NDS:Mitgliederversammlungen/2014.2/PP Antraege

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Landesmitgliederversammlung 2014.2 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum XXX um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum XXX um 24:00 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit die jemand beauftragen das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

==

Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aubauen sollt.

PA 01 - Recht auf einen Bürgeranwalt schaffen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #1: Programmantrag zur LMV 14.1 - Recht auf einen Bürgeranwalt schaffen
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

An geeigneter Stelle im Wahlprogramm ist einzufügen:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung der Funktion des staatlich finanzierten und den Wünschen des Betroffenen dienenden Bürgeranwalts ein.
Damit sollen die Chancen berechtigter Interessen von Bürgern gegenüber der Verwaltung erhöht werden. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind im Rahmen der konkreten Gesetzgebung zu regeln.

==Begründung:==

Gleiche Möglichkeiten für alle!

In fast allen Fällen, in denen sich Bürger gegen einen Verwaltungsakt zusammenschließen oder auch als Einzelbetroffene mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden sind, sind sie in einem eventuellen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf sich selbst und ihre eigenen finanziellen Mittel zur juristischen Unterstützung gestellt.

Demgegenüber ist der Antragsgegner – die staatliche Verwaltung – mit nahezu unerschöpflichem Etat personeller und finanzieller Art aus Steuermitteln – also auch den Steuerzahlungen des Betroffenen – ausgestattet. Um hier eine Chancengleichheit annähernd sicherstellen zu können, fordert die Piratenpartei Niedersachsen die Einrichtung der Stelle eines staatlich finanzierten und den Wünschen des Betroffenen dienenden Bürgeranwalts.

Die Kriterien, nach denen ein Bürgeranwalt in Anspruch genommen werden kann, regelt ein zu schaffendes Gesetz. Hier gilt es, erst einmal die Thematik an sich im Programm zu verankern.

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Ergebnis:
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PA 02 - Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #2: Programmantrag zur LMV 14.1 - Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

An geeigneter Stelle im Wahlprogramm ist einzufügen:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen ohne die zwingende Zugehörigkeit zu einem anerkannten Verband oder eine anerkannte Interessenvertretung ein. Ihnen muss dabei der Rückgriff auf alle Gesetze und Verordnungen gestattet sein. Die weitere Art und Ausgestaltung für die Inanspruchnahme dieses Rechts erfolgt im Rahmen der Gesetzgebung.

+Begründung+

Aktuell sind Bürgerinitiativen gegenüber anerkannten Interessenvertretungen gleich mehrfach benachteiligt. Einerseits haben Bürgerinitiativen überhaupt kein Klagerecht gegenüber Verwaltungsentscheidungen, zweitens können Einzelvertreter von Bürgerinitiativen nur Rechte geltend machen, die sie bspw. in Planfeststellungsverfahren in ihrem Leben, ihrer Gesundheit oder ihrem Eigentum betreffen. Charakteristisch für die Arbeit von Bürgerinitiativen ist es jedoch, dass sie auch eine Vielzahl anderer Sachverhalte zur Kenntnis bringen, die juristisch entscheidungsrelevant sein können. Diesem Mangel kann mit einem Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen abgeholfen werden.

Schon heute besteht für Bürgerinitiativen die Möglichkeit, unter dem Dach von offiziellen Interessenvertretungen wie BUND oder Heimatbund Klagen gegen Verwaltungsentscheidungen zu führen. Die Bereitschaft dieser Institutionen zur Durchführung einer Klage hängt jedoch vielfach von deren zur Verfügung stehenden Mitteln und deren Einschätzung des Klageerfolges ab. Hat nur die gewählte Interessenvertretung ihr Budget für Klagen bereits aufgebraucht, hilft die Mitgliedschaft in ihr nicht weiter. Bei eigenem Klagerecht wäre sie jedoch nicht mehr auf die Bereitschaft auf Unterstützung durch Dritte angewiesen.

Die genaue Ausgestaltung, wie bspw. die Frage, wann eine BI als klageberechtigte BI gilt, regelt ein zu schaffendes Gesetz. Hier gilt es, erst einmal die Thematik an sich im Programm zu verankern.
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Ergebnis:
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PA 03 - Einrichtung eines Altlastensanierungsfonds

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #3: Programmantrag zur LMV 14.1 - Einrichtung eines Altlastensanierungsfonds
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen an geeigneter Stelle wie folgt in das Wahlprogramm einzutragen:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung eines landesweiten Altlastenfonds ein. Dieser kommt zum Tragen, wenn der Verursacher nicht mehr greifbar ist. Folgeeigentümer einer kontaminierten Fläche, die diese in gutem Glauben erworben haben und in keiner Beziehung zum Verursacher stehen, dürfen nicht für Sanierungskosten herangezogen werden.

+Begründung+
Sieht man sich die Übersichtskarte im Altlastenkataster des Landes Niedersachsen an, stellt man fest, dass ca. 80% der Fläche mit rund 95.000 festgestellten oder Verdachtsflächen für Belastungen bedeckt sind. (1) Sie sind entstanden durch wirtschaftliche Aktivität oder durch Kriegseinwirkung. Kostenintensive Sanierungsbedarfe gibt es an vielen Stellen, vielfach ist ein finanziell Verantwortlicher nicht ermittelbar. Wir sehen es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diese Lebensräume wieder herzustellen, so dass keine Gefahr mehr für Umwelt und Gesundheit von ihnen ausgeht.

Mit den aktuellen finanziellen Belastungen der Kommunen lässt sich diese Aufgabe nicht bewältigen. Hier bedarf es der Einrichtung eines Altlastenfonds auf Landesebene, der mit geeigneten finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Dafür setzt sich die Piratenpartei ein.

(1) http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=681&article_id=92460&_psmand=4

Als Beispiel bietet sich an: http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc
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PA 04 Direktwahl des Staatsgerichtshofs

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #4: Programmantrag zur LMV 14.1 - Direktwahl des Staatsgerichtshofs
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen an geeigneter Stelle wie folgt in das Wahlprogramm einzutragen:

Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs und deren Stellvertreter werden zur Zeit vom Landtag gewählt und von der Landesregierung ernannt. Das gegenwärtige Verfahren verstößt gegen die Gewaltentrennung, ohne welche ein Staat kein Rechtsstaat sein kann. Speziell in Deutschland ist die Gewaltentrennung wegen Artikel 20 des Grundgesetzes unabdingbar.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher für die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl der Mitglieder des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs ein. Sie strebt dazu eine Verfassungsänderung des Art. 55, Abs. 2 NV an.

+Begründung+

Direkte Demokratie gehört zu den Grundforderungen der Piratenpartei. Sie ist in allen Bereichen anzustreben, in denen die Ernennung von Funktionsträgern durch eine direkte Wahl ersetzbar ist. Um die Ernsthaftigkeit dieses Anspruchs zu symbolisieren ist es zielführend, gleich bei den höchsten Repräsentanten des Delegiertensystems – auch wenn in diesem Fall die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags die Delegierten sind – anzusetzen.

Verfassungsänderungen sind auch Bestandteil anderer Anträge.

http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/2p6g/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1t&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VerfNDpArt55&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
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PA 05 - Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #5: PA 06 - Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen an geeigneter Stelle wie folgt in das Wahlprogramm einzutragen:

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht vorgesehen ist. Für uns gibt es keinen stichhaltigen Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen.

+Begründung+
Dieser Antrag ist dem erfolgreichen Wahlprogramm NRW entnommen. Er folgt der Grundforderung nach Transparenz in Politik und Verwaltung.
Die gesetzliche Regelung zur Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen ist dargestellt in http://www.recht-niedersachsen.de/206/58300,002.htm
Artikel 5, Abs. 5: "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beratungen ist dem oder der Vorsitzenden vorbehalten, soweit der Rundfunkrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt. "
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PA 07 - Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #6: Programmantrag zur LMV 14.1 - Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen an geeigneter Stelle wie folgt in das Wahlprogramm einzutragen:

Modul 1:

Die derzeitig geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag für unschuldig inhaftierte Personen ist skandalös und eines Rechstaates nicht würdig. Die Piratenpartei Niedersachsen strebt über den Bundesrat eine Entschädigung 200 Euro pro Tag an.

Modul 2:

Ein jährlicher Inflationsausgleich ist zu berücksichtigen.

Modul 3:

Eventuelle Einkünfte aus Arbeit im Gefängnis sind gegenzurechnen.

+Begründung:+

Dieser Antrag ist dem erfolgreichen Wahlprogramm Schleswig-Holstein angelehnt. Die Höhe der Entschädigung stelle ich gerne zur Diskussion. Ich möchte kurz darstellen, wie ich darauf gekommen bin. Wir fordern in unserem niedersächsischen Programm einen Mindestlohn von € 10,36 pro Stunde. Gemäß den üblichen Abrechnungssätzen wären das bei einem 24-Stunden-Einsatz – denn schließlich ist der zu Unrecht Inhaftierte den ganzen Tag eingesperrt – schon allein über € 250,- Und da sind grundlegend erhöhte Werte für Sonn- und Feiertage noch gar nicht eingerechnet. Eigentlich sind also noch € 200,- viel zu wenig, wären aber ein erster Schritt.

Nebenbei würden vielleicht auch weniger Fehlurteile gefällt, in dem sich die Gerichte mehr Mühe gäben, diese zu vermeiden. Dass eine Notwendigkeit besteht sieht man durch http://blog.justizkacke.de/?p=1162

Ein Beispiel für Haftentschädigungen in Deutschland und den USA zeigt, was theoretisch möglich sein könnte: http://strafblog.de/2013/03/12/der-wert-der-freiheit-12-millionen-euro-entschadigung-fur-knapp-2-jahre-haft/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=der-wert-der-freiheit-12-millionen-euro-entschadigung-fur-knapp-2-jahre-haft
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Ergebnis:
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PA 08 - Veröffentlichung von Reden und Vorträgen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #7: Programmantrag zur LMV 14.1 - Veröffentlichung von Reden und Vorträgen
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen an geeigneter Stelle wie folgt in das Wahlprogramm einzutragen:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Veröffentlichungspflicht von Reden, Vorträgen, Präsentationen und ähnlichem gegen offen oder verdeckt gezahltes Entgelt durch Mandatsträger des Landtages Niedersachsen bei privaten, nicht mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Veranstaltungen unter freier Lizenz ein.
+Begründung:+
Die immer aktuelle Diskussion um Nebeneinkünfte hat zu der Frage geführt, inwieweit die durch gegen Entgelt gehaltenen Reden und Vorträge insbesondere bei privaten Veranstaltungen einem tatsächlichen Informationsbedürfnis der Auftraggeber Folge leisten oder ob sie lediglich die versteckte Form der Bestechung sein könnten. Diese Frage könnte somit geklärt werden.

Weiterhin ist bei einer Veröffentlichung die Tatsache überprüfbar, ob eine Rede mehrfach gehalten wurde, was ebenfalls den Verdacht der Anforderung eines Gefälligkeitsauftritts vermuten lässt.

Auch kann man anhand der Texte nachprüfen, ob und inwieweit diese mit den Wahlversprechen der jeweiligen Parteien konform gehen.

Die Formulierung "gegen offen oder verdeckt gezahltes Entgelt" ist gewählt, weil sich ansonsten eine Zahlung leicht verschleiern ließe, bspw. durch eine Spende an eine Stiftung oder eine Partei. Ganz ausschließen lässt sich so etwas natürlich nie. Aber auch hier gilt es mal wieder, ein Zeichen Richtung Transparenz zu setzen.
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Ergebnis:
Zusatzinfos:

Anmerkung: Der eingetragene Beschlusstext war unvollständig. Bereits am 04.08. hatte ich eine entsprechende Ergänzung eingereicht, die bei Erstellung des Antragsbuches leider nicht berücksichtigt wurde. Dies habe ich jetzt korrigiert. Der Nachweis ist unter https://ticket.piraten-nds.de/issues/17917 geführt.

PA 09 - Bekämpfung von Steuerverschwendung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #8: Programmantrag zur LMV 14.1 - Bekämpfung von Steuerverschwendung
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen an geeigneter Stelle wie folgt in das Wahlprogramm einzutragen:

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert eine effektivere Bekämpfung der Steuerverschwendung.

Modul 1:

Um diesem Ziel zum Erfolg zu verhelfen, setzt sie sich für eine Mithaftung von Spitzenbeamten auf Kommunal-, Regional- und Landesebene ein. Diese kommt zum Tragen, sofern durch sie auf verwalterischer Ebene zu verantwortende Fälle von Kostenüberschreitungen von mehr als 20% für genehmigte Projekte auftreten oder die Verschwendung von Steuergeldern durch geeignete Institutionen wie den Bund der Steuerzahler festgestellt ist.

Sie setzt sich für eine Änderung §48 Beamtenstatusgesetz ein. Die Höhe der Mithaftung ist noch festzulegen. Näheres klären Ausführungsbestimmungen.

Alternativ: Die Höhe der Mithaftung beläuft sich auf bis zu 20% des Bruttojahreseinkommens, bei Projektkostenüberschreitungen bis zur Höhe des Überschreitungssatzes.

Modul 2: Die Grenzen der Strafbarkeit von Amtsdienstverletzungen müssen neu definiert werden. Maßgebende Kriterien für eine Strafbarkeit hierbei sollen sein, dass der zuständige Entscheidungsträger

- gegen einschlägige Haushaltsvorschriften, die der Sicherung des Entscheidungsmonopols der für die Aufstellung des Haushaltsplanes zuständigen Stelle oder der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Haushaltsführung dienen(siehe z.B. §§ 22,23,26,27, 28 Abs. 2 und 29 HGrG (Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder)), verstößt,

- oder ein auffälliges Missverhältnis zwischen der getätigten Ausgabe und dem mit dem Haushaltsansatz verfolgten Nutzen oder zu der Leistungsfähigkeit des Verwaltungsstelle besteht.

Straftäter kann jeder Amtsträger oder eine für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete Person sein, aber auch ein Mitglied kommunaler oder vergleichbarer Vertretungsorgane, die mit haushaltswirksamen Entscheidungen befasst ist.

Darüber hinaus sollte auch die vorsätzliche Manipulation von vorbereitenden Kalkulationen zu Haushaltsentscheidungen sanktioniert werden, wenn Mitarbeiter der Verwaltung oder von dieser zu diesem Zwecke beauftragten Personen solche anfertigen.

Eine Strafbarkeit sollte jedoch entfallen, wenn die verpflichtete Person zuvor sich eine Bestätigung der geplanten Maßnahme durch die zur Rechnungsprüfung berufene Stelle eingeholt hatte.
Nicht vorsätzliche, aber leichtfertige Verstöße sollen nicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Ebenso ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 30 HGrG oder den entsprechenden Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes keine öffentliche Ausschreibung vornimmt.

Das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder ist dahingehend zu ergänzen, dass die zur Rechnungsprüfung berufene Stelle verpflichtet wird, die zur Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfolgung zuständige Stelle von einem Anfangsverdacht zu unterrichten ist.

+Begründung+

Die Kassen der öffentlichen Verwaltungen sind leer. Für dringend benötigte Arbeiten im öffentlichen Bereich fehlt das Geld. Leider führt dies nicht immer zum verantwortungvollen Umgang der Verwaltung mit dem anvertrauten Steuergeld. Immer wieder ist von Steuerverschwendung zu lesen. Nur selten oder gar nicht sind daraus dienstrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen aus der Verwaltung zu erkennen.

Für 2010 ermittelte der Bund der Steuerzahler als bekanntester Kämpfer gegen die Verschwendung allein in Niedersachsen 13 Fälle mit einer siebenstelligen Gesamtschadenssumme fest. (1) Kostenüberschreitungen, insbesondere im Baubereich, sind an der Tagesordnung.

Dieser Antrag soll dazu führen, dass es gar nicht mehr oder in wesentlich geringerem Umfang zu Steuerverschwendung kommt, als es bislang der Fall ist. Wenn Spitzenbeamte befürchten müssen, für ihre Fehlentscheidungen finanziell haftbar gemacht zu werden, ist ein noch genaueres Hinsehen bei der Beauftragung von Großprojekten zu erwarten.

In seinem Modul 2 folgt er einem entsprechendem Antrag zum Bundesparteitag: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA195

Er greift auf 2013 in Auftrag gegebene rechtswissenschaftliche Untersuchungen des Bundes der Steuerzahler zurück. (Siehe auch
http://www.steuerzahler.de/Verschwendung-von-Steuergeld-bestrafen/4462b1700/index.html

http://www.steuerzahler.de/files/41470/Haushaltsuntreue_Internet.pdf )

Auch das Bundeswahlprogramm der Piraten von 2009 hatte allgemein die Bestrafung der Verschwendung von Haushaltsmitteln gefordert, ohne dies jedoch näher zu spezifizieren.

Wir haben in unserer Rechtsordnung ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Bestrafung von Steuersündern einerseits und Entscheidungsträgern der öffentlichen Verwaltung andererseits, die zu Lasten der Allgemeinheit öffentliche Mittel verschwenden. Beides kann nur in einem Gesamtzusammenhang betrachtet werden:

Zum einen stellen wir auf der Einnahmeseite der öffentlichen Hand eine zunehmende Verschärfung in der strafrechtlichen Verfolgung von Steuerstraftätern (Bürgern) in den letzten Jahrzehnten fest. Dies manifestierte sich z.B. in einer veränderten Rechtsprechung, die die Sanktionen verschärfte, als auch in Bemühungen der Verwaltung, Steuerstraftäter zu überführen (siehe z.B. den fragwürdigen Ankauf von Daten-CD’s aus Lichtenstein und der Schweiz). Damit wird zwar die Einnahmeseite der öffentlichen Hand geschützt und es wird immer riskanter für den Steuerbürger, sich seiner Steuerpflicht zu entziehen. Das Reglement der Abgabenordnung sieht hierzu die speziellen Straftatbestände auch zu Recht vor.

Dies steht aber im krassen Gegensatz zu dem Umstand, dass auf der Ausgabenseite der öffentlichen Hand keine entsprechenden Straftatbestände für Entscheidungsträger der öffentlichen Hand bestehen. Die herkömmlichen Straftatbestände der Untreue (§266 StGB) oder Unterschlagung (§246 StGB) greifen oftmals nicht. Denn die Rechtsprechung hat oftmals die Verschwendungssachverhalte nur sehr restriktiv den vorgenannten Straftatbeständen unterworfen, sodass sich in der Regel die Entscheidungsträger auch meist keine Sorgen über eine Sanktionierung machen müssen, wenn sie als Treuhänder staatlichen Vermögens massiv versagen. Die Berichte der Rechnungshöfe als auch das jährliche Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes führen zu keinen nachhaltigen Konsequenzen für die handelnden Personen.

Diese strafrechtliche Ungleichbehandlung von Bürgern und öffentlichen Entscheidungsträgern ist unhaltbar, systemwidrig und daher zu beseitigen.

Auch Manipulationen, um Entscheidungsgremien zu einer Bewilligung von öffentlichen Ausgaben oder kostenintensive Projekte zu bewegen, werden in der Regel auch nicht von dem Straftatbestand des Betruges (§ 263 StBG) erfasst. In dieser Hinsicht fanden aber im Rahmen der oben erwähnten rechtswissenschaftlichen Untersuchungen keine Überlegungen statt. Gleichwohl besteht hier ein Sanktionsbedürfnis, denn oftmals werden Entscheidungsträger über die tatsächlichen Kosten eines geplanten Vorhaben im Unklaren gelassen, was sodann zu den nicht selten extremen Kostensteigerungen bei öffentlichen Vorhaben führte. Wenn dies vorsätzlich geschieht, muss dies ebenso als strafwürdig angesehen werden.

Die hier vorgeschlagene Forderung nach gesetzlichen Veränderungen schafft spiegelbildlich den notwendigen Ausgleich durch eine gleichmäßige Strafandrohung sowohl für den Steuerbürgern als auch den öffentlich-rechtlich Verantwortlichen. So wie die leichtfertige (keine vorsätzliche!) Steuerverkürzung nur eine Ordnungswidrigkeit ist, soll nun auch die leichtfertige Verschwendung von öffentlichen Mittel nur nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht sanktioniert werden. Die vorsätzliche Steuerhinterziehung als auch die vorsätzliche Verschwendung öffentlicher Mittel sollen gleichwertig als Straftat geahndet werden. Dies gebietet die Gleichbehandlung. Dieses Sanktionssystem sollte aber auch ausreichend sein, um künftig jeden Verantwortlichen der öffentlichen Hand zu einem sorgfältigeren Umgang mit den ihm anvertrauten Mitteln zu bewegen. Nicht umsonst hat es bislang die in den Parlamenten stark vertretene Berufsgruppe von Beamten und öffentlich Bediensteten geschafft, entsprechende Gesetzesinitiativen zu verhindern. Umso mehr sollte dieses Anliegen nun von den Piraten verfolgt werden.

Um dem Einwand zu begegnen, die Verantwortlichen würden mit der ständigen Drohung von Sanktionen gegen die Interessen der Verwaltung in ihrer Arbeit unzumutbar behindert, da nun Entscheidungsprozesse zu Lasten der Allgemeinheit verschleppt würden, ist es erforderlich, dem Verantwortlichen die Möglichkeit zu geben, sich durch Rückvergewisserung bei der zuständigen Rechnungsprüfungsstelle abzusichern.

Mit der gleichzeitig gesetzlich zu schaffenden Anzeigepflicht der zuständigen Rechnungsprüfern soll zugleich auch die Verfolgung von Straftätern gefördert werden. Unterbleibt dies, wäre dies eine Strafvereitelung im Amt gem. § 158 a StGB.

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

Anmerkung: Der eingetragene Beschlusstext war unvollständig. Bereits am 26.09. hatte ich eine entsprechende Ergänzung eingereicht, die bei Erstellung des Antragsbuches leider nicht berücksichtigt wurde. Dies habe ich jetzt korrigiert. Der Nachweis ist unter https://ticket.piraten-nds.de/issues/17919 geführt

PA 10 - Landesbezogene Asylpolitik

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #20: Programmantrag zur LMV 14.1 - Landesbezogene Asylpolitik
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Text:
Antragsteller:Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, an geeigneter Stelle im Wahlprogramm einzufügen:
  • Landesbezogene Asylpolitik*

+Modul 1:+

Wir fordern die möglichst umfassende Unterbringung von Asylsuchenden in separaten Wohnungen. Durch die Unterbringung in Lagern und Gemeinschaftsunterkünften, die zumeist einen maroden Zustand vorweisen und abgelegen von Stadtkernen liegen, sind Asylsuchende zu einem isolierten Leben gezwungen.

Erschwert wird diese Situation dadurch, dass kein Anspruch auf den Zugang zu neuen Medien, wie dem Internet, besteht. Ein Internetanschluss bietet leichten Zugang zu Bildung und Kultur, bietet die Möglichkeit, während des laufenden Asylantrags Kontakt zur juristischen Vertretung zu halten, sich über die deutsche Rechtslage zu informieren oder Kontakt zu Familienmitgliedern und Freunden zu halten. Der Zugang zu Bildung, Kultur, Sprachkursen und neuen, modernen Kommunikationsmedien wie dem Internet muss barrierefrei und kostenfrei sichergestellt sein.

+Modul2:+
Sofern eine Unterbringung in Wohnungen nicht zweckmäßig oder umsetzbar ist, fordern wir für Beschwerden über Übergriffe in Asylbewerberunterkünften oder innerhalb eines Asylverfahrens die Einrichtung einer unabhängige Beschwerdestelle durch das Land Niedersachsen ein. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die sich aus nicht am Asylverfahren beteiligten Beamten rekrutiert. Sie dient sowohl als Anlaufstelle für Asylbewerber, als auch Mitarbeiter von Stellen, die das Asylverfahren durchführen.

+Modul 3:+

Zur leichteren Zuordnung von Personen zu Taten hat Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften eine gut leserliche aus Namen und Zahlenkombination bestehende Kennzeichnung zu tragen.

+Begründung:+

Innerhalb unseres Landesprogramms haben wir bislang mit Ausnahme der Ablehnung der Residenzpflicht keine Aussagen zur Asyl- bzw. Migrationspolitik. Dieser Antrag soll eine erste Richtungsbestimmung sein, die fleißig ausgebaut werden möchte.

Hinsichtlich M1 handelt es sich um bundespolitische Beschlusslage. Durch die Residenzpflicht sind Asylsuchende häufig an einzelne Gemeinden oder Landkreise gebunden, wodurch ihnen die Möglichkeit genommen wird, Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder außerhalb der Kreisgrenzen zu besuchen.

Wir halten diesen menschenunwürdigen Zustand [1] für nicht länger hinnehmbar und setzen uns dafür ein, Asylsuchenden ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung, ohne Kontrolle, Misstrauen und Isolation zu ermöglichen. Wohnungen müssen hierfür dezentral organisiert werden, eine Abkehr von der bestehenden Lagerpraxis ist unabdingbar.

In M2 kommt zum Tragen, dass eine unabhängige Beschwerdestellen zu schaffen, ist kein Generalverdacht gegen die Beteiligten im Asylverfahren, sie dienen vor allem dazu, eine wirksame Aufklärung zu leisten, in Fällen, in denen vom Staat Fehler gemacht werden. Sie kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, die von Gesetzes wegen innerhalb eines Verfahrens legitimiert werden, weiter erhöhen.

Gerade die Vorkommnisse der jüngeren Vergangenheit, bei denen Mitarbeiter von Wachdiensten Asylbewerber gedemütigt und schikaniert haben, hat entsprechende Forderungen lautwerden lassen. Wir sollten sie programmatisch stützen.

Änliches gilt für M3: Wir fordern bereits eine unabhängige Beschwerdestelle bei Polizeiübergriffen, die sowohl den externen Betroffenen, wie auch den Beamten selbst offen stehen soll. Ebenso eine Kennzeichnung von Polizeibeamten. Dieser Antrag orientiert sich daran.

Der Antrag ist gegebenenfalls modular abzustimmen.

[1] http://www.siegerlandkurier.de/politik/ein-rechtsfreier-raum/
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Ergebnis:
Zusatzinfos:

PA 11 - Sperrmüll

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #21: Programmantrag zur LMV 14.2 - Sperrmüll
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm aufzunehmen. Er ist gegebenenfalls modular abzustimmen.

+Modul 1:+
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine landesweit einheitliche gesetzliche Regelung ein, die die Abholung von Sperrmüll kostenfrei ermöglicht.

+Modul 2:+

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Ergänzung des Niedersächsischen Abfallgesetzes in der Form ein, dass eine landesweit einheitliche gesetzliche Regelung geschaffen wird, die die private Entnahme von Gegenständen aus bereitgestelltem Sperrmüll erlaubt. Langfristiges Ziel soll sein, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern.

+Begründung:+

Zu 1:
Teilweise wird Sperrmüll in Niedersachsen durch die zuständigen Entsorger an speziellen Sammelstellen kostenlos angenommen oder auch vor Ort abgeholt, teilweise geschieht das Eine oder Andere oder beides nur gegen Gebühr. Abgesehen davon, dass die kostenfreie Entsorgung eine Möglichkeit ist, illegale Müllkippen zu vermeiden und eventuell noch nutzbare Gegenstände einer weiteren Nutzung außerhalb der endgültigen Verwertung zuzuführen, ist es sinnvoll, einheitliche Regelungen zu schaffen, um bei Umzug in den Bereich eines anderen Entsorgers auf die gewohnte Praxis vertrauen zu dürfen.

Zu 2:
Es gibt zwar die Meinung, dass die Mitnahme von Sperrmüll in den allermeisten Fällen weder eine Straftat nach §242 noch nach §246 StGb ist. Die Mitnahme wird im allgemeinen nur verfolgt, wenn es entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung gibt.

Eine Umfrage unter verschiedenen Entsorgern hat jedoch ergeben, dass eine davon abweichende Rechtssicht beispielsweise in den kreisfreien Städten bzw. Landkreisen Aurich, Braunschweig, Celle, Delmenhorst, Goslar, Lüchow-Dannenberg, Wilhelmshaven und Wolfsburg vertreten wird. Unter anderem in Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Harburg, Helmstedt und Northeim sieht man das Eigentum bei demjenigen, der das Gut an die Straße stellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Hannover sehen kein Problem in der Mitnahme von lose am Straßenrand abgestelltem Sperrmüll, während der Landkreis Cuxhaven eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen macht, die zum Eigengebrauch suchen und gewerblichen Sammlern, die dies nur mit Zustimmung der (ehemaligen) Eigentümer dürften. Salzgitter sieht sowohl den Erzeuger wie sich in der Eigentümereigenschaft. Es ist also ein Flickenteppich von selbst geschaffenen Regelungen. Ziel dieses Beschlusses ist es, das Niedersächsische Abfallwirtschaftsgesetz derart zu erweitern, dass eine Mitnahme von Sperrmüllgegenständen durch private Dritte generell statthaft ist. Dies sollte im Prinzip schon durch § 1 "Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land" gegeben sein, wird jedoch durch die Satzungen der Entsorgungsbetriebe unterlaufen.

Relevant ist diese Gesetzesergänzung, da Sperrmüll eine wertvolle Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen (Studenten, ALG2-Bezieher u.a.) ist, um zu "neuen" Gegenständen zu kommen. Abgesehen davon ist es dem Nachhaltigkeitsgedanken widersprüchlich, wenn noch brauchbare Dinge der Vernichtung anheim fallen. Dies ist auch relevant, da nicht überall durch den Entsorger initierte Projekte zur Zweitverwertung existieren.

Die Einschränkung auf die Entnahme zu privaten Zwecken dient der Tatsache Rechnung, dass die Entnahme durch gewerbliche Verwerter verschiedene negative Nebeneffekte (Ablage nicht mehr verwertbarer Gegenstände an anderer Stelle, Verteilung des Sammelgutes vor Abholung durch den Entsorger) hat und damit dem Umweltgedanken des Abfallwirtschafts- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widerspräche.

Der Antrag ist als ausgearbeitete Erweiterung des bundespolitischen Programmpunktes http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Keine_Bestrafung_bei_nur_geringem_Unrechtsgehalt zu sehen.

zu 2:
http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-27626/
http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm
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Ergebnis:
Zusatzinfos:

PA 12 - Containern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #22: PA 12 - Containern
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Text:
Antragssteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgenden Antrag an geeigneter Stelle im Wahlprogramm einzufügen:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, eine Initiative auf Bundesebene zu starten, die die vorbehaltslose Aufhebung der Strafbarkeit des so genannten "Containerns" und der damit in Zusammenhang stehenden möglichen Verletzungen des Eigentums- und Hausrechts vorsieht. Langfristiges Ziel soll sein, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern.

Begründung;

Die Sozialleistungen, welche die Menschen erhalten, werden als Existenzminimum angesehen. Mit den Mitteln kommen viele nicht aus. Spätestens bei Sanktionen wissen sich viele nicht anders zu helfen, als zu "Containern".

Weiterhin wird durch das "Containern" der Wegwerfgesellschaft entgegengewirkt.

Verfahren, in denen Containerer tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden, werden regelmäßig eingestellt, sodass die Justiz nur unnötig belastet wird. Kommt es dennoch zu einer Verurteilung, so ist diese mit Sozialstunden bewährt. Das jedoch ist eine Ungerechtigkeit gegenüber den vollkommen straffrei ausgehenden Menschen.

In Deutschland wird Abfall, der in entsprechenden Behältern auf privaten Grundstücken wie zum Beispiel Supermärkten oder Fabriken gesammelt und den kommunalen und privaten Städtereinigungsbetrieben zur Entsorgung bereitgestellt wird, nach dem Abfallrecht bis zur Abholung dem Eigentum des Wegwerfers bzw. Grundstückseigentümers zugerechnet. Allerdings verfolgt das zugrundeliegende Umweltrecht hierbei nur den Zweck, Pflichten von Erzeuger und Entsorger von Abfällen zu regeln sowie die aus Pflichtverletzung entstehende Haftung vor allem bei Umweltschäden zuordnen zu können. Beim unberechtigten Betreten eingefriedeter Grundstücke kann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht sein, wenn der Grundstückseigner Strafantrag stellt. Da es sich aber durchgehend um geringwertige Sachen handelt und bei Entdeckung durch Mitarbeiter des Eigentümers meist nur eine Ermahnung erfolgt und kein Strafantrag gestellt wird, wird regelmäßig kein Strafverfahren eingeleitet. Wird dennoch Strafantrag gestellt, wird das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit gegen eine Auflage eingestellt. 2004 wurde eine beim Containern erwischte Kölnerin wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall“ angeklagt. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, eingestellt.[1]

Im Mai 2009 beschäftigte sich der Sächsische Landtag nach einer Kleinen Anfrage der Linkspartei mit der strafrechtlichen Würdigung des Containerns. Auslöser war ein gegen zwei Containerer eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Zwischenzeitlich hatte bereits die Staatsanwaltschaft Bautzen das Verfahren eingestellt, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand und der Betreiber des Supermarktes keine Anzeige erstattete.[2] In einer Pressemitteilung von März 2012 forderte die Linkspartei anlässlich der Vorstellung einer Studie zur Lebensmittel-Verschwendung [3] durch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Bundesregierung auf, das 'Containern' nach Lebensmitteln straffrei zu stellen.[4]

Im Juni 2013 hob das Landgericht Aachen ein Urteil des Dürener Amtsgerichts auf, das zwei Containerer wegen Diebstahls zu Geldbußen verurteilt hatte. Das Verfahren wurde ohne jede Auflage eingestellt, weil der Fall zu geringfügig sei und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe. [5]

Der Antrag ist als ausgearbeitete Erweiterung des bundespolitischen Programmpunktes http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Keine_Bestrafung_bei_nur_geringem_Unrechtsgehalt zu sehen.

[1] http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2004/12/21/a0047
[2] http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15223&dok_art=Drs&leg_per=4&pos_dok=3
[3] http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/WvL/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile
[3] http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/containern-kein-verbrechen/?rss
[4] http://www.n-tv.de/panorama/Mutmassliche-Diebe-triumphieren-vor-Gericht-article10885196.html
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Ergebnis:
Zusatzinfos:

PA 13 - Lichtverschmutzung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #23: Programmantrag zur LMV 14.2 - Lichtverschmutzung
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Text:
Antragstller Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Antragstext an geeigneter Stelle im Wahlprogramm einzufügen:

Dass die Nacht dunkel ist, ist ein Naturgesetz. Im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Mensch, Tier und Natur setzen wir uns für eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen ein.

Es geht bei der Umweltverschmutzung durch Licht auch generell um die Straßenbeleuchtungen, die oft ohne Komfort- oder Sicherheitseinbußen stark eingeschränkt werden könnten. Investitionen in intelligente Beleuchtungssteuerungsysteme und moderne Straßenlampen, die wirklich nur Straßen und Wege beleuchten, die genutzt werden, sollten durch Bundes- und Landesmittel gefördert werden.

Ausnahmeregelungen für Kunstprojekte und Veranstaltungen müssen missbrauchssicher und transparent gestaltet werden.

Begründung:

Dieser Punkt ist angelehnt an das erfolgreiche Wahlprogramm der Piraten S-H, S. 46

Der Wegfall einer klaren Tag- und Nachttrennung hat erheblichen Einfluss auf die biologischen Aktivitäten nicht nur des Menschen, sondern auch von Tieren. Darüber hinaus beeinträchtigt die Abstrahlung in den Himmel die Orientierung von fliegenden Tieren.

Selbst aus dem Weltall sind unsere Ballungszentren noch gut zu erkennen. Anhand der Lichtemissionen, die von Ihnen bei Nacht ausgehen. (1) Das ist wider die Naturgesetze. Im Rahmen einer umweltschonend orientierten Energiepolitik sollten wir auf den Einsatz moderner Beleuchtungsmittel und –steuerungstechniken pochen.
Darklight- oder Spiegelrastertechnologie ist eine von mehreren Möglichkeiten, Lichtverschmutzung einzuschränken und gleichzeitig den Energiebedarf der Straßenbeleuchtung zu senken. Bekannter dürften die sehr effektiven, gerichteten LED-Strahler sein. Möglich ist auch die Schaltung von Straßenbeleuchtung durch Anruf.

Die Effektivität von Darklight-Beleuchtung ist an einer Brückenbeleuchtung in den Niederlanden nachzuweisen. Die Autobahn A 50 führt an der Ausfahrt "Hattemer Brug" unter einer Straße her. Diese Brücke ist so gut beleuchtet, dass das Licht nicht auf die Autobahn fällt und nicht zu Blendungen führt, was in Deutschland an jeder Brücke der Fall ist. Die Beleuchtung ist so gebündelt, dass diese erst unmittelbar vor der Brücke von der Autobahn aus bemerkt wird und damit überhaupt nicht stört. In Deutschland sind im Gegensatz dazu Leuchten so hoch angebracht, dass man erhofft, mit sehr wenigen Lichtquellen auszukommen, was zu einer diffusen Lichtausbeute führt, die die gesamte Umgebung mit erhellt.

Astronomen freuen sich, die Menschen können besser schlafen, und die Produktivität steigt, nachgewiesen in Städten die Leuchtreklame und andere zusätzliche Beleuchtung wegen des historischen Stadtbildes verboten. Das hat ausgesprochen angenehme Effekte: Es erzeugt eine ganz eigene Stimmung, sichert die Bewegung zu Fuß und ermöglicht dennoch gleichzeitig, den Sternenhimmel zu sehen.

Die betreffenden Lichteffekte hat vielleicht schon der eine oder andere in einem Computerspiel „Thief, the Dark Project“ kennen gelernt.

http://www.faz.net/aktuell/iss-nachtaufnahmen-leuchtende-staedte-11781494.html

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Ergebnis:
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GP 01 Wirtschaft

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #9: Grundsatzprogramm Wirtschaft
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Text:
Antragsteller Thomas Ganskow u.a.
Die Landesmitgliederversammlung möge folgenden Antrag für das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Niedersachsen beschließen:

Wirtschaftliche Grundlage bildet eine ökosoziale Marktwirtschaft mit folgenden Rahmenvorgaben:

- Dezentrale und regionale Wirtschaftsstrukturen und Schutz vor Monopolbildung
- Schutz und Schonung der Ressourcen und der natürlichen Umwelt
- Sicherung der Arbeitnehmerrechte und des Arbeitnehmerschutzes
- Gerechte Entlohnung und Sicherung der Arbeitsrechte
- Umfassender Verbraucherschutz
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass perspektivisch folgende gesellschaftspolitische, wirtschafts- und finanzpolitische Grundsätze gelten:

Arbeit

Jedes (Vollzeit)Beschäftigungsverhältnis muss den Mitarbeiter in die Lage versetzen, eine Lebensgrundlage zu erhalten, die eine freie persönliche, körperliche, politische und kulturelle Entwicklung ermöglicht. Dies betrifft auch die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben in Form eines auskömmlichen Rentenanspruchs. Unter Berücksichtigung der Arbeitssuchenden ist die jeweilige Arbeitszeit in Bezug zum volkswirtschaftlichem Arbeitsaufkommen zu setzen.

Finanzmärkte

Es bedarf einer grundlegenden Neuregulierung des Finanzsektors. Die Einführung einer Transaktionsabgabe soll dämpfend auf spekulative Blasen wirken. Des weiteren sind Reserven bei den Banken zu schaffen, um sie robuster gegen systemische Risiken zu machen, z.B. indem der Mindestreservesatz bzgl. des Kreditvolumens angehoben wird.

Klare Steuerstrukturen

Die Einkommensteuer ist zu vereinfachen, so dass sich sowohl die Erhebung als auch die Erklärung deutlich entbürokratieren lässt.

Mehrwertsteuer

Konsumsteuern, insbesondere auf Energie, sind tendentiell zu erhöhen, um damit die Steuer- und Abgabenlast auf die Arbeit zu verringern.

Gemeinschaftsaufgaben

Freie Bildung in Trägerschaft, öffentliche Infrastrukturen und das Gesundheitswesen gehören in Gemeinschaftshand. Für diese Bereiche müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Subventionen

Generelle Subventionen (Beihilfen aus dem Staatshaushalt ohne unmittelbare Gegenleistung und im Normalfall auch ohne Rückzahlungsverpflichtung) sind abzulehnen. Einzelförderung zwecks Forschung, Firmengründung o.ä. sind möglich. Gleiches gilt zur Ausübung einer Lenkungswirkung im Sinne eines nachhaltigen Gemeinwesens, z.B. dem Steuerverzicht bei gemeinnützigem Zweck.

Anmerkungen:

Jeder einzelne Punkt ist als Modul zu sehen. Sollte der Antrag nicht als Ganzes die notwendige Zustimmung erhalten, ist er somit modular abzustimmen.
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Ergebnis:
Zusatzinfos:

PA 14 Programmatische Weichenstellung für die LTW 2017

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2014-11-02 #1: PA 14 Programmatische Weichenstellung für die LTW 2017
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Text:
==Antragsteller: Thomas Ganskow, Maik Saunus, Jan Schaper, Claudia Schumann, Florian Lang==

Beauftragung der AG Programm mit einer Modifikation des LT-Wahlprogramms 2013

Die Landesmitgliederversammlung beauftragt die AG Programm mit einer strukturellen und redaktionellen Überarbeitung des Wahlprogramms zur LTW 2013 bis zum Termin der LMV 2015.2 unter unten genannten Voraussetzungen, spätestens bis zum 31.12.2015.

Strukturell soll das Wahlprogramm in eine leichter lesbare Form überführt werden. Dazu wird die AG Programm bis zur LMV 2015.1 verschiedene Vorschläge erarbeiten und dort zur Abstimmung bringen.

In der Folge sollen Beschlusstexte, die für das Originalprogramm beschlossen worden bzw. eingeflossen sind, redaktionell auf ihre Gültigkeit und Notwendigkeit untersucht werden. Die AG Programm hat dabei das Recht,
Programmbeschlüsse oder Teile davon, die von der niedersächsischen Landes- bzw. der deutschen Bundesregierung umgesetzt sind oder sich durch Zeitablauf erledigt haben, selbständig zu streichen. Gleiches gilt für Bestandteile,
deren Erfüllung bis zu den Landtagswahlen 2017 aufgrund von durch die niedersächsische Landes- bzw. die deutsche Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe zu erwarten ist. Ebenso gilt dies für bekannte umzusetzende Vorgaben der EU-Kommission oder umzusetzende Urteile des Landes- bzw. Bundesverfassungsgerichts. Ist die niedersächsische Beschlussfassung ungleich der bundespolitischen Beschlussfassung, kann diese in Rücksprache mit dem ursprünglichen Antragsteller der niedersächsischen Beschlussfassung übernommen werden. Dafür gelten die im nächsten Abschnitt aufgeführten Vorgaben.

Entsteht bei der Betrachtung der beschlossenen Anträge der Eindruck, dass diese unter falschen Voraussetzungen gefällt wurden, setzt sich die AG Programm wenn möglich mit dem ehemaligen Antragsteller in Verbindung. Stimmt dieser der Einschätzung der AG Programm zu, ist die AG Programm ebenfalls berechtigt in Abstimmung mit dem ehemaligen Antragsteller eine Änderung in der Programmaussage vorzunehmen bzw. den Programmpunkt zu streichen. Ist eine Kontaktaufnahme mit dem ehemaligen Antragsteller nicht möglich oder kann dieser die Bedenken der AG Programm nicht zerstreuen, stellt die AG Programm den entsprechenden Beschlusstext auf der LMV 2015.2 zur erneuten Beschlussfassung. Eine versuchte aber nicht zustande gekommene Kontaktaufnahme ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die AG Programm wird das vorläufige Endprodukt incl. aller bis dahin zusätzlich beschlossenen Punkte in der auf der LMV 2015.1 beschlossenen Form auf der LMV 2015.2 vor- und zur erneuten Beschlussfassung ohne weitere Diskussion stellen, sofern zwischen den LMVen 2015.1 und 2015.2 eine Frist von mindestens sechs Monaten liegt. Mit der Beschlussfassung auf der LMV 2015.2 endet die Gültigkeit des Programms in der bis zur Eröffnung der LMV 2014.2 vorliegenden Form.

Sollte es zu vorgezogenen Neuwahlen kommen, die die Einhaltung des Zeitplans nicht ermöglichen, verliert dieser Beschluss seine Beschlusskraft.

==Begründung:==
Das Programm zur Landtagswahl 2013 wurde mit der Zielrichtung eine Vorgabe für die Arbeit der angedachten Landtagsabgeordneten zu geben, beschlossen. Die zusammenfassende Verschriftlichung der beschlossenen Inhalte geschah unter großem Zeitdruck. Trotz aller dankenswerterweise geleisteten Arbeit war das Ergebnis eher suboptimal. [1] Dieses Manko soll die strukturelle Neufassung weitmöglichst beheben.

Das Vorwort des gedruckten Programms enthält den Passus "Dieses Programm wird übrigens kontinuierlich von unseren Mitgliedern weiterentwickelt..." was Reduzierung des Inhalts ausschließt, sofern diese Reduzierung nicht faktisch durch Erfüllung der Inhalte obsolet gemacht wurde.

Das Vorwort des gedruckten Programms enthält weiterhin den Passus "...unsere Politik... wird von vielen getragen". Wir, die Antragsteller, halten es daher für angemessen, das als Grundlage für das Landtagswahlprogramm 2017 dienende dann entstehende Programm der dann existenten Basis und insbesondere den potentiellen Kandidaten für die Landtagswahl 2017 zur Abstimmung zu stellen.

Um weiterhin eine programmatische Grundlage zu Einzelfragen über das Grundsatzprogramm hinaus zu haben bis eine neue Grundlage beschlossen ist, halten wir eine Aufrechterhaltung des aktuellen Wahlprogramms für sinnvoll.

Die Beauftragung der AG Programm mittels Beschluss der LMV als oberstes Organ dieser Partei halten wir für notwendig, weil auch die zur Streichung anstehenden Programmpunkte Beschlüsse der LMV waren.

Wir halten dieses Vorgehen für sinnvoller, als eine Einzelabstimmung über zu streichende Beschlüsse zu führen, da die dafür notwendige Zeit produktiver genutzt werden könnte.

Bei der Umsetzung des Beschlusses ist jeder gern gesehen, insbesondere Kenner des Programms und Germanisten.

Bleibt noch die Frage zu klären, warum dieses Vorgehen jetzt beschlossen werden soll. 2015 ist ein Jahr, was beim Ausbleiben ungeplanter Ereignisse bis auf zwei Landtagswahlkämpfe, in denen wir Wahlkampfhilfe leisten können (HH im Februar, HB im Mai), frei für diese Arbeiten ist. Diese Zeit sollte genutzt werden.
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