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8. Landesparteitag der Piratenpartei Niedersachsen


Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung der Piraten Niedersachsen und wurde zuletzt auf dem 5. Landesparteitag vom 14.03.2010 der Piraten Niedersachsen beschlossen.

Definitionen

Mehrheiten

  1. Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%)
  2. Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen
  3. Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen (Mitgliederzahl)Stimmen
  4. Qualifizierende Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen Stimmen

Allgemeines

  1. Jedes Organ der Piraten Niedersachsen gibt sich eine gültige Geschäftsordnung, die als fester Bestandteil in diese Geschäftsordnung integriert ist.
  2. Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht werden.
  4. Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.

Landesparteitag

Tagesordnung

  1. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.

Tagungsleitung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, können< aus der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
    1. Bei Mitgliedern entscheidet der Vorstand über den Ausschluss von der Mitgliederversammlung. Die Durchführung des Vorstandsbeschlusses obliegt der Tagungsleitung.
    2. Bei Nichtmitgliedern entscheidet die Tagungsleitung.

Wahlen und Abstimmungen

  1. Wahlen zum Vorstand finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  4. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt. Gewählt ist jeder Kandidat, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  5. (entfällt)
  6. Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das wählende Gremium befragt werden.
  7. Die Tagungsleitung bestimmt ein Wahlverfahren, das für eine Wahl angewendet werden soll. Das wählende Gremium kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die Anwendung eines bestimmten, anderen Verfahrens beschließen.
  8. Es können unter anderem folgende Wahlverfahren angewendet werden:
    1. Mehrheitsabstimmung
      1. Der Wähler hat eine Stimme und wählt eine Alternative aus der Liste der zur Wahl stehenden Alternativen.
      2. Gewonnen hat die Alternative, die mit den meisten Stimmen die erforderliche Mehrheit erreicht hat.
      3. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Alternativen satt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
      4. Wird nach einer Stichwahl die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so entscheidet das wählende Gremium über das weitere Verfahren.
    2. Abstimmung durch Zustimmung
      1. Es stehen mehrere Alternativen zur Abstimmung.
      2. Der Stimmberechtigte hat eine Stimme pro wählbarer Alternative.
      3. Jeder Alternative kann mit Ja zugestimmt werden.
      4. Gewählt ist die Alternative, die die erforderliche Mehrheit mit dem höchsten Zustimmungswert erhält.
      5. Können mehrere Alternativen gleichzeitig gewählt werden (z.B. Wahlen zu Beisitzern), so gelten die Alternativen als gewählt, die die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Erreichen mehr Alternativen die erforderliche Mehrheit als gewählt werden können, so gelten die Alternativen nach der Höhe der erreichten Mehrheit als gewählt, bis die Anzahl der maximal möglichen wählbaren Alternativen erreicht ist. Bei Stimmengleichheit auf dem letzten Rang wird eine Stichwahl zwischen den betroffenen Alternativen durchgeführt.

Wahlen zu Listen

  1. Die Wahlen zur Bestimmung der Bewerber auf der Landesliste der Piratenpartei Niedersachsen für die Landtagswahl am 20.01.2013 erfolgen durch das Wahlverfahren "Wahl durch Zustimmung".
  2. Mit Aufruf zum jeweiligen Wahlgang müssen die Kandidaten sich beim Wahlleiter für den Wahlgang melden und sich für den Wahlgang registrieren lassen.
  3. Als Bestandteil der Vorstellung zählt auch die Vorstellung im Wiki. Zusätzlich hat jeder Kandidat 3 Minuten zur weiteren Vorstellung. Wer bereits in einem Wahlgang die Möglichkeit zur persönlichen Vorstellung hatte, hat selbstverständlich auch die Möglichkeit sich in den folgenden Wahlgängen erneut vorzustellen, sofern er antritt. Im Interesse der Versammlung und in Anbetracht der Menge der Kandidaten ist es jedem Kandidaten gestattet, auf dieses Recht zu verzichten.
  4. Für den Fall der Befragung beträgt die Fragezeit maximal 30 Sekunden und die Antwortzeit maximal 1 Minute.
  5. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat pro Wahlgang genau soviele Stimmen, wie sich Bewerber zur Wahl stellen. Eine Kumulation ist nicht möglich.
  6. Das stimmberechtigte Mitglied kann somit jedem Bewerber seine Zustimmung durch die Abgabe seiner Stimme geben.
  7. Gewählt sind die Bewerber mit den meisten Stimmen, in absteigender Reihenfolge (Ausnahme Listenplatz 1)
  8. Ein Kandidat benötigt mehr als 50% der abgegebenen, gültigen Stimmen um gewählt zu sein.
  9. Werden nicht alle Plätze vergeben, wird der laufende Wahlgang für die nicht besetzten Plätze beliebig oft wiederholt.
  10. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl nach dem hier beschriebenen Wahlverfahren durchgeführt.Solte dann immer noch eine Stimmengleichheit herrschen, entscheidet das Los.
  11. Die Listenplätze werden wie folgt bestimmt:
    1. Wahlgang: Bestimmung des Listenplatz 1
    2. Wahlgang: Bestimmung der Plätze 2 - 16
    3. Wahlgang: Bestimmung der Plätze 17 - 41
    4. Wahlgang: Bestimmung Platz 42

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
    1. Antrag auf Meinungsbild
    2. Antrag auf Schluss der Redeliste,
    3. Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste,
    4. Antrag auf Vertagung,
    5. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    6. Antrag auf Unterbrechung,
    7. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
    8. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
    9. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden. (wobei dieser Antrag nur mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann).
    10. Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.

Anträge

  1. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverband Niedersachsen.
  2. Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig der Landesgeschäftsstelle vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden können.
  3. Anträge können bis 2 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Eine nachträgliche Annahme ist nur durch Änderung der Tagesordnung möglich. Änderungs-, Ergänzungs- und Alternativanträge sind immer möglich.
  4. Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Satzungsänderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
  5. Behandeln mehrere Anträge den gleichen Gegenstand bzw. das gleiche Thema, so soll der am weitesten reichende Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werden. Alternativ kann auch über "Wahl durch Zustimmung" abgestimmt werden oder durch andere Abstimmungen die Präferenz des Plenums festgestellt werden.

Öffentlichkeit

  1. Der Landesparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des Landesvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.

Protokoll

  1. Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muß die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Tagungsleiter zu unterzeichnen.

Delegiertenkonferenz

  1. Es gilt vorbehaltlich die Geschäftsordnung des Landesparteitags.

Schiedsgericht

  1. Noch keine Geschäftsordnung vorhanden.

Vorstand

Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

  1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Landessatzung zusammen.
  2. Der Landesvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Landesparteitages bzw. der Delegiertenkonferenz alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Landesverbandes zusammenhängen.
  3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Landesparteitage bzw. Delegiertenkonferenzen.

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Die Mitglieder des Vorstandes haben im Einzelnen folgende besondere Aufgaben im Zuge der Delegation und Spezialisierung:

Vorstandsvorsitzender

  1. Der Vorstandsvorsitzende hat die primäre Aufgabe mit dem Vorstand als Mittel den Landesverband zu koordinieren.

Stellvertretender Vorsitzender

  1. Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten.

Schatzmeister

  1. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Landesverbandes Niedersachsen.

Beisitzer

  1. Übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.

sonstiges Vorstand

  1. Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
  2. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
  3. Der Landesvorstand tritt mindestens monatlich zusammen. Sofern keine besonderen Umstände bestehen sind die Diskussionen nach öffentlich zu führen oder zumindest Parteimitglieder als Zuhörer / Gäste zuzulassen.
  4. Bei jeder Vorstandssitzung wird ein Pirat zum Versammlungsleiter bestimmt. Es wird über die Sitzung ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht.
  5. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

Kassenprüfung

  1. Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
  2. Dem Landesparteitag muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.
  3. Die Kassenprüfer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.