NDS:Nordost/Kreismitgliederversammlung 2013/satzung
Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag zu §13 von Robert
Antragsteller: Robert
Thematik
Das Amt des Schatzmeisters kann bei einem Ausfall bis zur Wahl eines neuen Schatzmeisters nur schwer übernommen werden.
Änderung
Hinzufügen in der Satzung §13 Abs. 1 zwischen "einem Schatzmeister" und "bis zu 5 Beisitzer" die Zeile "bis zu einem stellvertretenden Schatzmeister"
Vorschlag von Frithjof
§ 13 Abs. 1 wird wie folgt neu gefaßt:
1. Der Kreisvorstand besteht aus:
- einem Vorsitzenden - einem stellvertretenden Vorsitzenden - einem Schatzmeister - bis zu fünf Beisitzern
Optional kann ein stellvertretender Schatzmeister gewählt werden. Der Vorstand besteht aus maximal acht Personen.