NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse/(3)

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(3) Die Niederschriften über die Sitzungen der in § 19 genannten Ausschüsse sind allen Ratsmitgliedern zuzuleiten. Außerdem erhalten die nach § 21 Abs. 2 berufenen Mitglieder die Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses, dem sie angehören.