz über die politischen Parteien ("Parteiengesetz"). Sie vereint Mitglieder aus allen Schichten und Bereichen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ohne Unterscheidung von Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung sowie körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkung, die ihre politischen Grundsätze an den Grundwerten der freiheitlichen Demokratie ausrichten und gewillt sind, den Aufbau und die Erhaltung des freiheitlichen, sozialen und demokratischen Rechtsstaats durch ihre Mitwirkung zu fördern.

(2) Die Piratenpartei ist eine Partei aus der Mitte der Bürgerinnen und Bürger. Ihre Mitglieder sind verpflichtet, ihre politische Mitwirkung in den Dienst der freiheitlichen, sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie auf der Basis unveräußerlicher Bürger-, Grund- und Menschenrechte zu stellen. Die Piratenpartei steht in ihren Grundwerten für eine unverletzliche Privatsphäre des Einzelnen, für die Freiheit aller, die freiheitliche Demokratie, die Gleichheit aller Menschen, die bürgerliche Selbstbestimmung, die politische Mitbestimmung der Bürger und die soziale Rechtsstaatlichkeit.

  • Stimmen: 2
  • Gegenstimmen: 9
  • Enthaltungen: 8
  • Antrag abgelehnt


Antrag 2: Betrifft NRW / §2 Absatz 4

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut: (4) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei NRW schließt eine Mitgliedschaft in einer anderen (konkurrierenden) nationalen politischen Partei aus. Insbesondere ist eine Mitgliedschaft in einer weiteren politischen Partei ausgeschlossen, wenn deren Grundsätze denen der Piratenpartei zuwider laufen. Entsprechendes gilt für die Mitgliedschaft in ausländischen politischen Parteien.

Die Mitwirkung in einer politischen Organisation, die nicht eine politische Partei nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und nach dem Gesetz über die politischen Parteien ist, ist grundsätzlich möglich, soweit deren Ziele und Grundsätze mit denen der Piratenpartei im Einklang stehen.

  • Stimmen: 1
  • Gegenstimmen: 15
  • Enthaltungen: 3
  • Antrag abgelehnt


Antrag 4: Betrifft NRW / §3 Absatz 4

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um den Passus "und unter Nennung des Ablehnungsgrundes": (4) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung in welcher der Antrag vorliegt. Eine Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss dem/der Bewerber/in schriftlich und unter Nennung des Ablehnungsgrundes mitgeteilt werden.
  • Stimmen: 0
  • Gegenstimmen: 16
  • Enthaltung: 3
  • Antrag abgelehnt


Antrag 5: Betrifft NRW / §4 Absatz 3

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzen des Absatzes im Wortlaut
      • Vorher: (3) Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist unzulässig.
      • Nachher: (3) Ein Pirat kann nur in den Vorstand des Landesverbandes NRW gewählt werden, wenn er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz innerhalb der Grenzen des Bundeslandes NRW hat. Desweiteren kann ein Mitglied nur in den Vorstand desjenigen untergeordneten Gebietsverbandes gewählt werden, in welchem er zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied ist. Eine Ämterkumulation ist unzulässig.
  • Stimmen: 2
  • Gegenstimmen: 12
  • Enthaltungen: 5
  • Antrag abgelehnt

Antrag 6: Betrifft NRW / §4 Absatz 4

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung des Absatzes 4 um den Passus "Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Mitglied durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.
      • (4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.
  • Stimmen: 16
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 3
  • Antrag angenommen

Antrag 7: Betrifft NRW / §4 Absatz 6

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um den Passus "Davon ausgenommen sind Sitzungen der Schiedsgerichte."
      • Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht, an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Gremien teilzunehmen. Davon ausgenommen sind Sitzungen der Schiedsgerichte.
  • Stimmen: 0
  • Gegenstimmen: 18
  • Enthaltungen: 1
  • Antrag abgelehnt

Antrag 19: Betrifft NRW / §4 Absatz 6

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um den Passus "Davon ausgenommen sind Sitzungen der Schiedsgerichte."
      • (6) Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht, an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Gremien teilzunehmen. Davon ausgenommen können Sitzungen der Schiedsgerichte sein, siehe Schiedsgerichtsordnung.
  • Stimmen: 18
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 1
  • Antrag angenommen

Antrag 44: Betrifft NRW / §4 Absatz 6

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzen von "von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Gremien" durch "der Piratenpartei Deutschland"
      • Vorher: (6) Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht, an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Gremien teilzunehmen.
      • Nachher: (6) Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht, an allen Sitzungen der Piratenpartei Deutschland teilzunehmen.
  • Stimmen: 16
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 3
  • Antrag angenommen

Antrag 45: Betrifft NRW / §4 Absatz 7

  • Beantragte Änderungen:
    1. Hinzufügen von "grundsätzlich" zwischen "hat" und "das Recht"
      • Vorher: (7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen.
      • Nachher: (7) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen.
  • Stimmen: 17
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 2
  • Antrag angenommen

Antrag 46: Betrifft NRW / §4 Absatz 7

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzen von "Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen" durch "Piratenpartei Deutschland"
      • Vorher: (7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen.
      • Nachher: (7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Piratenpartei Deutschland in Kenntnis zu setzen.
  • Stimmen: 16
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 3
  • Antrag angenommen

Antrag 20: Betrifft NRW / §4 Absatz 7

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um den Passus "Davon ausgenommen sind Papiere und sonstige Schriftstücke der Schiedsgerichte, wenn diese Informationen zu einem Verfahren enthalten, zu welchem noch keine Entscheidung durch das zuständige Schiedsgericht getroffen wurde."
      • (7) Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen. Davon ausgenommen sind Papiere und sonstige Schriftstücke der Schiedsgerichte, wenn diese Informationen zu einem Verfahren enthalten, zu welchem noch keine Entscheidung durch das zuständige Schiedsgericht getroffen wurde, oder wenn sie als nicht öffentlich klassifiziert wurden.
  • Zurückgezogen

Antrag 8: Betrifft NRW / §4 Absatz 7

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um den Passus "Davon ausgenommen sind Papiere und sonstige Schriftstücke der Schiedsgerichte, wenn diese Informationen zu einem Verfahren enthalten, zu welchem noch keine Entscheidung durch das zuständige Schiedsgericht getroffen wurde."
      • Jeder Pirat hat das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen in Kenntnis zu setzen. Davon ausgenommen sind Papiere und sonstige Schriftstücke der Schiedsgerichte, wenn diese Informationen zu einem Verfahren enthalten, zu welchem noch keine Entscheidung durch das zuständige Schiedsgericht getroffen wurde.
  • Stimmen: 5
  • Gegenstimmen: 5
  • Enthaltungen: 9
  • Antrag abgelehnt

Antrag 21: Betrifft NRW / §4 Absatz 8

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzung des Wortes "der" durch "denen".
      • (8) Jeder Pirat hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen, in der denen er mitarbeitet.
  • Stimmen: 0
  • Gegenstimmen: 9
  • Enthaltungen: 10
  • Antrag abgelehnt

Antrag 47: Betrifft NRW / §4 Absatz 8

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzen von "jeweiligen Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen, in der" durch "Gruppen der Partei, in denen"
      • Vorher: (8) Jeder Pirat hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Arbeitsbereiche, Bezirksgruppen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen, in der er mitarbeitet.
      • Nachher: (8) Jeder Pirat hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Gruppen der Partei, in denen er mitarbeitet.
  • Stimmen: 18
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 1
  • Antrag angenommen

Antrag 17: Betrifft NRW / §5 Absatz 1

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung durch ", den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei"
      • (1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
  • Stimmen: 16
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 3
  • Antrag angenommen

Antrag 18: Betrifft NRW / §5 Absatz 2

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung durch "Ausgeschlossene Mitglieder sind dem Bundesvorstand unter Angabe der Ausschlussgründe zu nennen."
      • (2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht Ausgeschlossene Mitglieder sind dem Bundesvorstand unter Angabe der Ausschlussgründe zu nennen.
  • Stimmen: 0
  • Gegenstimmen: 16
  • Enthaltungen: 3
  • Antrag abgelehnt

Antrag 10: Betrifft NRW / §7

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichung von Listenpunkt 0:
      • Folgende Organe und Gremien besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:

(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)

  • Stimmen: 0
  • Gegenstimmen: 17
  • Enthaltungen: 2
  • Antrag abgelehnt

Antrag 34: Betrifft NRW / §7

  • Beantragte Änderungen:
    1. Umsortierung von Punkt "(4) Landesschiedsgericht" direkt hinter "(2) der Landesvorstand (LVOR)" und anschließendes Umnummerieren von Punkt "(4) Landesschiedsgericht" zu "(3) Landesschiedsgericht" und von "(3) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)" zu "(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)". Desweiteren Streichung von "a) Bis zur Gründung des Schiedsgerichtes des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen ist das Schiedsgericht des Bundes zuständig."
      • Vorher:
        • [...]
        • (2) der Landesvorstand (LVOR)
        • Unter bestimmten Vorraussetzungen [...]:
        • (3) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
        • (4) Landesschiedsgericht
        • a) Bis zur Gründung des Schiedsgerichtes des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen ist das Schiedsgericht des Bundes zuständig.
        • [...]
      • Nachher:
        • [...]
        • (2) der Landesvorstand (LVOR)
        • (3) Landesschiedsgericht
        • Unter bestimmten Vorraussetzungen [...]:
        • (4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
        • [...]
  • Stimmen: 19
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Antrag 37: Betrifft NRW / §7 Absatz 7

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichen dieses Absatzes.
  • Stimmen: 17
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 2
  • Antrag angenommen

Antrag 48: Betrifft NRW / §7 Absatz 6

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichen dieses Absatzes.
  • Stimmen: 16
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 3
  • Antrag angenommen

Antrag 50: Betrifft NRW / §7

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichen von "und Gremien", welches dreimal verwendet wird.
  • Stimmen: 17
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 2
  • Antrag angenommen


Antrag 11: Betrifft NRW / §8 Absatz 3

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzen von "3 bis 5 Wochen" durch "4 Wochen"
      • (3) Die Einberufung der LMV soll 3 bis 5 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
  • Stimmen: 17
  • Gegenstimmen: 0

Enthaltung: 2

  • Antrag angenommen

Antrag 27: Betrifft NRW / §8 Abs. 2b & f

  • Beantragte Änderungen:
    1. In §8 Abs. 2a und 2f sollen die Vorkommen der Worte "RechnungsprüferInnen" und "VertreterInnen" entsprechend durch "Rechnungsprüfer" und "Vertreter" ersetzt werden.
  • Stimmen: 18
  • Gegenstimmen: 0

Enthaltung: 1

  • Antrag angenommen

Antrag 40: Betrifft NRW / §8 Absatz 1

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzen von "die LMV in der Regel einmal im Jahr." durch "eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres."
      • Vorher : (1) Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel einmal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
      • Nachher: (1) Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
  • Stimmen: 17
  • Gegenstimmen: 1
  • Enthaltung: 1
  • Antrag angenommen

Antrag 12: Betrifft NRW / §9

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um einen den folgenden Absatz:

Der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem politischen Geschäftsführer. Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den politischen und organisatorischen Richtlinien der Partei unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Generalsekretär sowie jedes vom Vorstand beauftragte Mitglied, welches seinen Auftrag nachzuweisen hat, haben das Recht, an allen Beratungen nachgeordneter Organe oder Gliederungen der Partei teilzunehmen. Diese Rechte gelten nicht gegenüber Parteischiedsgerichten.

  • Stimmen: 0
  • Gegenstimmen: 17

Enthaltung: 2

  • Antrag abgelehnt

Antrag 13: Betrifft NRW / §9

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um den folgenden Absatz:

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Landesvorstands verteilen Sie wie folgt: a) Vorsitzender Der Vorsitzende des Landesvorstandes repräsentiert allein die Partei nach außen und ist direkt verantwortlich für die Außenwirkung der Partei. Er ist direkter Ansprechpartner für die weiteren Landesverbände sowie für den Bundesverband und verantwortlicher Sprecher des Landesverbandes. Er ist ferner gerichtlicher Vertreter der Landespartei. b) Stellvertretender Vorsitzender Der Stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit und nimmt für die Dauer der Abwesenheit des Vorsitzenden dessen Aufgaben wahr. Dies erstreckt sich auf politische und sonstige Veranstaltungen, Sitzungen und Parteitage. c) Generalsekretär Der Generalsekretär trägt die Verantwortung für die Mitgliederverwaltung und die Kommunikation zwischen Vorstand und den Mitgliedern. Er ist direkter Ansprechpartner für die Mitglieder in allen Fragen, welche die Mitgliedschaft betreffen. Ferner obliegt dem Generalsekretär die zeitnahe Veröffentlichung von Protokollen der Vorstandssitzungen sowie die Verantwortung für die Pflege der elektronischen Informationsmedien der Landespartei. d) Schatzmeister Der Schatzmeister verwaltet alle Bar- und Sachvermögen der Landespartei nach den Regeln ordnungsgemäßer Buchführung. Er kontrolliert alle Ausgaben und Einnahmen der Landespartei und führt entsprechende Nachweise. Der Schatzmeister ist nur gemeinsam mit einer Unterschrift eines weiteren Vorstandsmitgliedes zeichnungsberechtigt. e) Politischer Geschäftsführer Der Politische Geschäftsführer ist direkter Ansprechpartner in allen Fragen der innerparteilichen Organisation. Er ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Auf Beschluss des Vorstandes kann dem Politischen Geschäftsführer die Aufgabe des Pressesprechers übertragen werden. f) Von dieser Satzung abweichende Aufgaben und Verantwortlichkeiten können den Vorstandsmitgliedern auf Beschluss des Vorstandes übertragen werden. Die abweichend übertragenen Aufgaben werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands niedergeschrieben.

  • Stimmen: 0
  • Gegenstimmen: 19
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag abgelehnt

Antrag 22: Betrifft NRW / §9

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um den folgenden Absatz:

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

  • Antrag zurückgezogen

Antrag 23: Betrifft NRW / §9

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um den folgenden Absatz:

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, wenn der Posten des Vorsitzenden oder einer der beiden des Verwaltungsgremiums unbesetzt sind oder wenn der Landesvorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt. In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

  • Stimmen: 16
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 3
  • Antrag angenommen

Antrag 41: Betrifft NRW / §9 Absatz 6

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichen des Absatz.
      • Vorher: (6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse, der Landesparteitage bzw. der Landesgründungsversammlung.
  • Stimmen: 18
  • Gegenstimmen: 0

Enthaltung: 1

  • Antrag angenommen

Antrag 39: Betrifft NRW / §9 Absatz 2

  • Beantragte Änderungen:
    1. Hinzufügen von "mindestens" zwischen "aus" und "5 Piraten". Entfernen von "an". Ersetzen von "stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister und Generalsekretär" durch "2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer von der LMV als Finanzverantwortlicher gewählt wird,"
      • Vorher: (2) Der Vorstand besteht aus 5 Piraten an: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischer Geschäftsführer.
      • Nachher: (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.
  • Stimmen: 17
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 2
  • Antrag angenommen

Antrag 42: Betrifft NRW / §9 Absatz 9

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetzen dieses Absatzes durch "Die Aufgaben des Landesvorstandes sind in der Crewordnung definiert."
      • Vorher: (9) Der Landesvorstand hat insbesondere die Aufgabe:

a) die Arbeit zwischen den Tagungen der Landesmitgliederversammlung zu koordinieren und deren Beschlüsse umzusetzen, b) die Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden zu koordinieren.

  • Nachher: (9) Die Aufgaben des Landesvorstandes sind in der Crewordnung definiert.
  • Stimmen: 17
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 2
  • Antrag angenommen

Antrag 49: Betrifft NRW / §9 Absatz 1

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichen von "und Gremien"
  • Stimmen: 17
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 2
  • Antrag angenommen

Antrag 24: Betrifft NRW / §11 Absatz 1

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichung des Absatzes 1
    2. Einfügen der folgenden Absätze:
      • (1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzungen oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt im Landesverband, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt im Landesverband zu bekleiden, Antrag auf Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.

(2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Landesvorstand vorgeschlagen und in einem Mitglieder-Votum bestätigt/abgelehnt. Jeder Fall, für den nach dieser Satzung der Vorstand des Landesverbandes eine Ordnungsmaßnahme vorschlägt, wird durch den Landesvorstand unter Angabe aller für den jeweiligen Fall relevanten Fakten öffentlich in neutraler Darstellung dokumentiert. Die Veröffentlichung der entsprechenden Dokumentation erfolgt zeitnah, spätestens jedoch 7 Tage nach dem Vorschlag der Ordnungsmaßnahe. Verantwortlich für die Veröffentlichung der Dokumentation ist der Landesvorsitzende. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende/abweichende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Landesvorstandvorstand beim Schiedsgericht der für das Mitglied zuständigen Gliederung, das hierüber entscheidet. Sollte in keiner niederen Gliederung ein Schiedsgericht existieren, ist das Schiedsgericht des Landesverbandes zuständig. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten.

(3)In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand des Landesverbandes oder eines niederen Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.

(4) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung des Landesverbandes NRW beharrlich missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand des Landesverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.

      • Vorher: (1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.
  • Stimmen: 1
  • Gegenstimmen: 10
  • Enthaltungen: 8
  • Antrag abgelehnt

Antrag 25: Betrifft NRW / §12

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ergänzung um einen den folgenden Absatz: (4) Satzungs- und Programmänderungen können nur von Mitgliedern des Landesverband Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.
  • Stimmen: 16
  • Gegenstimmen: 2
  • Enthaltungen: 1
  • Antrag angenommen

Antrag 26: Betrifft NRW / §12

  • Beantragte Änderungen:
    1. Ersetze "ferschriftlich" durch "schriftlich"
  • Stimmen: 19
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Antrag 38: Betrifft NRW / §15 Absatz 1

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichen dieses Absatzes. Hinzufügen der zwei Absätze:

(1) Für die Verteilung der Finanzen innerhalb des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschlands gilt die Finanzordnung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschlands. (2) Die Mitgliedsbeiträge regelt die Finanzordnung des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschlands.

  • Stimmen: 19
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Antrag 43: Betrifft NRW / §16 Absatz 1

  • Beantragte Änderungen:
    1. Streichen von ",Gremien und Gruppen"
      • Vorher: (1) Die Organe, Gruppen und Gremien des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen geben sich nach ihrer Einsetzung eine Geschäftsordnung.
      • Nachher: (1) Die Organe des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen geben sich nach ihrer Einsetzung eine Geschäftsordnung.
  • Stimmen: 18
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 1
  • Antrag angenommen


Entlastung des Vorstandes

Antrag auf Einzelentlastung

  • Angenommen

Entlastung des Vorsitzenden Klaus Quintern

  • Stimmen: 18
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 2
  • Entlastet

Entlastung des Stellvertretender Vorsitzenden Raoul Bönisch

  • Stimmen: 5
  • Gegenstimmen: 1
  • Enthaltungen: 14
  • Entlastet

Entlastung des Schatzmeister Ulrich Schumacher

  • Stimmen: 19
  • Gegenstimmen 0
  • Enthaltungen: 1
  • Entlastet

vEntlastung Bernd Schwambach===

  • Stimmen: 4
  • Gegenstimmen: 7
  • Enthaltungen: 9
  • nicht entlastet

Entlastung Dirk Wendt

  • Stimmen: 16
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 4
  • Entlastet

Vorstandswahl

  • 1. Vorsitzender
    • Kandidaten: Bernhard Smolarz
  • 2. Vorsitzender
    • Kandidaten: Patrick Wolter
  • Politscher Geschäftsführer
    • Kandidaten: Richard Klees, Bernd Schwambach
  • Verwaltungsgremium
    • Kandidaten: Ulrich Schumacher, Arndt Heuvel
  • Richter
    • Kandidaten: Enrico Scichilone, Jacek Margos, Jan Simons, Peter Rademacher, Klaus Quintern,

Antrag 2 Mitglieder für das Verwaltungsgremium

  • Stimmen: 20
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Antrag das Schiedsgericht aus 3 Richtern und 1 Ersatzrichter besteht

  • Stimmen: 20
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Antrag über ein absolutes mehrheitliches Wahlverfahren

  • Stimmen: 18
  • Gegenstimmen: 1
  • Enthaltungen: 1
  • Antrag angenommen


Vorstellung der Kandidaten – 15.30

  • 1.Vorsitzender
    • Bernhard Smolarz
  • 2. Vorsitzender
    • Patrick Wolter
  • Politscher Geschäftsführer
    • Richard Klees
  • Verwaltungsgremium
    • Ulrich Schumacher
    • Arndt Heuvel

Wahlergebnisse

  • 1. Vorsitzender: Bernhard Smolarz
  • 2. Vorsitzender: Patrick Wolter
  • Politischer Geschäftsführer: Richard Klees
  • Generalsekretär: Arndt Heuvel
  • Schatzmeister: Ulrich Schumacher

Antrag auf Mehrheitswahl der Richter

  • Stimmen: 20
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Antrag auf den Wahlablauf, dass 5 Kandidaten aufgestellt werden, 3 Stimmen zur Verfügung stehen und man einer Person nur eine Stimme geben kann

  • Stimmen: 19
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 1

Richter Wahlergebnisse

  1. Enrico Scichilone
  2. Jan Simons
  3. Peter Rademacher

Antrag über Einzugsermächtigung

  • Stimmen: 13
  • Gegenstimmen: 2
  • Enthaltungen: 5
  • Antrag angenommen

Antrag gegen das grundsätzliche Nicht-erstellen von Rechnungen über Mitgliedsbeiträge

  • Stimmen: 20
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Antrag auf Beantragung auf 900,00 Euro der Parteikasse, wobei davon 500,00 Euro zu Wahlzwecken verwendet werden

  • Stimmen: 20
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 0
  • Antrag angenommen

Wahl des Ersatzrichters

  • Kandidaten:
    • Klaus Quintern
    • Jacek Margos

Wahlergebnis des Ersatzrichters

  • Klaus Quintern


Mitgliederfragen

Antrag über die Stundungen an den Bundesverband

  • Stimmen: 19
  • Gegenstimmen: 0
  • Enthaltungen: 1

== Ende: 17:51 ==