Termin
Zeit: Donnerstag 23. September 2010 ab 20 Uhr
Ort: Cup&Cups, Neuer Graben 13, 49074 Osnabrück
vorläufige Tagesordnung
- Akkreditierung
- Eröffnung und Begrüßung Gäste
- Wahl von Versammlungsämtern
- Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung
- Vorstandsberichte und Entlastungen
- Satzungsänderungsanträge
- Wahl eines Wahlkampfkoordinators für die Kommunalwahl 2011
- Sonstige Anträge
- Sonstiges
Anträge
Satzungsänderungen
SÄA 12.1
Begründung:
Neue Regelung, um den Rücktritt von Vorstandsmitglieder besser kompensieren zu können.
Antragsteller: Florian
Änderung:
Original
|
Überarbeitung
|
§ 12 Der Stadtvorstand
- Der Stadtvorstand besteht aus:
- einem Vorsitzenden
- einem stellvertretenden Vorsitzenden
- einem Schatzmeister
- einem bis fünf Beisitzern
- Der Stadtvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlussfähig.
- Der Stadtvorstand vertritt den Stadtverband nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien.
- Der Stadtvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Stadtvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs- Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
- Die Mitglieder des Stadtvorstandes werden von der Hauptversammlung in geheimer Wahl gewählt.
- Ist der Stadtvorstand bei der Tagung der Hauptversammlung länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.
- Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.
- Der Vorstand legt zur Hauptversammlung einen Tätigkeitsbericht in Textform vor. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.
- Die Führung der Stadtgeschäftsstelle wird durch den Stadtvorstand beauftragt und beaufsichtigt.
- Tritt der gesamte Stadtvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis eine von ihm einberufene außerordentliche Hauptversammlung schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Stadtvorstand gewählt hat.
|
§ 12 Der Stadtvorstand
- Der Stadtvorstand besteht aus:
- einem Vorsitzenden
- einem stellvertretenden Vorsitzenden
- einem Schatzmeister
- einem bis fünf Beisitzern
- Der Stadtvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlussfähig.
- Der Stadtvorstand vertritt den Stadtverband nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien.
- Der Stadtvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Stadtvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs- Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
- Die Mitglieder des Stadtvorstandes werden von der Hauptversammlung in geheimer Wahl gewählt.
- Ist der Stadtvorstand bei der Tagung der Hauptversammlung länger als 11 Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.
- Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.
- Der Vorstand legt zur Hauptversammlung einen Tätigkeitsbericht in Textform vor. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.
- Die Führung der Stadtgeschäftsstelle wird durch den Stadtvorstand beauftragt und beaufsichtigt.
- Tritt der gesamte Stadtvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis eine von ihm einberufene außerordentliche Hauptversammlung schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Stadtvorstand gewählt hat.
- Treten mindestens 30% der gewählten Vorstandsmitglieder zurück, muss der verbleibende Vorstand schnellstmöglich eine reguläre Hauptversammlung einberufen, damit ein neuer Vorstand gewählt werden kann.
|
SÄA 17.1
Begründung:
Die Zeichnungsbefugnis des Schatzmeisters soll für elektronische Geschäftsvorfälle erweitert werden, um Fälle wie Onlinebanking oder auch Onlinebestellungen abzudecken.
Antragsteller: Kevin
Änderung:
Original
|
Überarbeitung
|
§ 17 Finanzordnung
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Kassenführung, Buchführung und Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos nach den Regeln der ordentlichen Buchführung (die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zumachen).
- Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen zeichnungsberechtigt.
- Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.
- Auf jeder Hauptversammlung werden ein Kassenprüfer und ein Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl auf der nächsten Hauptversammlung.
|
§ 17 Finanzordnung
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Kassenführung, Buchführung und Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos nach den Regeln der ordentlichen Buchführung (die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zumachen).
- Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen zeichnungsberechtigt.Für die elektronische Abwicklung von Geschäftsvorfällen kann die Zeichnungsbefugnis durch den Schatzmeister allein wahrgenommen werden.
- Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.
- Auf jeder Hauptversammlung werden ein Kassenprüfer und ein Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl auf der nächsten Hauptversammlung.
|
SÄA 17.2
Begründung:
Bestärkung des Schatzmeisters in seiner Position.
Ich finde das der Schatzmeister in einem gewissen Rahmen eigenverantwortlich entscheiden kann und soll, dafür ist er ja schließlich auch gewählt worden.
Antragsteller: Etti
Änderung:
Original
|
Überarbeitung
|
§ 17 Finanzordnung
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Kassenführung, Buchführung und Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos nach den Regeln der ordentlichen Buchführung (die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zumachen).
- Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen zeichnungsberechtigt.
- Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.
- Auf jeder Hauptversammlung werden ein Kassenprüfer und ein Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl auf der nächsten Hauptversammlung.
|
§ 17 Finanzordnung
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Kassenführung, Buchführung und Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos nach den Regeln der ordentlichen Buchführung (die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zumachen).
- Der Schatzmeister ist für Beträge bis zu 50 Euro allein zeichnungsberechtigt. Höhere Beträge benötigen die mehrheitliche Zustimmung des Vorstands durch eine Vorstandsitzung.
- Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.
- Auf jeder Hauptversammlung werden ein Kassenprüfer und ein Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl auf der nächsten Hauptversammlung.
|
Sonstige Anträge
Sonstiger Antrag 01 - Angebot zur Fusionierung mit dem Landkreisverband
Antragsteller: Kevin
Die Hauptversammlung möge mit einfacher Mehrheit folgendes beschließen:
Falls der Kreisverband Osnabrück innerhalb von 6 Monaten einen entsprechenden Beschluß faßt, dann wird der Vorstand beauftragt, eine Urabstimmung nach §16 Satzung Stadtverband und §10 (5) Landessatzung durchzuführen. Die von ihr durch 2/3-Mehrheit zu beschließende Auflösung/Fusionierung des Stadtverbands wird an die Bedingung geknüpft, daß auch der Kreisverband für die Auflösung/Fusionierung stimmt, und daß mit der Auflösung gleichzeitig als Rechtsnachfolger ein gemeinsamer Regionalverband für Landkreis und Stadt Osnabrück gegründet wird. Bei der Urabstimmung soll der Stimmzettel eine Begründung enthalten.
Begründung:
- Die Fusionierung war zum Zeitpunkt der Gründung der beiden Kreisverbände ohnehin geplant.
- Doppelte Strukturen zu pflegen kostet übermäßig Verwaltungsaufwand. Auf den jetzigen zusätzlichen Koordinierungsaufwand unter den Verbänden kann verzichtet werden.
- gemeinsames Eigentum, gemeinsame Kasse, gemeinsames Konto: kein Auseinanderrechnen gemeinsam finanzierter Aktivitäten
- Es gibt keinen Grund, in getrennten Kategorien "wir" und "Ihr" zu spechen, denken, und handeln. Wir haben dieselben Ziele.
- Durch die breitere Basis erhält der politische Diskurs mehr Vielfalt.
- Name und Logos "Piratenpartei Osnabrück" können problemloser verwendet werden.
- Weitere Argumentation: http://os.piratenpad.de/Fusion
Sonstiges