NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 108
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Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Inhaltsverzeichnis
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP108 EinreichungsdatumAntragstitelBesserer Datenschutz an Universitäten AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeDatenschutz und Privatsphäre„Datenschutz und Privatsphäre“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextWährend die Verwaltung der Universitäten immer mehr auf elektronische Systeme umgestellt wird, wird an vielen Universitäten ausgerechnet beim Datenschutz gespart. Die Piratenpartei setzt sich für die Etablierung hauptamtlicher unabhängiger Datenschutzbeauftragter in Vollzeit an Universitäten ein, die für die Einhaltung der bestehenden Datenschutzverordnungen sorgen. Der Datenschutzbeauftragte soll in Zusammenarbeit mit einem studentischen Beauftragten den Datenschutz an Universitäten nachhaltig stärken. Eine Einbindung der studentischen Selbstverwaltuung gewährleistet hierbei, dass den Interessen den Studierenden Rechnung getragen wird. Durch die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts in Zusammenarbeit mit studentischen Vertretern sollen Datenpannen und Verstöße sowie Verbesserungen im Datenschutz transparenter nach außen kommuniziert werden. AntragsbegründungOft sind Datenschutzbeauftragte an Universitäten nur in Teilzeit für den Datenschutz und auf einer halben Stelle für andere Aufgaben zuständig. Eine halbe Stelle reicht meisten nicht für die große Anzahl von Studenten und den riesigen Verwaltungsapparat aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der immer größeren Verbreitung von Videoüberwachung an Unis oder Funkchips (RFID) in Studierendenausweisen ist hier eine bessere Beratung und Kontrolle notwendig. Es ist nicht ersichtlich, warum für den Datenschutz bei Universitäten geringere Standards als bei der freien Wirtschaft angelegt werden sollten. Universitäten mit z.B. mehr als 35.000 Studierenden brauchen offensichtlich mehr als nur einen Datenschutzbeauftragten in Teilzeit. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung26.08.2012 Status des Antrags- |
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