NDS:Mitgliederversammlungen/2019.1b/SAe Antraege

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Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Satzungsänderungsanträgen (SÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 10.10.2019 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 17.10.2019 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.


oder,

wenn ihr den exquisiten Service der NDS AG Satzung nutzen wollt, schickt ihr euren Antrag an deren Mailingliste, dann überprüfen die den Antrag für euch und helfen bei der Wiki-Formatierung. Und wenn ihr lieb fragt, pflegen die ihn vielleicht auch ins Wiki ein, so sie den Zeit haben.

AG Satzung

==

Bitte verwendet die Vorlage der AG Satzung, sowohl wenn ihr die Anträge über die AG Satzung oder selbst direkt einreicht und hier unten eintragt.

==

Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind.

Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!


Satzungsänderungsantrag zu §'12345 Ich mach mir die Welt' von 'Max Mustermann'

Antragsteller: Max Mustermann
Ticket:

Thematik

  • Anpassung an Bundessatzung

Änderung

  • § 12345 Ich mach mir die Welt, Anpassung an Bundessatzung:

Gegenargumente


ORIGINAL Überarbeitung

§ 12345 Ich mach mir die Welt

  1. "Wir lieben Lebensmittel"

§ 12345 Ich mach mir die Welt

  1. "Wir lieben Lebensmittel insbesondere das Obst "

Begründung

  • Obst ist gesund, das sollte hervorgehoben werden.

Ergebnis


Satzungsänderungsantrag zu § 12 Die Landesmitgliederversammlung

Antragsteller: Ullrich Slusarczyk
Ticket: 53777

Thematik

  • Vertrauenspiraten verankern

Änderung

  • § 12 Die Landesmitgliederversammlung:

Gegenargumente


ORIGINAL Überarbeitung

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung

Nach Punkt 5 und vor Punkt 6 wird hinzgefügt:

Jede Landesmitgliederversammlung kann auch Vertrauenspiraten in freier Anzahl wählen. Wenigstens zwei sollten stets vorhanden sein. Vertrauenspiraten stehen anderen Piraten als Ansprechpartner bei Problemen, die nicht öffentlich angesprochen werden wollen (z. B. Diskriminierung jeglicher Art, Probleme mit Vorständen/Mitpiraten, Mobbing, Belästigung, etc.) zur Verfügung. Gleichzeitig sollen sie Ansprechpartner und Sprachrohr für Schüchterne sein.

Begründung

  • Wenn man sich die Wiki ansieht, sieht man, dass viele Länder gar keine Vertrauenspiraten haben. Das finde ich per se schon schlecht. Deswegen mein Vorschlag, dass in die Satzung aufgenommen wird, dass mindestens ein Vertrauenspirat + eine Vertretung jeweils bei den Vorstandswahlen gewählt werden muss. So soll sichergestellt werden, dass diese Position auch immer besetzt ist. Zusätzlich Aufgabe: Der Fall Giles Bordelais hat gezeigt, dass auch die Piratenpartei nicht vor "Sexueller Belästigung" gefeit ist. Nach den Angriffen bei Twitter, habe ich mich bei anderen Parteien umgesehen und festgestellt, das keine Partei eine Ansprechstelle oder ähnliches für solche Fälle hat. Zwar gibt es bei einigen Fraktionen sowas, aber nicht bei Partei, zumindest nicht für mich sichtbar. Ich würde daher gerne das Aufgabengebiet des Vertrauenspiraten um dieses Thema grundsätzlich erweitern und dies auch öffentlich kundtun um so auch ein Alleinstellungsmerkmal zu haben.

Ergebnis

  • angenommen

Satzungsänderungsantrag zu § 14 Der Landesvorstand

Antragsteller: Der Landesvorstand
Ticket: 53776

Thematik

  • Erweiterung des Vorstands

Änderung

  • § 14 Der Landesvorstand:

Gegenargumente


ORIGINAL Überarbeitung


§ 14 Der Landesvorstand

  1. ...
  2. ...
  3. ...

§ § 14 Der Landesvorstand

  1. ...
  2. ...
  3. ...

Dieser Paragraph wird um folgenden Punkt ergänzt:

Werden bei der Neuwahl des Vorstands alle acht zur Verfügung stehenden Positionen besetzt und hat die Landesmitgliederversammlung zuvor optionale Ämter beschlossen, die nicht besetzt wurden, wird auf den zur selben Amtszeit gehörenden folgenden Landesmitgliederversammlungen die entsprechende Position erneut zur Wahl gestellt. Dann gewählte Positionen erweitern den Landesvorstand um jeweils eine Person über die in §14(1) benannte Zahl von acht Mitgliedern.

Begründung

  • Bei der letzten LMV wurde gewünscht, einen 2. Stellv. Vorsitzenden zu wählen. Gewählt wurde niemand, jedoch wurden die insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze besetzt. Es ist also nur recht und billig, wenn das Votum der den Landesvorstand begründenden Versammlung in der Folge dahingehend akzeptiert werden kann, dass im Falle einer Nachwahl der Landesvorstand entsprechend personell erweitert wird.

Ergebnis

  • zurückgezogen