NDS:Wolfsburg/Stadtverband/Vorstand/Umlaufbeschlüsse/2014-02-26

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Protokoll zum Umlaufbeschluss

Protokollant

  • Jürgen

Abstimmende Vorstandsmitglieder

  • Jürgen
  • Frank
  • Christian

Vorstandsbeschluss 2014-02-26-01

Beschluss des Vorstandes des Stadtverbandes Wolfsburg vom 26.02.2014 #2014-02-26-01: Anträge auf OM & Strafanzeige beim LaVo stellen
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Text:
Der SV Wolfsburg beantragt beim Landesvorstand, dieser möge Ordnungsmaßnahmen und Strafanzeige gegen ein Parteimitglied stellen, dass dem Landesvorstand unterstellt, zusammen mit der NPD zu agieren. Text der Anträge und Begründung, siehe Anhang.
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Abstimmung per Twitter (DM), Telefon und Pad; Verantwortlich für Umsetzung: Vorsitz.



Antrag 1

Hiermit beantragt der SV Wolfsburg, dass der Vorstand der Piratenpartei Niedersachsen einen Antrag auf Ordnungsmaßnahme mindestens der niedrigsten Stufe beim zuständigen Organ der Piratenpartei Deutschland stellt, gegen: XXX


Antrag 2

Hiermit beantragt der SV Wolfsburg, dass der Vorstand der Piratenpartei Niedersachsen eine Strafanzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB), mindestens aber wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bei den zuständigen Behörden einreicht, gegen: XXX



Begründung beider Anträge

Der Beklagte hat sich am 25. Februar 2014 auf dem Medium für Kurznachrichten, Twitter, wie folgt geäußert: <Eine Unterstellung, Landesvortände würden zusammen mit NPD/CDU/SPD agieren>

Beweis 1: Aussage des Beklagten

Der Beklagte bezieht sich in diesem Zusammenhang offensichtlich auf eine Erklärung folgender Landesverbände der Piratenpartei Deutschland im Rahmen des #Bombergate: Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein. Er beschuldigt diese Landesverbände, gemeinsam mit der NPD zu agieren.

Der Beklagte unterstellt damit dem Landesvorstand der Piratenpartei Niedersachsen, unserer Vertretung im Land Niedersachsen, gemeinsam mit der NDP zu handeln. Dieser Vorwurf ist schwerwiegend und er ist falsch. Es handelt sich eindeutig mindestens um üble Nachrede, eher jedoch um Verleumdung, denn es ist davon auszugehen, dass dem Beklagten bekannt ist, dass der Landesvorstand nicht zusammen mit der NPD agiert (z.B. nicht zusammen mit der NPD gegen Anne Helm demonstriert oder dazu aufruft). Sollte dies dennoch der Fall sein, wäre ein Verfahren gegen diese Landesvorstände einzuleiten, die zusammen mehr als 72% der Piraten vertreten.

Durch diesen Vorwurf kann ein schwerer Schaden für die Partei entstehen. Die Bundespressestelle erhält bereits Anfragen, in wie weit es den Tatsachen entspräche, dass der Beklagte zum Wahlkampf-Team der Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland zur Europawahl 2014, Julia Reda, gehört und dort ggf. auch leitend tätig ist. Die Bundespressestelle antwortet ausweichend (ähnlich, wie das zuvor im Falle Anne Helm geschehen ist).

Beweis 2: Auszug aus Twitter

Nach Zeugenaussagen gehört oder gehörte der Beklagte zum Beraterkreis der Spitzenkandidaten.

Beweis 3: Zeugnis


Der Beklagte hat damit zwei schwerwiegende Vorwürfe zu verantworten:

  1. Üble Nachrede bzw. eher Verleumdung des LaVo, der Vertretung der Piraten des Landesverbands
  2. Er verursacht Schaden, bzw. schweren Schaden, bzw. nimmt diesen billigend in Kauf


Die Organe der Piratenpartei haben lange genug Aussagen wie die hier beanstandete unwidersprochen stehen lassen und damit solchen Aussagen zugestimmt. Widerspricht der Landesverband hier nicht deutlich und schreitet nicht ein, wird sich die Glaubwürdigkeit der Partei und die Glaubwürdigkeit an deren Handlungsfähigkeit und Wehrhaftigkeit gegen Angriffe weiter verschlechtern.