NDS:Mitgliederversammlungen/2017.1/Beschluesse

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Landesmitgliederversammlung 2017.1 der Piratenpartei Niedersachsen


WP 000 - Änderungsantrag zu WP072 aus 2016.2

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #000: Änderungsantrag zu WP072 aus 2016.2
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

Änderungsantrag zu http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.2/PP_Antraege#WP_072_-_Leitantrag_zum_Wahlprogramm_der_Piratenpartei_Niedersachsen_zur_Landtagswahl_2018

Die Piratenpartei Niedersachsen steht für eine freiheitliche demokratische Gesellschaftsordnung. Diese Gesellschaftsordnung ist in der momentanen politischen Situation zunehmend in Gefahr. Forderungen nach Überwachung, Ausgrenzung, Abschiebung und Trennung erzeugen ein Klima von Angst und Zorn. Miteinander, Zusammenhalt und die persönliche Entfaltungsfreiheit jedes einzelnen Menschen werden zunehmend in Frage gestellt.

Die Piratenpartei Niedersachsen geht mit noch zu beschließenden prioisierten Leitlinien in den Landtagswahlkampf 2018. Das bisher beschlossene Programm bleibt weiter im Wahlkampfprogramm vorhanden. Es wird ggf. ergänzt um weitere Beschlussfassungen.

Vor diesem Hintergrund konzentriert sich die Piratenpartei Niedersachsen bei der Erstellung des Wahlprogramms ihrer Leitlinien auf die zentralen Fragen des Umgangs innerhalb der Gesellschaft und der Politik. Sie gibt damit ihren Abgeordneten einen Leitfaden für politisches Handeln in die Hand, der über fachliche Detailfragen hinausreicht.

Das Wahlprogramm wird Die Leitlinien werden in einem Prozess bis zum Sommer 2017 im Landesverband Niedersachsen erarbeitet. Der Landesvorstand setzt einen organisatorischen Rahmen. Er stellt die technischen Kommunikationsmittel des Landesverbandes zur Verfügung. Insbesondere richtet er einen Abschluss-Workshop im Rahmen einer Landesmitgliederversammlung aus. Das Resultat dieses Workshops ist Wahlprogramm der Piratenpartei Niedersachsen zur Landtagswahl 2018.

Die Piratenpartei Niedersachsen verzichtet mit diesem Antrag zum aktuellen Zeitpunkt auf eine weitergehende Festlegung des Wahlprogrammes. Es werden auf der aktuellen Mitgliederversammlung keine weiteren Programmanträge abgestimmt. Die Zeit wird stattdessen für den ersten Workshop für das Wahlprogramm genutzt.

==Begründung:==

Die Piratenpartei ist mit dem Credo entstanden, nur aufgrund von mehrheitlichen Beschlusslagen öffentliche Aussagen zu treffen. Oft genug ist dies ohnehin schon nur in Auslegung von Beschlüssen möglich. Wir sollten uns deshalb nicht die Möglichkeit verbauen, auf gefasste Beschlusslagen zu Detailfragen nicht mehr antworten zu können, weil beispielsweise unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten einer Grundhaltung möglich sind.

Als Beispiel dafür soll der Beschluss "Der Wolf gehört zu Deutschland - Und damit auch zu Niedersachsen" (1) dienen. Als der Nachhaltigkeit verbundene Partei gibt es zwei Seiten der Causa Wolf. Einerseits gehört sein Wiedereinzug nach Niedersachsen zu den Erfolgen einer nachhaltigen Umweltpolitik. Andererseits machen einzelne Exemplare Probleme in der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feld und Heide, insbeondere bei Schäfern. Hätten wir keinen Beschluss zu dieser Thematik, in dem wir uns für einen naturverträglichen Umgang mit dem Wolf einsetzen, könnten wir aufgrund des aufkommenden Zielkonfliktes keine Aussagen treffen.

Detailaussagen, insbesondere auch im Kernthemenbereich Datenschutz und Digitalisierung, schärfen zudem das Profil der Partei in Sachen Digitalkompetenz. So wie auch andere Detailaussagen zeigen, dass wir eben nicht "nur" Kompetenzen in diesem Bereich haben.

Insofern ist es zwar sinnvoll, sich im Wahlkampf auf bestimmte Themen zu konzentrieren. Genauso sollten wir aber auch das bisher sehr detailierte Programm beibehalten, um Wahlprüfsteine und andere Detailfragen beantworten zu können.

Abgesehen davon ist es nicht unüblich, dass sich insbesondere Medien und NGOs Informationen über die programmatischen Inhalte einer Partei nicht von der Partei, sondern aus deren Veröffentlichungen im Wahlprogramm suchen. Ein Beispiel dafür ist der gerade in Schleswig-Holstein laufende Wahlkampf und die Berichterstattung des NDR über die Inhalte der Parteien zu einer Vielzahl von Themen (2), ein anderes die Haltung der Parteien zum Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen von Mehr Demokratie e.V. Sehr schön dort die Feststellung, dass FDP und CDU wohl keinen Änderungsbedarf sehen, weil sie nichts dazu im Programm haben.(3)

Dass das Ergebnis eines Workshops auch nicht mit bisherigem Beschluss darüber, dass es automatisch das Wahlprogramm sein kann, dürfte klar sein. Hier hätte es ohnehin noch eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung bedurft, die den dann konkreten Inhalt kennt.

Der letzte Absatz wurde gestrichen, weil er sich konkret auf den Zeitpunkt der Stellung des Leitantrags bezog und jetzt überholt ist.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_058_-_Der_Wolf_geh.C3.B6rt_zu_Deutschland_-_und_somit_auch_zu_Niedersachsen
(2) http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/landtagswahl_2017/Programme-der-Parteien-Wer-will-was,wahlprogramme130.html
(3) https://nrw.mehr-demokratie.de/parteien-zur-wahl.html

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Ergebnis: angenommen
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WP 001a - Änderungsantrag zu LTW-Programm 1 - Aufhebung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.05.2017 #001a: Antrag auf Aufhebung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Aufhebung von Beschlusslagen

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen aufzuheben:

057, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_057, Thomas Sokolowski

Begründung:
Mit der Neufassung des § 1626a BGB (1) ist der Antragsinhalt erfüllt.

(1) https://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html


307, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_307, Thomas Ganskow

Begründung:
Mit Änderung des Artikel 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (1) ist der Antragsinhalt erfüllt. Dies bestätigt die Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage in Ds 17/114 vom 22.04.2013 (2)

Die im Antrag geforderte Unterstützung ergibt sich aus (3)

(1) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800951.pdf
(2) http://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBLANGFL&search=WP=17%20AND%20DART=D%20AND%20DNR=114 Verliktes PDF zur Antwort unten
(3) http://www.ngs-mbh.de/bin/pdfs/Vortrag_281113_Vogel-Cairenius_(Arbeitshilfe).pdf


WP019, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_019_-_Versammlungsgesetz_.28NVersG.29_liberalisieren Modul 2, Thomas Ganskow

Mit Neufassung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes am 05.04.17 ist die Bannmeilenregelung vor dem Niedersächsischen Landtag im Sinne des Antrags aufgehoben. (1)

(1) Drucksache 17/6233 des Niedersächsischen Landtags

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Ergebnis: angenommen
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WP 001b - Änderungsanträge zum LTW-Programm 2 - Erweiterung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #001b: Änderungsanträge zum LTW-Programm 1 - Erweiterung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen zu erweitern:

204, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_204, Katta

Einleitung:
Drohnen und Minicopter zur Luftüberwachung
... Die PIRATEN Niedersachsen stehen den uneingeschränkten Einsätzen dieser Flugobjekte kritisch gegenüber, da sich hier umfassende Datenschutz- und Bürgerrechtsfragen ergeben. Bisher sind die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung und zum Einsatz, insbesondere hier in Niedersachsen, nicht klar definiert. Das wollen wir ändern.

Modul 3:
Drohnen zur wissenschaftlichen Nutzung
Die günstigen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten von Drohnen machen diese Technik auch für die Nutzung in Landwirtschaft, Wissenschaft und Forschung immer attraktiver...

Modul 4:
Drohnen bei privater Nutzung
Im privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter. Durch den Einsatz einer Kamera werden diese aber schnell zu einem Riskio für den Datenschutz. Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für eine Stärkung der informationellen Selbstbestimmung ein, und lehnen einen unregulierten Einsatz von mit Kameras bestückten Drohnen ab. Hier wollen wir für eine größere Sensibilisierung und Aufklärung innerhalb der Bevölkerung sorgen und auf Einhaltung der entsprechenden Regelung dringen.

Modul 5:
Weitere Unmanned Air Vehicle (UAV)
... Hierfür werden wir uns über eine Bundesratsinitiative einsetzen.

Begründung:
Einleitung: Mit der bundesrechtlichen Drohnenverordnung (1) ergibt sich keine Notwendigkeit mehr auf niedersächsische Regelungen hinzuarbeiten.

Modul 3: Die Landwirtschft hatten wir nicht explizit erwähnt, sie stellt jedoch mittlerweile einen immer stärker zunehmenden Einsatzort dar und sollte deshalb benannt werden. (2)

Modul 4: Auch hier ist wieder auf die Regelungen der Drohnen-Verordnung abzustellen. Wobei man den Passus auch gleich streichen könnte. Denn gerade für den privaten Drohnenbetrieb ist dort vieles geregelt. Die Zuständigkeit für eine Aufstiegserlaubnis ergibt sich aus § 16, Abs. 1, Satz 7 der Luftverkehrs-Ordnung (3), die Erteilung der Erlaubnis liegt bei den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden.

Modul 5: Das Thema von bewaffnetem Einsatz und Grenzsicherung ist nun wirklich keine Landesaufgabe, solange es nicht um die Grenze zu den Niederlanden geht. Deshalb bleibt nur eine Bundesratsinitiative, will man diesen Inhalt nicht aufgeben.

(1) http://www.drohnen-journal.de/drohnenverordnung-ab-heute-gelten-neue-regeln-fuer-drohnen-1008
(2) https://www.welt.de/wirtschaft/article161446529/Warum-bald-smarte-Drohnen-ueber-die-Aecker-schweben.html
(3) https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Flugmodelle%20%7C%20%22Drohnen%22/BMVI_Kurzinfo.pdf


113, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_113 , Ylva Meyer

Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit lehnen wir ab und setzen uns statt dessen für einen Ausbau der Mittel der Niedersächsischen Landesjugendarbeit ein. Dabei sollen wenigstens Rückgänge der Vergangenheit und die Inflationsrate ausgeglichen werden. Die Förderung der Kinder- und Jugenderholung soll wieder aufgenommen, die Zuschüsse für die bauliche Unterhaltung von Bildungsstätten wieder wenigstens auf das Maß von 2004 erhöht werden. Denn Jugendarbeit ist ein wichtiges Element der Gesellschaft und sorgt für geringere Ausgaben in der Zukunft. Wir setzen uns für den Erhalt und die Unterstützung aller Jugendhäuser sowie Vereine, die Jugendarbeit betreiben, ein, da diese wichtige gesellschaftliche Begegnungsstätten sind. Die Förderung kulturellen Austausches durch Sport- und Musikvereine sowie Jugendhäuser minimiert sprachliche und kulturelle Barrieren und erleichtert das Zusammenleben. Zur Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen setzen wir uns darüber hinaus für den Erhalt und Ausbau kostenfreier Büchereien ein.

Begründung:
In Kontakt stehend mit dem Landesjugendring Niedersachsen e.V. (1) zitiere ich wie folgt aus einer Mail dessen Geschäftsführers Björn Bertram vom 04.08.16:

"Für die Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit durch das Land ist festzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Bildungsmaßnahmen seit 1992 zwar etwas angestiegen sind, dadurch aber die Inflation nicht ausgeglichen werden konnten, so dass es einen „Kaufkraftverlust“ bei der Förderung von Bildungsmaßnahmen (z.B. Juleica-Ausbildungen, Seminare der pol. oder kult. Bildung) gegeben hat.

Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (Ferienfreizeiten etc.) werden seit 2004 nicht mehr durch das Land gefördert, der Zuschuss für die bauliche Unterhaltung von verbandlich wirkenden Bildungsstätten wurde damals reduziert."

(1) http://www.ljr.de/


023, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_023_-_Widerspruchsverfahren_gegen_Verwaltungsakte Thomas Ganskow

Einfaches Recht für alle! Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die verbindliche Wiedereinführung der Möglichkeit ein, gegen die meisten Entscheidungen der Behörden (Verwaltungsakte) Widerspruch einzulegen zu können.

Begründung:
Mit der Änderung des § 80 Nds. Justizgesetz können Verwaltungsakte lediglich "mit der Anordnung versehen werden, dass abweichend von Absatz 1 vor der Erhebung der Anfechtungsklage die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen sind." (1)

Das heißt nichts anderes, als dass es nun in der Entscheidung der einen Bescheid erlassenden Behörde liegt, ob sie sich mit den Einsprüchen der Empfänger beschäftigen möchte oder nicht. Noch lange ist damit nicht sichergestellt, dass in solchen Fällen eine Widerspruchsmöglichkeit besteht.

Details, wichtig sie darzustellen. Als Zeichen dafür, von der Materie Ahnung zu haben.

(1) Drucksache 17/5422 vom 22.03.2016, beschlossen am 2.3.2017


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Ergebnis: angenommen
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WP 001c - Änderungsanträge zum LTW-Programm 3 - Überführung in ein Positionspapier

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2016 #001c: Überführung in ein Positionspapier
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen in ein Positionspapier zu überführen:

147, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_147, Thomas Sokolowski

Begründung:
Beschluss kann in ein Positionspapier überführt werden, da es aktuell (allerdings schon seit April 2015) nur noch darum geht, ob die Forderung mittels Bundes- oder Landesgesetz realisiert wird. http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/?navigation_id=2147&article_id=132367&_psmand=10 Und ganz verzichten sollten wir auf diese Position nicht. Wer weiß, was dabei rauskommt, wenn der Landesgesetzgeber doch wieder nur herumpfuscht.


157, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_157, Thomas Sokolowski

Begründung:
Folgende Antwort erhielt ich am 5.12.16 vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hinsichtlich der Frage zur aktuellen und zukünftigen Förderung von Mehrgenerationenhäusern:

„Unter http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/jugend--und-familienministerkonferenz-133828.html wird die Fördersituation für Mehrgenerationenhäuser bis Ende 2015 dargestellt.
1) Wie verhält es sich aktuell damit?
Das Land Niedersachsen fördert Mehrgenerationenhäuser nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern vom 25.03.2014 mit bis zu 5.000 € pro Jahr und Mehrgenerationenhaus. Die Richtlinie läuft zum 31.12.2016 aus.

2) Wie sieht die Förderung zukünftig aus? Und sollte die Förderung eingestellt sein: Was sind die Gründe dafür?
Es ist vorgesehen, auch künftig die niedersächsischen Mehrgenerationenhäuser mit einer Landeszuwendung von bis zu 5.000 € pro Jahr zu fördern. Die entsprechende Förderrichtlinie befindet sich zzt. noch in der Aufstellung.
Das in der Presseinformation angesprochene Aktionsprogramm II des Bundes wurde bis Ende 2016 verlängert. Darüber hinaus sieht der Bund eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern nach dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser ab 2017 vor."

Dieses letztgenannte Förderung ist mit Mitteilung vom 27.02.17 bestätigt. (1)

Die im Ursprungsantragstext aufgeführte, nicht weiter spezifizierte Forderung nach einer Förderung von generationsübergreifenden Wohnmodellen ist somit nicht mehr notwendig. Denn die Förderung erfolgt ohnehin analog zur allgemeinen Wohnungsbauförderung. (2)

Für ein Vorkaufsrecht von Mietern bzw. Mietergemeinschaften brauchen wir uns auch nicht mehr einzusetzen. Dass Mietern ein prinzipielles Vorkaufsrecht für ihre Wohnungen zusteht, findet sich im Gesetz. Bei frei finanzierten, also privaten, Wohnungen steht das in § 577 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bei öffentlich geförderten Objekten in § 2b Wohnungsbindungsgesetz. (3)

Jetzt könnte man diesen Inhalt eigentlich komplett löschen. Halte ich aber nicht für sinnvoll. Wer weiß, was eine kommende Regierung sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene für Präferenzen hat? Insofern ist es als Positionspapier für den Fall der Fälle geeignet, dass sich hinsichtlich der Gesetzeslage eine Verschlechterung des derzeitigen Zustands ergibt. Dafür sind Positionspapapiere gut zu brauchen.

(1) http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/bundesprogramm-mehrgenerationenhaus-151500.html
(2) http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/wohnraumfoerderung/wohnraumfoerderung-in-niedersachsen-14207.html
(3) https://www.welt.de/finanzen/geldanlage/article136760241/Diese-Tricks-bringen-Mieter-um-ihre-grosse-Chance.html


230, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_230, Gilbert Oltmans

Begründung:
Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist im Fluss (1). Zwar ist nicht klar, was dabei herauskommt, aber es hört sich an, wie das im Programm befindliche. Daher sollte es bis auf weiteres als Positionspapier erhalten bleiben. Denn für solche Flälle sind Positionspapiere auch brauchbar.

(1) https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/laender-wollen-mit-grunderwerbsteuer-reform-tricksereien-stoppen_168_375288.html


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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001d - Änderungsanträge zum LTW-Programm 4 - Überführung in das Grundsatzprogramm

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #001d: Überführung in das Grundsatzprogramm
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen in das Grundsatzprogramm zu überführen:

320, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_320, Jürgen Stembke

Begründung:
Wie unter den Anmerkungen nachzulesen, hält unser energiepolitischer Themenbeauftraggter den Inhalt für ein Wahlprogramm ungeeignet. Dem schließe ich mich an, es geht um die grundsätzliche Ausrichtung. Daher ist eine Überführung in das Grundsatzprogramm, das noch keinen Punkt zur Energiepolitik enthält, sinnvoll.


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Ergebnis: angenommen
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WP 001e - Änderungsanträge zum LTW-Programm 5 - Aktuallisierung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7..2017 #001e: Änderungsanträge zum LTW-Programm 5 - Aktuallisierung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgende bislang enthaltene Elemente des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen abzuändern:

004, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.1/PP_Antraege#WP_004_-_Demokratie_1-_Faire_Mitbestimmung_in_Niedersachsen_ausbauen, Thomas Ganskow

Der Antragstext ist wie folgt zu ändern:

Mitentscheiden ist Mitbestimmen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass den die kommunalen Parlamente in Niedersachsen ermöglicht wird, Bürgerentscheide anzustoßen. ein so genanntes Ratsreferendum zu jeglichen Themen durchführen können. Denn momentan besteht diese Möglichkeit nur, wenn innerhalb von zwei Jahren ein Bürgerentscheid aufgehoben werden soll.

Begründung:
Das Recht, per Ratsbeschluss ein Referendum anzustoßen, existiert tatsächlich. Aber nur eingeschränkt für den Fall, dass der Rat einen Bürgerentscheid innerhalb der Sperrfrist von zwei Jahren aufheben will. (1) Hier empfiehlt sich somit eine Spezifikation der Aussage.

(1) https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-06-16_BB-Bericht2016.pdf S. 12


099, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_099, Miles Möller

Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Die Piratenpartei Niedersachsen möchte den Bürgern Wege ermöglichen, an der Diskussion zur Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehörten auch, öffentliche Petitionen zu diskutieren, wie es die über ein beim ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) möglich ist. zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. So ist es nicht nur Bürgern einfacher ihre Anliegen vorzubringen, sondern sie können sich auch besser über Petitionen anderer zu informieren. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.

Begründung:
Mit der Entschließung Drucksache 17/77 vom 09.04.2013, beschlossen am 23.11.2016 in der Drucksache 17/6884 (1), hat der Landtag eine Anzahl an Änderungen am Petitionsrecht vorgenommen. Mit den Punkten 2 (Anhörungsrecht für Petenten) und 7 (Online-Portal zur Mitzeichnung online möglich) sind die Beschlussinhalte erfüllt. Lediglich der Punkt eines mit öffentlichen Petitionen zur Mitzeichnung verbundenen Diskussionsforums ist als Prüfung an den Präsidenten des Landtages zu Beginn der nächsten Wahlperiode formuliert. Hier bietet sich an, weiterhin auf diese Position zu bestehen. Ersatzweise ist der Inhalt komplett ind der zu ändernden Form in ein Positionspapier zu überführen.

(1) http://landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_17_7500/6501-7000/17-6897.pdf


244, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_244, Alan Winkleman

Geschäftsbanken sind von Investmentbanken zu trennen. Kreuzbeteiligungen jeder Art sind zu verbieten. Eine Geschäftsbank, die diese Verquickungen jeder Art von Geschäfts- und Investmentbereich der niedersächsischen Sparkassen und der Nord-LB sind auszuschließen. Wird versucht, diese Trennung zu umgehen versucht, verliert ihr Lizenz führt dies zum Lizenzverlust als Geschäftsbank und muß entweder in eine Investmentbank umgewandelt oder abgewickelt werden. zur Umwandlung in eine Investmentbank oder Abwicklung.

Begründung:
Der Beschluss ist in Bezug auf die Sparkassen in Niedersachsen und die Nord-LB aufrecht zu erhalten, wobei hier auf das Niedersächsische Sparkassengesetz http://www.recht-niedersachsen.de/20320/nspg.htm abzustellen ist. Zwar gibt es mittlerweile das Trennbankengesetz https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/02/2013-02-06-PM12.html, es tritt jedoch erst bei einer relativ hohen Handels- bzw. Bilanzsumme in Kraft, sodass die meisten Institute in Niedersachsen nicht unter die Gesetzgebung fallen dürften.

Abgesehen davon sollten wir uns auf das beschränken, was in Niedersachsen direkt möglich ist. Und wir sind doch nach wie vor keine Verbotspartei.


085, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_085, Anhalter

Zur Vermeidung von Kreditaufnahmen des Landes werden zunehmend Aufgaben auf private verlagert und durch die Gewährung von Bürgschaften des Landes abgesichert. Diese belasten den Landeshaushalt erst dann, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird und Zahlungen geleistet werden müssen. Was vordergründig als Vorteil und sinnvoll erscheint, birgt tatsächlich gewaltige Risiken für künftige Haushalte und dient ausschließlich dem Zweck Ausgaben aus den Haushalt auszulagern um diesen noch verfassungsgemäß zu halten. Wir setzen uns für Transparenz im Landeshaushalt ein. Hierzu zählt für uns auch, dass alle vom Land gewährten Bürgschaften im einzelnen offengelegt und die enthaltenen Risiken regelmäßig vom Finanzausschuss des Landtags überprüft werden. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Niedersachsen eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.

Begründung:
Wieder mal etwas Prosa entfernt. Ansonsten: Eine prinzipielle Offenlegung der Bürgschaftsgesamtsumme erfolgt regelmäßig. So findet sich im "Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016" in § 4 "Das Finanzministerium ist ermächtigt, Garantien und Bürgschaften zulasten des Landes bis zur Höhe von 2 032 000 000 Euro zu übernehmen." Allerdings finden sich in der Folge nur für einen kleinen Teil davon konkrete Aufschlüsselungen, weshalb die Konkretisierung notwendig ist. (1) Es kommt halt auf´s Detail an, damit man einigermaßen glaubwürdig ist.

Da die Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen (2) quasi nur in Ausnahmefällen eine Mitwirkung des Parlaments vorsieht, kann der Rest erhalten bleben. Ob mit den Regelungen in § 91 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung (3) der vom ursprünglichen Antragsteller gewünschten Risikoabsicherung genüge getan ist, ließ sich nicht erkunden. Jedoch sind in § 62 keine expliziten Rücklagen für Bürgschaften benannt. Auch die Bundesratsinitiative kann erhalten bleiben: "Da diese Eventualverbindlichkeiten nicht sofort im Staatshaushalt ablesbar sind, werden sie als Schattenverschuldung bezeichnet." schreibt man in Wikipedia (4)

(1) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(2) http://www.mf.niedersachsen.de/themen/buergschaften/buergschaften-des-landes-1447.html dort als PDF
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HO+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Staatshaushalt


209, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_209, Katta

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert ein umfassendes Verbandsklagerecht für Verbraucherschutz-, Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen. Wir setzen uns für eine Gesetzesinitiative des Landes Niedersachsen auf Bundesebene ein, die das Verbandsklagerecht für anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes und des Datenschutzes erweitert. Minimum ist, dass das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände, Bürgerrechtsorganisationen und Datenschutzorganisationen ermöglichten, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher und Bürger zu klären. Dies würde die Aufdeckung von Missständen und die Durchsetzung von Verbraucher- und Bürgerrechten deutlich erleichtern.

Begründung:
Das Verbandsklagerecht für Verbraucherzentralen in Sachen Datenschutz ist umgesetzt http://www.vzbv.de/pressemeldung/erweiterte-verbandsklagebefugnis-sorgt-fuer-besseren-schutz-persoenlicher-daten Der Antrag kann diesbezüglich aufgehoben werden. Die weiteren Punkte sind aufrecht zu erhalten. Derartige Regelungen lassen sich landesseitig einrichten, dazu braucht es keiner Bundesratsintiative.

Damit einher geht der Umzug vom Kapitel Verbraucherschutz zum Kapitel Datenschutz


173, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_173 Maik Saunus u.a.

Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Von diesen Stoffen, den sogenannten Cannabinoiden, gibt es circa 60 verschiedene. Alle weisen ein unterschiedliches Wirkungsprofil auf. Diese Substanzen bieten Linderung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, HIV, Tourette, Epilepsie, Rheuma, Arthritis, Multiple Sklerose oder in der Schmerztherapie. Für diese Krankheiten kennt die moderne Medizin keine abschließenden Behandlungsmöglichkeiten. Während international ein deutlicher Trend in diese Richtung zu verzeichnen ist, wird in Deutschland jede sachorientierte Herangehensweise verweigert.

Die Piraten in Niedersachsen fordern ein Umdenken. Patienten, die auf die medizinische Nutzung von Cannabis angewiesen sind, soll der Zugang wie zu jeder anderen Arznei aus diesem Bereich ermöglicht werden. Außerdem werden so die Hürden, die eine zukunftsweisende Forschung in diesem Bereich verhindern, aus dem Weg geräumt.

Die Verschreibung cannabinoidhaltiger Medikamente soll von niedergelassenen Ärzten hürdenlos und für alle Krankheitsbilder vorgenommen werden können, bei denen die Wirksamkeit solcher Medikamente belegt ist. Sie sind den verkehrsfähigen Medikamenten gleich zu stellen. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. Weitere Studien sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen. Eine Begutachtung des behandelnden Arztes über die Fähigkeit des Patienten bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Medikaments sollte rechtsverbindlich sein.

Begründung:
Mit der längst überfälligen Änderung des BTMG ist die Verschreibung von Cannabis auf Antrag möglich. Das ist bei der Beschlussfassung anzupassen. (1)

Die Erweiterung fußt auf einem leider aus formalen Gründen nicht zur Beschlussfassung gekommenen Antrag zu Bundestagswahlprogramm. (2)

(1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article161322483/Cannabis-auf-Rezept-Wer-es-jetzt-bekommt-und-wo.html
(2) http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.1/Antragsportal/WP004

174, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_174 Maik Saunus u.a.

Viele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Diese besteht aus einem elektronisch betriebenen Verdampfer und einem Behältnis, das mit der zu verdampfenden Flüssigkeit, dem sogenannten Liquid, gefüllt ist. Die Liquids bestehen aus einer Trägersubstanz (z.B. Propylenglykol) und Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entsteht kein Rauch und nach derzeitigem Wissenstand auch keine anderen, für Dritte schädliche Emissionen.

Die Piratenpartei fordert:

  • Es müssen weitergehende Qualitätsstandards als Grundlage für Produktion, Vertrieb und Handel von E-Zigaretten und Liquids geschaffen werden (Ausweispflicht für Inhaltsstoffe der Liquids, kindersichere Behältnisse, Angabe der Nikotinkonzentration, Zulassungsregeln für Produzenten usw.)

  • Eine Höchstkonzentration für Nikotin in den Liquids soll, idealerweise europaweit, festgelegt werden.

  • Regelungen und Einschränkungen sollen nur zum Zwecke des Jugend- und Verbraucherschutzes getroffen werden. Abgabe und Handhabung von E-Zigaretten und Liquids sollen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet werden.

  • Den Versuch der Einbeziehung von E-Zigaretten ins »Nichtraucherschutzgesetz« ist abzulehnen. lehnen wir ab. Insbesondere ist kein Grund erkennbar, die Benutzung von E-Zigaretten auf Raucherbereiche zu beschränken.

  • Wir fordern die massive Verringerung der Frist, in der Gerätschaften zur Nutzung von E-Zigaretten nach ihrer Prüfung in den Handel gebracht werden dürfen, da sie ansonsten zwischenzeitlich leicht als nicht-geprüfte und somit verbrauchschutztechnisch gefährliche Fälschung vorzugsweise über das Internet bezogen werden können.

Hierfür werden wir uns über eine Bundesratsinitiative einsetzen.

Begründung:
Zumindest unter Rauchern ist recht weitgehend bekannt, was E-Zigaretten sind. (1) Auf eine Erklärung kann verzichtet werden. Die Formulierung "weitergehend" berücksichtigt, dass mit den §§ 13 - 16 "Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)" (2) von den im Antragstext genannten Spezifikation abweichende Grundlagen auf Bundesebene geschaffen wurden. Dieses Gesetz fußt auf der EU-Tabakrichtlinie, die eine Ausweispflicht für Inhaltsstoffe vorsieht. (3) Ebenfalls sind auch dort kindersichere Behältnisse verpflichtend. (4) Eine Höchstkonzentration von 20mg/ml wird auch dort festgelegt. (5)Mittlerweile hat auch der Jugendschutz nachgezogen und den Verkauf von E-Zigaretten und Liquids an Minderjährige untersagt.(6) Der letzte Absatz kam nach einem Gespräch mit einem Händler zustande, der auf die Folgen der 6-Monats-Regel beim Indenverkehrbringen von neuen, geprüften Gerätschaften hinwies.(7)

(1) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/423097/umfrage/bekanntheitsgrad-von-e-zigaretten-unter-rauchern-in-deutschland/
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tabakerzg/gesamt.pdf
(3) http://blog.rursus.de/2014/05/die-neue-eu-tabakrichtlinie-201440eu/#para2
(4) http://blog.rursus.de/2014/05/die-neue-eu-tabakrichtlinie-201440eu/#40
(5) http://blog.rursus.de/2014/05/die-neue-eu-tabakrichtlinie-201440eu/#38
(6) http://www.n-tv.de/politik/Keine-E-Zigaretten-mehr-fuer-Minderjaehrige-article16880586.html
(7) http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/04_Tabakerzeugnisse/01_Mitteilungspflicht/bgs_tabakerzeugnisse_mitteilungspflicht_node.html


3-9 http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm#Sparma.C3.9Fnahmen_im_Bereich_der_fr.C3.BChkindlichen_Sprachf.C3.B6rderung_stoppen

Sparmaßnahmen Kontinuität im Bereich der frühkindlichen Sprachförderung stoppen erhalten Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Spar Maßnahmen bei der frühkindlichen Sprachförderung müssen rückgängig gemacht werden muss erhalten bleiben. Dafür muss die zeitliche Begrenzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich" aufgehoben werden. Das Förderprogramm und die damit verbundenen finanziellen Mittel müssen über den 31.12.2019 Bestand haben.

Begründung:
Von Sparmaßnahmen kann zumindest aktuell nicht mehr gesprochen werden, im Gegenteil. Die Mittel werden von damals € 5,26 Mio. auf € 12 Mio in in den Kindergartenjahren 2016/2017 bis 2018/2019 mehr als verdoppelt. (1) Allerdings sind davon bereits € 3,9 Mio. gebunden (2) Das dürfte aber noch immer mehr sein, als es die damalige Intention des Antrags war, aber die Umstände haben sich auch geändert. Noch zum Haushaltsjahr 2014 war der Ansatz für 2017 bei € 5 Mio und daher die damalige Forderung gerechtfertigt. Die aktuelle Version der Richtlinie läuft am 31.12.2019 aus. (3) Ihr Name hat sich auch ein wenig geändert. Das sollte berücksichtigt werden. Auf die Details kommt es an, will man einigermaßen glaubwürdig sein.

(1) https://bildungsklick.de/fruehe-bildung/detail/sprachfoerderung-in-kitas-land-will-finanzmittel-verdoppeln-und-fachkraefte-fortbilden/
(2) http://www.mwk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-staerkt-fruehkindliche-forschung-149391.html
(3) https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/sprachfoerderung-im-elementarbereich


333, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_333, Katta

Im Niedersächsichen Landtag soll wieder generell das gesprochene Wort gelten. Die derzeitige Praxis, Aussagen von Parlamentariern zu Protokoll zu geben und im Nachhinein vor Veröffentlichung redaktionell zu „korrigieren“ lehnen wir ab.

Begründung:
Dass das gesprochene Wort
a) bei der Antwort auf dringliche Anfragen (1)
b) allgemeinen Reden (2)
gilt, ist dem jeweils vorausgestellt.

Gem. §47 Abs. 4 der GO des Niedersächsischen Landtages werden Antworten auf Kleine Anfragen in der Fragestunde zu Protokoll gegeben, wenn die Fragesteller nicht anwesend sind und gem. Abs. 6 die Antworten auf Kleine Anfragen in der Fragestunde, die nicht mehr behandelt werden konnten.

Gem. §90 Abs. 1 wird "Über jede Sitzung des Landtages ... eine wörtliche Niederschrift (Stenografischer Bericht) angefertigt und an die Mitglieder des Landtages und an die Landesregierung verteilt."

Insofern sollte klar gestellt sein, dass uns dies bewusst ist, dies allerdings nicht ausreichend ist. Denn somit richtet sich der Beschlusstext gegen die in §91 genannte Regelung:

"§ 91 Prüfung der Reden
(1) Jede Rednerin und jeder Redner erhält die Niederschrift ihrer oder seiner Rede vor ihrer Aufnahme in den Stenografischen Bericht zur Durchsicht und Berichtigung. Der Rednerin oder dem Redner ist eine angemessene Frist zur Rückgabe der Niederschrift zu setzen. Gibt die Red-nerin oder der Redner die Niederschrift nicht fristgemäß zurück, so gilt sie als genehmigt.

(2) Die Rednerin oder der Redner kann keine Berichtigungen verlangen, die den Sinn der Rede ändern. In Zweifelsfällen entscheidet, wenn sich die Rednerin oder der Redner und der Stenografische Dienst nicht verständigen, die Präsidentin oder der Präsident."

(1) http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/wenzel-antwort-auf-dringliche-anfrage-herdenschutzmanahmen-149517.html
(2) http://www.mk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/rede-der-niedersaechsischen-kultusministerin-frauke-heiligenstadt-zu-top-12-der-sitzung-des-niedersaechsischen-landtags-am-12-dezember-2016-149463.html


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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: ohne 174

WP 002 - Das Netz bietet die Möglichkeiten

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #002: Das Netz bietet die Möglichkeiten
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Das Netz bietet die Möglichkeiten

Die PIRATEN Niedersachsen setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und sozialökonomischen Voraussetzungen abhängig, so dass keine flächendeckende Beteiligung am digitalen Wissen gewährleistet ist.

Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine kommunale Aufgabe des Landes Niedersachsen, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

==Begründung:==

Hier Begründung einfügen

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: dient als Präambel für den entsprechenden Programmbereich

WP 003 - Breitbandausbau

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #003: Breitbandausbau
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Breitbandausbau

Regionen ohne Breitbandtechnologie werden von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt. Breitband-Internetverbindungen sollen wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein. Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen. Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben. Das Erreichen von mindestens 100 MBit/s muss in ganz Niedersachsen muss in ganz Niedersachsen unverzüglich das Ziel sein. Breitband-Internetverbindungen müssen mittels neuer Technologie wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein.

==Begründung:==

Hier Begründung einfügen

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in geänderter Form (Ergänzung)

WP 004 - Verzicht auf Einsatz von Massenüberwachungsmaßnahmen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #004: Verzicht auf Einsatz von Massenüberwachungsmaßnahmen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Verzicht auf Einsatz von Massenüberwachungsmaßnahmen

Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die dazu berechtigten Institutionen in Niedersachsen auf den Einsatz von Vorratsdatenspeicherung, automatischer Kennzeichenerfassung (Selection Control) und ähnlichen auch zukünftigen Massenüberwachungsmaßnahmen verzichten. Weiterhin werden wir eine Bundesratsinitiative zur generellen Abschaffung beantragen. Denn die anlasslose Überwachung der Bevölkerung ist ein Eingriff in die Privatsphäre.

==Begründung:==

VDS und weitere Überwachungsaktivitäten sind ein Bundesthema. Sie hab in einem Landtagswahlprogramm kaum etwas zu suchen. Eigentlich.

Da sich aber netzpolitik.org zur LTW in Rheinland-Pfalz die Programme der Parteien auf unter anderem deren Haltung zur VDS (1) vorgenommen hat, sollten wir dort, wo es eine Möglichkeit gibt, aus einer bundespolitischen Zuständigkeit eine landespolitische Beschlusslage zu kreieren, dieses tun.

Als weitere Überwachungsmaßnahme ist die automatische Kennzeichenerfassung benannt. Noch ist sie eine testweise Maßnahme in Niedersachsen, kann aber in diesem Abschnitt mit untergebracht werden.

Dieser Antrag ergänzt die bereits zum Wahlprogramm 2013 beschlossenen Elemente 11.8 bis 11.10 (2) mit den Inhalten zu Staatstrojaner, Handy-Rasterfahndung (Funkzellenabfrage) und Stillen SMS.

Einen Antrag mit gleicher Intention gibt es im Landesverband NRW. (3)

Dies geht über den Antrag auf Einbeziehung übergeordneter Programme als integraler Bestandteil des Landesprogramms hinaus, da es eine konkrete Vorgehensweise auf Landesebene darstellt.

(1) https://netzpolitik.org/2016/rheinland-pfalz-netzpolitischer-check-der-wahlprogramme-zur-landtagswahl-2016/
(2) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Kein_Einsatz_des_Staatstrojaners_in_Niedersachsen ff.
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.3/Antr%C3%A4ge/WP023.0

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 005 - Veröffentlichungspflicht sämtlicher Beschlüsse des Landtages

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #005: Veröffentlichungspflicht sämtlicher Beschlüsse des Landtages
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Veröffentlichungspflicht sämtlicher Beschlüsse des Landtages

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 40 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Auch Antragsablehnungen sollen veröffentlicht werden.

==Begründung:==

Selten genug kommt es vor, dass Anträge von Nichtregierungsparteien positiv beschlossen werden. Dennoch soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, dass diese Anträge gestellt, aber von der Mehrheit abgelehnt wurden. So lässt sich die Arbeit der nicht an der Regierung beteiligten Parteien über öffentliche Kanäle dokumentieren.

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 8, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 006 - Bewährte Ermittlungsmethoden statt Vorverurteilung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #006: Bewährte Ermittlungsmethoden statt Vorverurteilung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow

Bewährte Ermittlungsmethoden statt Vorverurteilung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft nur gegen denjenigen ermittelt wird, gegen den ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt. Wir lehnen daher Predictive Policing, also die vermeintliche Identifizierung potentieller Straftäter im Voraus, ab. Denn wohin Pre-Cops letztendlich führen, hat "Minority Report" gezeigt.

Auch wenn statistische Rückschlüsse auf zukünftige Täterschaft aufgrund persönlicher und politischer Merkmale mathematisch möglich sind, nehmen sie keine Rücksicht auf das Individuum. Ganze Gruppen von Menschen würden kollektiv verdächtigt. Neben dieser grundsätzlichen moralischen Problematik, würden sich außerdem durch Vorurteile verursachte juristische Ungleichbehandlungen verschiedener Gruppen in der Lernphase der automatisierten Systeme ebenfalls übernommen und anschließend durch scheinbare Objektivität legitimiert.

==Begründung:==

Der Kampf gegen Indect und Co. ist eines der Kernthemen der Piratenpartei (1) Wer weitere Gründe braucht, findet sie in über 100 Kommentaren unter (2) Aktuell noch testweise wird Predictive Policing jedoch auch in Niedersachsen angewandt. (3)

Dieser Antrag geht auch über den vorhergehenden hinaus, weil hier nicht nur die Überwachung greift, sondern die Folgen daraus.

(1) https://www.piratenpartei.de/2013/02/19/piraten-rufen-zu-bundesweiten-protesten-gegen-sicherheitsgesetzgebung-auf/
(2) http://www.heise.de/newsticker/meldung/Minority-Report-auf-bayrisch-Musterbasierte-Verbrecherjagd-mit-Precobs-angeblich-erfolgreich-2467490.html
(3) https://netzpolitik.org/2015/lka-studie-erklaert-fuer-und-wider-von-predictive-policing-auch-bka-liebaeugelt-jetzt-mit-vorhersagesoftware/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in geänderter Form (Streichung)

WP 007 - Transparenz beim Gesamteinkommen öffentlichen Spitzenpersonals

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #007: Transparenz beim Gesamteinkommen öffentlichen Spitzenpersonals
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz beim Gesamteinkommen öffentlichen Spitzenpersonals

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Offenlegung der Gesamteinkommen von kommunalen Spitzenbeamten sowie Geschäftsführern, Vorständen und Verwaltungs- und Aufsichtsräten in Einrichtungen wirtschaftlicher öffentlich-rechtlicher Natur in Niedersachsen ein. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche Sparkassen, Medien und Wohnungsbau-, Verkehrs- sowie Ver- und Entsorgungsbetriebe. Zwar sind Einkommen prinzipiell Privatsache. Wo sie öffentlich finanziert werden, hat aber die Allgemeinheit ein Recht auf Information.

==Begründung:==

Ein Transparenz-Aspekt, den wir noch nicht verschriftlicht haben. (1)

Seit eine entsprechende Regelung im Transparenzgesetz in Nordrhein-Westfalen (2) gilt, wird immer öfter hinterfragt, ob die Gehälter bspw. von Sparkassen-Vorständen tatsächlich angemessen sind (3) (4) Zu realisieren ließe sich dies auch über eine Einzelregelung in NSpG

Allerdings sollte die Regelung nicht nur auf Sparkassen beschränkt sein, sondern jegliche öffentlich-rechtlichen Unternehmen umfassen. Denn Niedersachsen ist diesbezüglich noch weitestgehend Niemandsland. (5)

Das "Vergütungsoffenlegungsgesetz" (6) (7) in Schleswig-Holstein schließt diese Lücke unzureichend (8), die auch mit dem o.g. NRW-Transparenzgesetz aufgehoben wäre.

Prinzipiell ist anzumerken, dass selbst, wenn die Ankündigungen der rot-grünen Landesregierung, ein Transparenzgesetz zu schaffen (9) umgesetzt würden, nicht mit dem hier angesprochenen Aspekt als Inhalt zu rechnen ist (10)

Entstanden ist dieser Antrag auf Hinweis durch correctiv.org (11)

(1) https://www.piraten-nds.de/programm/transparenz-in-politik-und-verwaltung/
(2) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11866&vd_back=N950&sg=&menu=1
(3) http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/vorstandsgehaelter-die-spitzenverdiener-der-sparkassen/8807442.html
(4) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sparkassen-chefs-kassieren-bis-zu-800-000-euro-pro-jahr-a-1007650.html
(5) http://www.wdr.de/ddj/monitor/
(6) http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/das-verdienen-landraete-und-buergermeister-in-sh-id10704721.html
(7) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1m4y/page/bsshoprod.psml;jsessionid=5D40C2F5AF4EB0A6CDC0DD1F8E794183.jp12?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VergOfflGSHrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
(8) http://flaschenpost.piratenpartei.de/2015/06/18/piraten-wirken-in-schleswig-holstein-werden-managergehaelter-veroeffentlicht/
(9) http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rot-Gruen-Niedersachsen-soll-Open-Data-Land-werden-1801200.html
(10) http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article148748345/Transparenz-oder-Buerokratie-Monster.html
(11) https://correctiv.org/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 008 - Reden im Landtag in die Mediathek

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2016 #008: Reden im Landtag in die Mediathek
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Reden im Landtag in die Mediathek

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines § 71a in die Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Damit wird zu einer dauerhaften automatischen, uneingeschränkten Veröffentlichung von Reden unter freier Lizenz im Landtag in der Mediathek des Landtages geführt. Ein leichtes Auffinden der einzelnen Redebeiträge nach Sitzungstag, Sitzungsgegenstand, Partei und Mandatsträger muss möglich sein.

==Begründung:==

Die Fraktion in Schleswig-Holstein hat es geschafft, etwas derartiges durchzusetzen. (a) Dann sollten unsere Mandatsträger das auch versuchen. Ist letztendlich wieder ein Teil der Transparenz. Vermieden wäre damit auch das Schicksal der Piraten-Fraktionsmitglieder im Landtag NRW, bei denen all zu oft gerade dann niemand filmt, wenn sie eine Rede halten.

(a) http://landesportal.piratenpartei-sh.de/blog/2015/05/mediathek-landtag-live/

Dies ist ein Antrag der LMV15.1, der aus einem Sammelantrag hinsichtlich der Arbeit im Landtag stammt (1) Zum damaligen Zeitpunkt wäre er in der Einzelabstimmung angenommen worden, in der Gesamtabstimmung dann jedoch leider nicht.

(1)http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_038_-_Die_Arbeit_im_Landtag Modul 14, Protokoll unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Protokoll

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:


WP 010 - Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2016 #010: Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen und Sendern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Journalisten mehr Freiheiten erhalten, auch entgegen der wirtschaftlichen oder politischen Interessen der Verlage berichten zu dürfen. Denn mehr Innere Pressefreiheit ist in Deutschland seit Jahren nötig.

==Begründung:==

Da mache ich es mir mal einfach und verweise auf die Fraktion Schleswig-Holstein (1) Ein entsprechender Gesetzestext ist gleich beigefügt. Danke für die gute Arbeit. DJV und DJU haben sich gefreut.

§ 3 NPresseG soll entsprechend erweitert werden.

(1) http://pressefreiheit-in-deutschland.de/gesetzentwurf-zur-inneren-pressefreiheit-8972202/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 011 - Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Niedersachsen sicherstellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #011: Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Niedersachsen sicherstellen
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Text:
Antragsteller: Annette Berndt
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Niedersachsen sicherstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich ein für eine Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Das Land Niedersachsen soll mit Initiativen im Bundesrat darauf hinwirken.

==Begründung:==

Nachhaltig ist eine Landwirtschaft,
- die z.B. den Erhalt des Bodens mit all seinen Funktionen beabsichtigt, ihn als die Grundlage für die Ernte gesunder Lebens- und Futtermittel wertschätzt, die z.B. Nutztiere als Mitgeschöpfe wahrnimmt, die Haltung und Nutzung auf diese Grundeinstellung ausrichtet.

- die z.B. danach strebt, Schäden an Natur und Umwelt zu verhindern und diese auch nicht ins Ausland auslagert, durch Futtermittelimporte oder Torfimporte. die es z.B. den Kindern und Kindeskindern eines Familienbetriebes ermöglicht, den Hof zu übernehmen.

- Nachhaltig ist z.B. eine Forstwirtschaft, die einen Wald als Ökosystem unterhält, und nicht mehr schlägt als nachwächst. Damit ein Wald als CO2-Senke fungieren kann, muss die Ernte geringer sein als der Zuwachs [1].

- Nachhaltig ist z.B. eine Fischereiwirtschaft, die die Fangquote an die natürlich vorkommenden Fischbestände anpasst, keine „Raubzüge“ in internationalen Gewässern durchführt [2].

Zur Zeit sind dem Sektor Landwirtschaft in Niedersachsen negative Auswirkungen auf verschiedene Bereiche anzulasten. Dazu zählt z.B. die Belastung des Grundwassers mit Nitrat, Antibiotika und anderen und Schadstoffen, die aus der Landwirtschaft mit intensiver Tierhaltung stammen [3;4]

Auch die Belastung von Seen in Niedersachsen geht u.a. auf Einträge aus der Landwirtschaft zurück [5].

Schäden an Natur und Umwelt, z.B. der Rückgang der Artenvielfalt oder die Emission von klimaschädlichen Gasen, sind u.a. die Folge einer zu intensiven Wirtschaftweise. Viele landwirtschaftliche Betriebe sehen sich im Dilemma des zunehmenden Wettbewerbs und müssen „Wachsen oder Weichen“. Wir müssen über Instrumente diskutieren, die dem entgegenwirken. Das bedingungslose Grundeinkommen in der Landwirtschaft könnte den Raum zum Umdenken schaffen.

[1]http://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft
[2]http://www.oeko-fair.de/clever-konsumieren/essen-trinken/fisch/zucht-und-fang/fangquoten-und-fischereiabkommen/fangquoten-und-fischereiabkommen2
[3] http://www.dein-niedersachsen.de/nachrichten/niedersachsen-ist-ueberduengt-0000160
[4]https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/meldeprogrammwirtschaftsduenger/nav/1787/article/28782.html
[5]http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/fluesse_baeche_seen/seen_duemmer_und_steinhuder_meer/seenkompetenzzentrum/duemmersanierung/der-duemmer-kranker-see-was-tun-115112.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 012 - Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #012: Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für öffentliche Sitzungen von Mediengremien öffentlich-rechtlicher Sender ein. Davon ausgeschlossen sollen nur Sitzungsteile sein, die den Daten- und Persönlichkeitsschutz sicherstellen müssen. Denn Transparenz ist insbesondere dort notwendig, wo es um die Verteilung öffentlicher Mittel geht.

==Begründung:==

Mediengremien entscheiden nicht nur über Programm, sie entscheiden auch über die Verteilung des Geldes der Gebührenzahler und sonstige Einnahmen.

So heißt es für den NDR-Rundfunkrat in Artikel 5 Abs. 5 der Satzung des Norddeutschen Rundfunks "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beratungen ist dem oder der Vorsitzenden vorbehalten, soweit der Rundfunkrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt." und in Artikel 14 Abs. 5 für den Verwaltungsrat "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet der Vorsitzende die Öffentlichkeit, soweit der Verwaltungsrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt." (1)

Ähnliche Regelungen finden sich für den ZDF-Verwaltungsrat (2) wobei dort eine Veröffentlichung von Ergebnissen generell nicht vorgesehen ist. Bei der Landesmedienversammlung (3) und der Konferenz der Gremienvorsitzenden (GVK) der ARD (neu 4) ist ebenfalls keine generelle Öffentlichkeit vorgesehen.

(1) http://www.recht-niedersachsen.de/206/58300,002.htm
(2) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV § 25
(3) http://www.schure.de/2262019/nlm,hauptsatzung.htm § 5
(4) http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Satzungen/GVK-Gesch%C3%A4ftsordnung_15.03.2011.pdf § 4.4

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in geänderter Form

WP 014 - Erste Hilfe als Bestandteil schulischer Bildung

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #014: Erste Hilfe als Bestandteil schulischer Bildung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Erste Hilfe als Bestandteil schulischer Bildung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die altersgerechte Erste-Hilfe-Ausbildung als integralen Bestandteil der allgemeinen Schulbildung aus. Denn so kann schon jeder Schüler diese Hilfe leisten und nicht erst mit der Ausbildung für den Führerschein.

==Begründung:==

Mit rund 100.000 Fällen pro Jahr zählt der plötzliche Herztod zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Hinzu kommt, dass die Bereitschaft von Laien, Wiederbelebungsmaßnahmen nach einem plötzlichen Herzstillstand durchzuführen, Expertenangaben zufolge erschreckend niedrig ist, was auch mit fehlenden Kenntnissen zusammenhängt. (1)

In die gleiche Richtung zielt bspw. das Resümee des leitenden Oberarztes der Kinderintensivstation der Medizinischen Hochschule Hannover bei einer Universitätsübungsveranstaltung mit Kindern im Oktober dieses Jahres. (2)

(1) http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/rettungsdienste-fordern-erste-hilfe-als-schulfach-leben-retten-lernen/-/id=1682/did=18244162/nid=1682/1tvmlcm/index.html
(2) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/So-wird-Leben-retten-kinderleicht

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in geänderter Form

WP 016 - Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #016: Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz beim Sponsoring bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine eindeutige Kennzeichnung von Sponsoringelementen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Für die Zukunft wird ein Verzicht auf Sponsoring bei Eigenproduktionen angestrebt. Denn anders als bei Werbung lässt sich Sponsoring insbesondere bei zugekauften Produktionen nicht immer vermeiden.

==Begründung:==

Sponsoring von im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezeigten Produktionen erfolgt zumeist durch Produktplatzierungen. Dadurch werden den Zuschauern, meist unbemerkt, Werbeinhalte präsentiert. Früher nannte man das Schleichwerbung.

Ist das tragisch? Möglicherweise. Beispielsweise bei Filmproduktionen können Sponsorenverträge dazu führen, dass der Sponsor eine starke Einflussnahme auf das Drehbuch und damit den Filminhalt nimmt, um sein Produkt bestmöglich in Szene gesetzt zu bekommen.

Nun wäre es sicher angemessen, ähnlich wie bei Werbung, einen generellen Verzicht auf Sponsoring anzustreben. Das kann für die Zukunft und bei Eigenproduktionen auch durchaus zur Voraussetzung werden. Problematisch ist dies jedoch bei zugekauften Produktionen oder solchen der Vergangenheit.

Sofern bei der Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Inhalten, selbst produziert oder dazugekauft, Gelder aus Sponsorenverträgen verwendet wurden, so soll dies in einer eindeutigen Form kenntlich gemacht werden. Dazu bietet sich an, mittels Einblendungen im Ablauf auf die Inhalte hinzuweisen, die durch Sponsoring Bestandteil der Produktion geworden sind.

Die bisherige Praxis, im Vorspann darauf hinzuweisen, dass gesponserte Inhalte Bestandteil sind oder sein können, bleibt davon unberührt. Sie könnte noch um Zahlen hinsichtlich des prozentualen Anteils an gesponserten Zeiten und/oder der Nennung einer finanziellen Beteiligung des sponsernden Unternehmens ergänzt werden. So kann der interessierte Zuschauer sich selbst ein Bild machen, wer wohl wie viel Einfluss auf den Inhalt hatte.

Ähnlich sehen das auch hier die Piraten NRW (1)

Für den NDR sind die entsprechenden Regelungen in dessen "Handbuch Organisation" (2) zu überarbeiten. Dies wiederum basiert auf den Grundlagen aus dem 13. Rundfunkstaatsvertrag, § 8. (3) Änderungen an Staatsverträgen werden in der nächsten gültigen Version vorgenommen und müssen in allen beteiligten Parlamenten bestätigt werden.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP041.0
(2) https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/handbuchorganisation122.pdf
(3) http://www.dvtm.net/fileadmin/pdf/gesetze/13._RStV.pdf

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 017 - Transparenz beim Abstimmungsverhalten im Landtag sicherstellen

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #017: Transparenz beim Abstimmungsverhalten im Landtag sicherstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Transparenz beim Abstimmungsverhalten im Landtag sicherstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich unabhängig von den Inhalten eines zu schaffenden Transparenzgesetzes dafür ein, über die Seiten der Landtagsverwaltungen im Internet barrierearm einsehen zu können, wie die Landtagsabgeordneten bei sämtlichen Abstimmungen im Landtag gestimmt haben. Denn Transparenz in der politischen Entscheidungsfindung ist wichtig.

==Begründung:==

Ein Transparenz-Aspekt, den wir noch ebenfalls nicht verschriftlicht haben. (1)

Zwar lässt sich nach entsprechender Initiative von abgeordnetenwatch (2) Teile des Abstimmungsverhaltens der Abgeordneten im niedersächsischen Landtag bereits ersehen, aber bei weitem nicht alle. Es sollte zudem die Aufgabe der Landtagsverwaltung sein, entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und nicht die einer privaten Organisation.

(1) https://www.piraten-nds.de/programm/transparenz-in-politik-und-verwaltung/
(2) http://www.abgeordnetenwatch.de/niedersachsen-524-0.html

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 018a - Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #018a: Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs mit der Einführung eines so genannten Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in ausgewählten Regionen des Landes Niedersachsen ein. Die Teilnahme am Modellversuch ist für jeden Bürger freiwillig. Das BGE ist ein steuerfreies Einkommen und an jeden Bürger zusätzlich zum Einkommen auszuzahlen. Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter und ALGII entfallen, jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit. Um Ausfallzeiten bei der Rente zu vermeiden, sind entsprechende Anwartschaften aus dem BGE zu bedienen, ebenso die Beiträge zur Krankenversicherung. Denn die bundesweite Umstellung des sozial-finanziellen Systems auf ein BGE erfordert eine belastbare Datengrundlage.

==Begründung:==

Finnland führt unter den gleichen Zielen ein Bedingungsloses Grundeinkommen von € 560,-/Monat (1) unter daraus zu zahlender Krankenversicherung testweise ein. (2) Allerdings nur für Arbeitslose (3), sodass es nicht mehr bedingungslos ist. Die Ergebnisse können somit nur eingeschränkt für das von uns gewünschte Modell gelten.

Ein solcher Modellversuch ist vor der bundesweiten Einführung des BGE trotz der sicher zum Zeitpunkt der Einbringung vorliegenden Erkenntnisse aus Finnland unverzichtbar, um belastbare Fakten aus dem hiesigen sozio-kulturellen Umfeld zu gewinnen: Welche Wirkungen übt ein BGE auf den Wirtschaftskreislauf aus? Wie wird der notwendige Umbau des Sozialstaats gestaltet? Welche Befürchtungen und Hoffnungen der Kritiker sind realistisch?

Zwar gibt es auch in Niedersachsen Optionskommunen (4), die entscheiden können, ob und wie mit Hartz4-Leistungen umgegangen werden soll, wie sie dem Beschluss im Saarland (5) zugrunde liegen, jedoch ist deren Zahl hier wesentlich größer als dort. Von der konkreten Benennung bestimmter Städte wie im Beschluss in Rheinland-Pfalz (6) halte ich nichts. Hier sollen vielmehr alle Landtagsabgeordneten wirklich dafür kämpfen, dass ihr Wahlkreis zu den beiden gehört, die ausgewählt werden.

Dass die Teilnahme freiwillig ist, versteht sich von selbst. Niemand soll zu seinem Glück gezwungen werden.

Einleitend kann übrigens ein Antrag der NRW-Fraktion genutzt werden, den man nur in seiner eigentlichen Forderung anpassen müsste (7).

(1) http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-09/grundeinkommen-finnland-versuch-kuenstliche-intelligenz
(2) http://www.trendsderzukunft.de/finnland-basis-einkommen-von-800-euro-fuer-jeden-buerger/2015/11/12/
(3) https://www.neues-deutschland.de/artikel/1027319.finnland-testet-grundeinkommen-light.html
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
(5) http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/7/74/SL-LPT-2015-3-PA-02.pdf
(6) http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:RLP/2015.2/006/Wissenschaftlicher_Modellversuch_zur_Einf%C3%BChrung_BGE
(7) https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-11692.pdf

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Ergebnis: angenommen
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WP 018b - Elemente eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zur Einführung eines BGE

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom 6./7.5.2017 #018b: Elemente eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zur Einführung eines BGE
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2018 der Piraten Niedersachsen beschließen:

Elemente eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zur Einführung eines BGE

Modul 1: Das Projekt soll auf wenigstens fünf Jahre angelegt sein, die auszuzahlende Summe € 1000,- zzgl. Inflationsausgleich monatlich pro Einzelperson ab 18 Jahren bzw. € 500,- bis 18 Jahren. Die Summe soll für einen bis zu 4-Personen-Haushalt € 2.500,- nicht überschreiten. Bei mehr als 4 Personen wird eine zusätzliche monatliche Summe von € 300,- pro Person vorgeschlagen.

Modul 2: Sie steht jedem zu, der zu einem festzulegenden Stichtag mindestens seit sechs Monaten in den Anspruchsgebieten mit Erstwohnsitz gemeldet war bzw. in dieser Zeit dort geborenen wurde, und solange, wie im Anspruchsgebiet der einzige gemeldete Erstwohnsitz besteht. Zuziehende Bürger haben weiterhin Anspruch auf die allgemeinen Leistungen nach den Sozialgesetzen, wegziehende Bürger haben diesen Anspruch erneut.

Modul 3: Zwei der festzulegenden Regionen sollen in Sachen struktureller Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko, Verschuldungsquote der öffentlichen Hand und weiterer im Beratungsprozess zu definierender Kriterien diametral verschieden sein, um eine Auswertung der Zahlungswirkung anhand der Extreme vornehmen zu können. Eine weitere Kontrollregion, die dem statistischen Durchschnitt entspricht, ist denkbar. In jedem der Gebiete sind wenigstens 1000 Personen zur Teilnahme aufgerufen.

Modul 4: Der Versuch endet vorzeitig bei der Einführung eines bundesweiten bedingungslosen Grundeinkommens.

==Begründung:==

In Abhängigkeit vom Beschluss über einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur Einführung eines BGE können wir schon Elemente definieren, an denen sich ein Wähler orientieren kann.

Modul 1: Die Summe von € 1.000,- orientiert sich am rheinland-pfälzischen Antrag und ist verhandelbar. Sie liegt knapp oberhalb des H4-Satzes incl. Wohngeld, um insbesondere innerhalb der Gruppe der bisherigen Bezieher die Wirkung messbar zu machen. Die Staffelungen für Mehr-Personen-Haushalte orientieren sich daran, dass gewisse Ausgaben entfallen (Prozentualer Mietanteil, GEZ)

Modul 2 und 3 wären entgegen der Definition tatsächlich Bedingungen. Sie wurden eingeführt, weil es sich um ein abgrenzbares Modellprojekt handeln soll. Und damit in einer Frage nach der praktischen Umsetzung bereits einzelne Parameter genannt werden können.

Modul 4: Dass der Versuch enden soll, wenn es zu einer bundesweiten Einführung kommt, sollte zwar klar sein. Aber insbesondere, weil damit zum Ausdruck gebracht wird, dass wir davon ausgehen, dass die bundesweite Einführung schneller als in fünf Jahren nach dem Start des Versuchs erfolgen könnte, sollte Modul 4 Bestandteil sein.

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Ergebnis: angenommen
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