NDS:Kreisverband Hameln-Pyrmont/SÄA 13.5
Satzungsänderungantrag §13.5
bisherige Fassung | Überarbeitung |
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Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit bis zum folgenden Kreisparteitag gewählt. |
Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl gewählt.
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Begründung: Anpassung an die Landessatzung, damit der Kreisvorstand nicht bei jedem außerordentlichen Kreisparteitag zwangsweise komplett neu gewählt werden muß, da die alte Fassung nicht unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kreisparteitagen.