NDS:Nienburg/Kreismitgliederversammlung 2014/SA01

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SA01: Vorstandswahlen nur alle zwei Jahre

Antragsteller: Bernd Dreyer

Konkurriert mit: -

Thematik

mündlich vorgetragen

Änderung

Die Wahl eines neuen Vorstandes muss fortan nur noch alle zwei Jahre stattfinden. Im Falle eines Rücktritts einzelner Vorstandsmitglieder können diese Ämter auf ordentlichen oder außerordentlichen Kreismitgliederversammlungen neugewählt werden.

Begründung

mündlich vorgetragen


Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung


§ 13 Der Kreisvorstand

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5. Die Mitglieder des Kreisvorstands werden von der Kreismitgliederversammlung und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit bis zur folgenden Kreismitgliederversammlung gewählt.

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§ 13 Der Kreisvorstand

...

5. Die Mitglieder des Kreisvorstands werden von der Kreismitgliederversammlung und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für zwei Jahre gewählt. Im Falle eines Rücktritts einzelner Vorstandsmitglieder können für diese Ämter auf ordentlichen oder außerordentlichen Kreismitgliederversammlungen Mitglieder nachgewählt werden. Sind laut Absatz 1 noch weitere Ämter zu vergeben und bei einer Nachwahl nicht voll ausgeschöpft, können auch innerhalb der Zwei-Jahres-Periode weitere Mitglieder gewählt werden. Deren Vorstandsamt endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.

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