NDS:KV VOR/VorstandGO
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung zu Vorstandssitzungen
Erster Abschnitt – Vorstandssitzungen
§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
Der Termin und Ort für die nächste reguläre Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und zeitnah veröffentlicht. Einladungen werden per E-Mail zugestellt. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von drei Tagen per E-Mail eingeladen.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes müssen an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt.
Jeder Antrag bedarf der Schriftform, welche per Mail an die offizielle Kontaktadresse des Vorstandes versand und ins WIKI des KV VOR gestellt werden muss. Es bedarf eines Antragstellers sowie einen aussagefähigen Antragstext. Alle eingegangenen Anträge werden vom Vorstand im Wiki dokumentiert.
Antragsberechtigt sind:
- Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Niedersachsen
- Alle Mitglieder des Kreisverbandes Verden, Osterholz, Rotenburg
§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Vorstandssitzungen der Piratenpartei Kreisverband Verden, Osterholz, Rotenburg finden öffentlich statt. Gäste haben ein Rederecht. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
§4 Beschlussfähigkeit und Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand gilt als beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
§5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Reaktion auf einen Umlaufbeschluß gilt die Stimme als Enthaltung.
§6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsgerbnisse des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll ist bis spätestens 7 Tage nach der Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen.
Zweiter Abschnitt – Datenschutz
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach den geltenden Gesetzen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Verlust der Zugangsdaten ist unverzüglich dem Vorstand und dem Datenschutzbeauftragten anzuzeigen. Dieser sorgt für die Sperrung der Zugangsdaten.
Dritter Abschnitt – Aufgaben der Vorstandsmitglieder
§8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen. Jedes Mitglied des Vorstands fertig über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an und stellt diesen mit dem Ablauf der Amtszeit auf der Kreismitgliederversammlung vor.
§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
1. Vorsitzende/r – Der/Die 1. Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes zusammen mit dem/der 2. Vorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Piratenpartei Verden-Osterholz-Rotenburg nach außen.
2. Vorsitzende/r – Der/Die stellvertretende Vorsitzende unterstüzt den Vorsitzenden und nimmt die Amtsgeschäfte in seiner Abwesenheit wahr.
Schatzmeister/in – Der/Die Schatzmeister/in ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes Piratenpartei Verden-Osterholz-Rotenburg und verwaltet die Mitgliedsdaten.
§10 Sonstiges
Aufgaben können durch den Vorstand als Beauftragung vergeben werden.
Der Kreisvorstand tritt mindestens alle drei Monate zusammen.
Vierter Abschnitt – Finanzordnung ergänzend
§11 Kassenprüfung
Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen. Der Kassenprüfer bestätigt gegenüber der Kreismitgliederversammlung ob eine ordnungsgemäße Kassenführung vorlag. Die Kasseprüfung darf nicht älter als drei Wochen sein.
§12 Kontoführung
Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen und Überweisungen der Schatzmeister, der Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.
Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge fortlaufend ab, führt ein Kassenbuch und hält alle Unterlagen jederzeit zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.
Fünfter Abschnitt – Inkrafttreten und sonstige Regelungen
§13 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wird vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung in Kraft gesetzt.
— Ende Geschäftsordnung —
Fassung vom 13.04.2017