NDS:Kreisverband Schaumburg/Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung Vorstand Kreisverband Schaumburg
Erster Abschnitt - Vorstandssitzungen
§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
1. Der Termin und Ort für die nächste physische Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende veröffentlicht.
2. Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen.
3. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
4. Der Kreisvorstand tritt mindestens alle zwei Monate zusammen.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
1. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
2. Über die Befassung und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.
3. Jeder Antrag bedarf der Schriftform und benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen endgültigen Antragstext. Der Antrag ist per Mail an vorstand@piraten-schaumburg.de zu richten.
4. Sofern der Antragsteller, oder ein von ihm ernannter Vertreter, nicht an der Sitzung teilnehmen kann, hat er eine verständliche Erläuterung seines Antrags beizufügen.
§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
1. Piraten und Gästen ist es gestattet an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilzunehmen. Ein Rederecht haben sie nur durch Aufforderung Sitzungsleiters. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
2. Piraten und Gäste, die die Vorstandssitzung fortwährend stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
1. Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
§5 Abstimmungen
1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
2. Der Vorstand ist (auch abseits von Vorstandssitzungen) beschlussfähig, sofern mindestens 60% der Vorstandsmitglieder der Entscheidung zugestimmt oder diese abgelehnt haben.
3. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse (Umlaufbeschlüsse) werden von dessen Initiator dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
4. Änderungen an dieser Geschäftsordnung erfordern eine 2/3 Mehrheit.
5. Beschlüsse werden durch den Vorstand im Wiki der Piratenpartei veröffentlicht und erhalten eine eindeutige fortlaufende Nummerierung im Schema YYYY-MM-DD#xxx.
6. Das Abstimmungsergebnis von Beschlüssen soll namentlich erfasst werden.
§6 Protokollführung
1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
2. Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
3. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
4. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen.
5. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
Zweiter Abschnitt - Datenschutz
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
1. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
2. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Dritter Abschnitt - Aufgaben der Vorstandsmitglieder
§8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Kreisverbandssatzung zusammen.
2. Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Kreisparteitages alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen.
3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreisparteitage.
4. Jedes Mitglied des Vorstands fertig über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erfolgen.
§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
1. Vorstandsvorsitzender – Die primäre Aufgabe des Vorstandsvorsitzenden ist die Koordinierung der Arbeit des Kreisverbandes zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Kreisverband Schaumburg nach innen und außen.
2. Stellvertretender Vorsitzender - Der stellvertretende Vorsitzende hat die Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten und jederzeit zu unterstützen.
3. Schatzmeister - Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes Schaumburg.
4. Beisitzer - Sie übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.
§10 Sonstiges Vorstand
1. Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
2. Bei im laufenden Jahr frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
Vierter Abschnitt - Finanzordnung ergänzend
§11 Kontoführung
1. Der Schatzmeister richtet für den Kreisverband Schaumburg ein Konto bei einem ansässigen Kreditinstitut ein.
2. Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen bis zu 50,00 Euro der Schatzmeister, der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
3. Abhebungen über 50,00 Euro benötigen die Unterschrift von mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder.
4. Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge fortlaufend ab und hält diese jederzeit zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.