NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 262

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P262

Einreichungsdatum

Antragstitel

Wahlprogramm: Mindestlohn für öffentliche Aufträge und Equal Pay

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Arbeit und Soziales

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Reform des Landesvergabegesetzes ein.

Demnach müssen Unternehmen in Niedersachsen, die sich um öffentliche Aufträge etwa von Kommunen oder Behörden des Landes bewerben,

  • ihren Arbeitnehmern mindestens einen Stundenlohn in Höhe der Niedriglohngrenze laut OECD-Definition zahlen.
  • ihren beschäftigten Leiharbeitern den gleichen Lohn wie den Stammarbeitskräften zahlen.
  • Diese Auflagen gelten auch für nachgeschaltete Unternehmen (sog. Subunternehmer).

Zudem sollen bei öffentlichen Ausschreibungen Mindeststandards für Umwelt- und Energieeffizienzkriterien bei öffentlichen Beschaffungen und Aufträgen eingehalten werden.

Antragsbegründung

Auf dem Bundesparteitag in Offenbach 2011 hat die Piratenpartei Deutschland die Einführung eines Mindestlohns beschlossen. Diesen Beschluss gilt es nach besten Kräften im Bundesland Niedersachsen umzusetzen, solange noch kein bundesweiter Mindestlohn eingeführt wurde.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Arbeitnehmer trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Jeder arbeitende Bürger in Vollzeit muss mindestens soviel verdienen, dass er seinen Lebensunterhalt sélbständig bestreiten, Altersvorsorge betreiben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

"Aufstockung" ist nichts anderes als Unternehmersubvention aus Steuermitteln. Derzeit beziehen in Niedersachsen ca. 150.000 Menschen neben ihrem Einkommen Leistungen nach dem ALGII. Dies entspricht in etwa 1,1 Milliarden Euro an Steuermitteln.

Ein Zeitarbeitnehmer muss das gleiche verdienen, wie seine Kollegen von dem entleihenden Unternehmen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Unternehmen, die sich schon jetzt ihrer finanziellen und sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern bewusst sind, dürfen nicht länger durch den Lohndumping konkurrierender Firmen benachteiligt werden.

Höhere Standards bei Umwelt- und Energieeffizienzkriterien verursachen oftmals kurzfristig einen höheren Investitionsbedarf. Jedoch amortisieren sich die Kosten innerhalb relativ kurzer Zeit durch längere Lebenszyklen, geringeren Energiebedarf und niedrige Betriebskosten. Auch die Einsparungen bei den Klimawandelfolgekosten müssen beachtet werden.

Info OECD-Niedriglohngrenze:

  • In Anlehnung an die Definition der OECD wird Niedriglohn als ein Bruttolohn bezeichnet, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt. Bei dem Medianlohn handelt es sich um den Median der Zahlenreihe, bestehend aus den effektiv gezahlten Bruttolöhnen aller Vollerwerbstätigen des Landes.3 Das heißt, eine Hälfte aller Beschäftigten verdient mehr als den Medianlohn, die andere dementsprechend weniger als den Medianlohn. (Quelle: Wikipedia)
  • Laut der letzten Berechnung des Statistischen Bundesamtes 2010 entspricht 10,36€ der Niedriglohngrenze

Liquid Feedback

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Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

27.10.2012

Status des Antrags

-


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