NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 149
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Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP149 EinreichungsdatumAntragstitelAnkauf von Steuer-CDs AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeInneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextAnkauf von Steuer-CDs Die Piratenpartei Niedersachsen hat bei dem Ankauf von sogenannten Steuer-CDs grundsätzliche Bedenken, da die Beschaffung dieser Daten nur unter Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen möglich ist. Jedoch nutzen einige Steuerzahler das ausländische Bankgeheimnis, um sich der Besteuerung in Deutschland zu entziehen. Wir verstehen, dass viele Bürger nicht akzeptieren, dass für diese Steuerhinterzieher ein höherer Datenschutz gelten soll, als für Arbeitnehmer und Sparer, deren steuerlichen Daten von Arbeitgebern und Banken automatisch an die Finanzämter gemeldet werden. Wir fordern daher die Landes- wie Bundesregierung auf, rechtsstaatliche Mittel zu finden, um die zur Besteuerung notwendigen Daten aus dem Ausland, auch aus der Schweiz auf legalen Weg zu erhalten. Das derzeit geplante Steuerabkommen mit der Schweiz, das eine Vielzahl von Schlupflöchern enthält, völlig intransparent ist und Steuerhinterzieher straffrei stellt, lehnen wir ab. Es ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, mit nicht rechtstaatlichen Mitteln mutmaßliche Straftäter zu verfolgen. Ein Staat, der sich nicht an seine eigenen Gesetze gebunden fühlt, verliert seine Glaubwürdigkeit. Wir fordern im Gegenteil, den Druck auf Steuerhinterzieher durch rechtstaatliche Mittel und eine Professionalisierung der Steuerfahndung und Betriebsprüfungen auf "Steuerhinterziehungen im großen Stil" zu erhöhen, anstatt Kleinstbetriebe und Geringverdiener penibel zu prüfen. AntragsbegründungDatenschutz ist seit dem Zensus-Urteil 1981 ein Grundrecht in der Bundesrepublik und seit 2009 ein Grundrecht in der EU. Grundrechte sind nur dann etwas wert, wenn Sie allen gleichermaßen zuteil werden. Auf der ML, wo wir den Antrag diskutiert haben, kam der Einwand - ich zitiere: "Auch wenn Datensicherheit ein hohes Gut ist, so dürfen m. A. damit keine Vergehen oder Verbrechen geschützt werden." Es gibt aber keinen "guten" oder "schlechten" Rechtsbruch und Datenschutz kann man nicht nur dann als Grundrecht zugestehen, wenn dadurch keine fiskalen Nachteile entstehen. Rechtsbruch – auch und insbesondere durch den Staat – ist daher immer abzulehnen. Einen Angeklagten stehen unsere Grundrechte vollumfänglich solange zu, solange sie nicht verurteilt sind, und selbst dann sind verurteilte Verbrecher nicht gänzlich von ihren Grundrechten beraubt, quasi vogelfrei. Mit dem Argument "der Zweck heiligt die Mittel" könnte man so ziemlich alles rechtfertigen, was die Kriminalität eindämmt - angefangen von illegalen Überwachungsmethoden bis hin zu gesetzeswidrigen Vernehmungsmethoden (Folter, Lauschangriffe etc.) Das Problem ist, dass das Recht auf die Hoheit seiner eigenen Daten und der eigenen Privatsphäre noch nicht als Grundrecht begriffen wird, gerade deswegen sollten sich die PP konsequent in allen Bereichen für den Datenschutz einsetzen. Bitte seht auch hier sehr aktuell eine Pressemeldung der Piratenpartei Deutschland: http://static.piratenpartei.de/node/1040/39522.html Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung20.08.2012 Status des Antrags |
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